Über die Vorteile einer US LLC haben wir schon in ein paar anderen Beiträgen berichtet und auch die Gründung in unserem E-Book ausführlich beschrieben.

Im Rahmen von Beratungsgesprächen kommt immer wieder die Frage auf, ob man eine US LLC auch zum Handeln von Aktien und anderen Finanzprodukten verwenden kann und auch hier von der Steuerfreiheit (mit dem richtigen Setup) profitiert.

Dieser Artikel soll etwas Licht ins Dunkel bringen, wann die Nutzung einer LLC zum handeln sinnvoll ist, welche Finanzprodukte möglich sind und welche nicht (oder nicht steuerfrei) und was man generell beachten sollte.

Zuerst stellt sich die Grundsatzfrage, ob eine US LLC überhaupt ein Depot eröffnen kann.

Das kann man klar bejahen, insbesondere wenn es sich hierbei um einen US Broker handelt. Hierzu benötigt man auf jeden Fall eine EIN Nummer (Steuernummer der Firma) und in vielen Fällen auch eine ITIN Nummer (Steuernummer für nicht-US Privatpersonen). Alleine die Beantragung dieser Nummern selbst löst noch keine Steuerpflicht aus, jedoch einige Reportingpflichten.

Ein non-US Depot für eine US LLC ist zwar gesetzlich durchaus möglich, jedoch haben die meisten non-US Broker keine Lust auf die zusätzlichen Reportingpflichten und lehnen daher die Depoteröffnung ab. Wenn man plant eine sehr hohe Summe beim non-EU Broker zu deponieren ist es möglich hier eine positive Einzelfallentscheidung zu erzeugen.

Damit kann man in der Praxis sagen, dass man in den meisten Fällen – wenn keine riesigen Depots geplant sind – man mit einer US LLC an die Finanzprodukte gebunden ist, die einem der US Broker bietet.

Für all die europäischen Finanzprodukte, die man über die US LL nicht abbilden kann, ist oftmals eine Kapitalgesellschaft in Estland eine spannende Alternative, da diese in einzigartiger Weise vom Zinseszinseffekt profitiert.

Das folgende gilt für eine single member, foreign owned, disregarded entity LLC, also eine LLC, die nur einen Besitzer hat, der eine natürliche Person ist, diese Person keine US Person ist und die LLC für die Besteuerung nicht relevant ist sondern die Steuerlast an die besitzende Person durchreicht. (TR Section 301.7701-3(b))

Alle anderen LLC Konstrukte (mehr als ein Mitglied, juristische Person involviert, US Person involviert,…) haben andere steuerliche Herausforderungen.

Wenn einem das Angebot des US Brokers ausreicht, gilt steuerlich, insbesondere bei Aktien, zu beachten, das zwar Dividenden mit einer US Quellensteuer nach TR Section 871(a)(1) (30%, ggf. weniger wenn man ein DBA nutzen kann) belegt werden, die Kursgewinne aber in dem Land versteuert werden, in dem der Besitzer der LLC seinen persönlichen Steuerwohnsitz hat. (TR Section 865(a)(2))

Zwar regelt TR Section 871(b) explizit, dass eine Person (und damit auch die LLC, die ja nur durchreicht) alle mit den USA effektiv in Verbindung stehenden Handelstransaktionen und Geschäfte („ETBUS“) in den USA versteuert, TR Section 864(b)(2)(A) macht aber eine explizite Ausnahme für Aktien in einem Brokerage Account.

Während man hier generell zwar wieder als Dauerreisender ohne festen Wohnsitz aktiv sein kann, empfiehlt es sich eher, einen Steuerwohnsitz in einem Land ohne Steuerpflicht (sei es 0% oder ein territoriales Steuersystem) zu begründen, da sonst die Auflagen ans Reporting nicht so einfach erfüllt werden können und es zu unnötigen Rückfragen führen kann, wenn ein Sachbearbeiter den Eintrag „Nirgendwo“ im Feld „Land in dem eine Steuererklärung abgegeben wird“ nicht versteht oder für einen Scherz hält.

