Denkt man an Russland im allgemeinen, denkt man nicht unbedingt an eine Steueroase. Doch das größte Land der Erde hat über die Zeit einige interessante wirtschaftliche Sonderzonen errichtet.
Eine besonders attraktive, auch durch ihre politische Lage, ist das ehemalig deutsche Gebiet Kaliningrad.
Die Zone existiert bereits relativ unauffällig seit 2006, lockt aber in den letzten Jahren vermehrt IT Unternehmer an.
Die Zone lockt mit Planungssicherheit bis 2045 auch wenn wahrscheinlich ist, dass auch danach entsprechende Regeln verlängert oder gar erweitert werden, lässt sich mit einer Gründung bis 2022 noch das volle Potenzial ausschöpfen.
Doch was bietet die Sonderzone dem ortsunabhängigen Unternehmer nun genau?
Für eine Mindestinvestition von nur 1.000.000 Rubel (ca. 15.000€) in den Bereichen Web-Media, IT, R&D, 10. Mio Rubel (ca. 150k€) im Bereich Gesundheit, 50 Mio Rubel (ca. 725k€) im Bereich Produktion oder Tourismus und 150 Mio Rubel (ca. 2,2 Mio €) kann man sich für die Steuervorteile bewerben. Gerade im Bereich Web-Media, IT ist der Rahmen sehr breit gefasst, schon ein Onlineshop, der (auch) in russischer Sprache verfügbar ist, qualifiziert sich dafür, sowie alle Arten von Programmierung, Social Media Management etc.
Innerhalb der ersten sechs Jahre zahlt der Investor keine Einkommens- und Grundsteuern, wobei dieser Zeitpunkt erst zu laufen beginnt, sobald das erste Mal Gewinne anfallen, jedoch spätestens im vierten Jahr. Man kann also die ersten 3 Jahre mit Verlusten Anlauf nehmen.
Vom siebten bis zwölften Jahr steigt die Steuerlast dann auf immer noch erträgliche 10% Einkommens- und 1,1% Grundsteuer.
Schafft man als Unternehmer neue Arbeitsplätze vor Ort, kann man für die ersten 7 Jahre auch hier eine reduzierte Steuer/Sozialabgabenquote von 7,6% beantragen.
Die lokale Behörde wirbt damit, dass man innerhalb von drei Tagen nach Einreichen der Unterlagen für den Sonderstatus eine Rückmeldung bekommt, ob man die Anforderungen erfüllt oder nicht.
Für ausländische Investoren gibt es einen vereinfachten Pfad um vom Business Visum zur Aufenthaltsgenehmigung zu wechseln um das Business vor Ort führen zu können. In der Zwischenzeit kann der Gründer aber auch immer visafrei für 7 Tage über ein spezielles Programm einreisen um den Aufbau des Geschäfts vor Ort voran zu bringen.
Neben den offensichtlichen Steuervorteilen, hat Kaliningrad den Vorteil, ganz nah an der EU zu sein, nicht auf dem Radar als Steueroase zu liegen und dank einer zwar kleinen aber vorhandenen Gruppe and deutschsprachigen Einwohnern einfach vor Ort ohne Sprachbarriere Substanz z.B. durch einen VA vor Ort schaffen zu können.
Seitens des Programms werden dem Unternehmer zunehmend Unterstützung beim Umzug und der Auswahl von lokalen Mitarbeitern angeboten.
Nutzbar ist das Programm in zwei unterschiedlichen Varianten.
In der ersten verlegt der Unternehmer seinen persönlichen Wohnsitz nach Kaliningrad und vereinnahmt so direkt alle Einnahmen aus dem neuen Geschäft steuerfrei, im anderen gründet er eine OOO (russische Form der Limited), die dann die Gewinne steuerfrei vereinnahmt, allerdings können hier dann Steuern beim Gesellschafter an dessen Wohnsitz fällig werden, wenn sich dieser Dividenden zahlt.
Während die erste Variante deutlich günstiger, aber auch recht langwierig ist (um sich als selbständiger in Russland eintragen zu lassen braucht man einen Wohnsitzeintrag im Reisepass, den es nur im Rahmen einer befristeten oder unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung (nicht auf Business-/Touristenvisum) gibt, ist die Gründung einer OOO mit zusätzlichen Kosten verbunden. Da der Director der OOO über ein Arbeitsvisum verfügen muss um diese Funktion auszuführen, dieses aber über die OOO erst gesponsert werden kann, wenn diese bereits gegründet ist (klassisches „Henne-Ei“ Problem) muss man hier im ersten Jahr die Kosten für einen russischen Staatsbürger als vorübergehenden Director mit einkalkulieren, der dann den Posten an den eigentlichen Director übergibt sobald das Visum erstellt ist. Das Visum selbst löst noch keinen Steuerwohnsitz in Russland aus (wenn man nicht darauf aus ist), ein Geschäftsführergehalt könnte, abhängig vom Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Land des persönlichen Steuerwohnsitzes, in Russland besteuert werden.
Während die Quellensteuer von 15% für die Ausschüttung von Dividenden recht unspannend ist, bieten sich einige Länder für die Auszahlung von steuerfreien Royalties an, z.B. als non-dom in UK, Zypern oder Steuerresident von Qatar. Hier lassen sich über Softwarelizenzen gerade im IT Bereich plausible Konstruktionen aufsetzen.
Wenn du herausfinden willst, ob die Sonderzone Kaliningrad auch für deine Unternehmung passen könnte, buche eine individuelle Beratung.
Bei der Umsetzung der Anmeldung, Beantragung von Visa oder Gründung der OOO kann Lifestyle Solutions gerne unterstützen.