Wenn man sich mit den 30% Quellensteuern auf Dividenden anfreunden kann, weil man z.B. sowieso keine Dividendenaktien handelt, ist das Handeln von Aktien also schon mal generell möglich und die Kursgewinne steuerfrei. Eine Ausnahme von den steuerfreien Kursgewinnen kann es dann geben, wenn man über das US Depot eine Aktie eines Unternehmens aus dem Land hält, in dem man seinen persönlichen Wohnsitz hat. Hier sichern sich manche Länder das Besteuerungsrecht und man sollte genau schauen, ob sich der zusätzliche Aufwand lohnt. Als fiktives Beispiel: Kauft die US LLC eine Aktie eines in Panama registrierten Unternehmens und der Besitzer der US LLC hätte seinen persönlichen Steuerwohnsitz in Panama, könnte – sofern Panama eine solche Regelung im Gesetz hat – der Veräußerungsgewinn dieser Aktie in Panama zu versteuern sein. Wenn man sich nicht sicher ist, ob eine solche Regelung existiert, klammert man den Besitz von Aktien aus dem Land des Steuerwohnsitzes vorausschauend aus.

Unter speziellen Umständen kann es passieren, dass man einige Steuern doppelt bezahlt, weshalb die Wahl des Steuerwohnsitzes – sofern man einen hat – genau überlegt werden muss.

Hat man einen Steuerwohnsitz, der die Besteuerung von Dividenden vorsieht, kann es zur Doppelbesteuerung kommen (30% US Quellensteuer und X% im Land des Steuerwohnsitzes). Manche DBA erlauben, dass man hier entweder die US Quellensteuer reduzieren kann und/oder in den USA gezahlte Quellensteuer auf die im Wohnsitzland zu zahlende Steuer anrechnen kann. Diese Regelung gilt im Musterabkommen, dass die USA für DBA verwendet, aber nur dann, wenn die LLC im Land des persönlichen Steuerwohnsitzes als Kapitalgesellschaft (und nicht als disregarded entity) eingestuft wird. Ist das nicht der Fall, zahlt man die Steuern auf Dividenden entsprechend doppelt.

Man könnte die Doppelbesteuerung der Dividenden natürlich vermeiden, wenn man die LLC nicht als disregarded entity besteuert, sondern sie als US Corporation besteuern lässt (TR Section 301.77701–3(a)) was aber keinen Spaß macht, da man dann auch die Kursgewinne in den USA versteuert.

Für Aktien lässt sich also zusammenfassend sagen, dass man sich am besten von allen Aktien die Dividenden zahlen fern hält, um die Steuerfreiheit möglichst einfach zu halten, bzw. Dividendenaktien erst dazu nimmt, wenn die Summe der Dividendeneinnahmen den Mehraufwand für Steuer und Reporting aufwiegen.

Schauen wir uns nach den Aktien noch ein paar andere Anlageklassen an:

Für Staats- und Unternehmensanleihen gilt ebenfalls, dass Verkaufserlöse durch Kursgewinn im Wohnsitzland zu versteuern sind, die Zinsen jedoch in den USA.

Bei ETF bzw. Index Funds verhält es sich analog zu Aktien. Hier muss man aufpassen, ob der ETF Dividenden durchreicht (die dann versteuert werden müssen) und man sollte – insbesondere wenn der ETF Werte aus dem Land des persönlichen Steuerwohnsitzes beinhaltet – schauen, ob es im Steuerwohnsitzland gesetzliche Regelungen gibt, die hier die Besteuerung erfordern. In der Praxis ist das zwar eher zu vernachlässigen, aber in der steuerlichen Theorie gilt „better safe than sorry“.

Mutual Fonds bzw. managed Investmentfonds sind sehr komplex und nicht zu empfehlen. Hier kauft man sich in zukünftige Steuerverbindlichkeiten ein, und jeder Kauf und Verkauf und dadurch entstehende Gewinn (nicht aber Verlust) löst zwangsläufig ein Reporting aus, dass man mit Buy and Hold ggf. hätte vermeiden können. Ansonsten gilt das gleiche wie bei den ETF.

Bei REITs gilt es zu unterscheiden, wie das Einkommen des einzelnen REIT zu bewerten ist. Ist es als Dividende klassifiziert, gilt das gleiche wie für die Dividenden bei Aktien. Gilt das Einkommen als Veräußerungsgewinn, weil der REIT eine Immobilie mit Gewinn verkauft hat und man daran partizipiert, kommen die FIRPTA Regeln ins Spiel, die eine Quellensteuer von meist 15 (selten 21) Prozent vorsehen. Eine Ausnahme von FIRPTA gilt hingegen, wenn man weniger als 10% eines REIT der an einer Börse gehandelt wird oder weniger als 5 der an der Börse gehandelten Aktien eines Unternehmens, dass REIT ähnliche Investments unternimmt besitzt. Weitere – sehr spezielle – Ausnahmen gelten, wenn die LLC 50% oder mehr Anteile am REIT hält.

Regionale Ausnahmen gibt es für die Territorien der USA außer DC, Puerto Rico und den Virgin Islands.

Direktes Investment in Immobilien unterliegt ebenfalls FIRPTA und zusätzlich (bzw. anrechenbar) der US Besteuerung. Gleiches gilt für Einkommen aus Vermietung.

Tax liens und Tax deeds sind in der Regel nicht von LLCs die in ausländischem Besitz sind erwerbbar (hierzu nutzt man besser eine Corporation). In den wenigen Ausnahmen, in denen das möglich ist, unterliegen die Zinsen der US Besteuerung, Verkaufserlöse aus dem Lien (vor Einlösung) der Besteuerung im Wohnsitzland.

Crypto via US LLC ist ein großes Minenfeld. Während die Regeln der Federal Tax relativ klar sind, macht hier jeder Bundesstaat und jedes Territorium zusätzlich seine eigenen Regeln, die mitunter sogar darauf abstellen wo der Handelspartner von dem man Crypto kauft/an den man Crypto verkauft seinen Aufenthalt hat oder wo ein Wallet „physisch“ vorhanden ist.

Auf dem Federal Level kann man grob folgendes feststellen:

  • Wenn die LLC mit Crypto bezahlt wird zählt das als reguläres Einkommen und unterliegt den selben Regeln wie Einkommen in US Dollar. Es muss der genaue Wechselkurs (Datum, Uhrzeit) festgehalten werden. Versteuert wird im Wohnsitzland.
  • Zahlt die LLC jemand anderen in Cyrpto, gelten die gleichen Regeln zu Betriebsausgaben wie diese in US Dollar. Auch hier wieder den Wechselkurs aufheben.
  • Erhält die LLC zusätzliche Cryptos durch einen Hard Fork wird das wie reguläres Einkommen gezählt.
  • Das gleiche gilt für Cryptos die man via Airdrop erhält, gewollt oder ungewollt.
  • Cryptos die man durch Mining erwirbt zählen als reguläres Einkommen, dem man bei gewerblichem Mining die Aufwendungen dafür (Server, Strom, etc) entgegenstellen kann.
  • Gewinne, die man durch Kauf und späteren Verkauf erwirbt zählen als Kapitalerträge. Hier ist derzeit die Ansicht der IRS, dass ein solcher Kauf/Verkauf von/an eine/r anderen US Person ETBUS darstellen kann und demnach zur Besteuerung dieser Transaktion in den USA führt. Während das bei einer peer to peer Transaktion noch einigermaßen nachprüfbar ist, bleibt die IRS die Antwort schuldig, ob und wie man das beim Handeln über eine Exchange nachweisen soll (sofern nicht die Exchange selbst der Handelspartner ist).

Auf Bundesstaatsebene gibt es dann noch skurrile Versuche, Crypto die im gleichen Bundesstaat gehandelt wird mit Sales Tax zu belegen, oder das sich Wallets, die sich im Bundesstaat befinden, einen Nexus auslösen könnten. In der Praxis wird sich zeigen, was sich durchsetzt.

Ein besonderes Augenmerk verdient was Crypto Investments angeht der Standort Puerto Rico für den Sitz der LLC, da Puerto Rico hier gesonderte, recht vorteilhafte Gesetze hat. Um davon zu profitieren sollte die LLC und ihr Besitzer nur sehr eingeschränkte Verbindungen zum US Festland unterhalten.

Zusammengefasst lässt sich sagen, dass man eine US LLC also durchaus zum Investieren nutzen kann und – unter Beachtung einiger Einschränkungen – man damit auch durchaus steuerfrei unterwegs sein kann.

Je nach den persönlichen Investmentanforderungen kann aber auch eine andere Unternehmensform, oder gar das Investieren als Privatperson, eine bessere Option sein.

Um zu erfahren ob eine US LLC oder ein anderes Modell zu deinen Investmentplänen passt, buche eine individuelle Beratung.