Ein großer Teil ortsunabhängiger Unternehmer und digitaler Nomaden nutzt hauptsächlich das Flugzeug als Fortbewegungsmittel und greift für gelegentlichen Transport auf dem Landweg auf Mietwagen, Taxis oder Ride Sharing Angebote wie Uber, Lyft, Yandex, Cabify oder Didi zurück.
Doch was tun, wenn man die Welt lieber auf dem Landweg mit dem eigenen Fahrzeug entdecken will?
Hierzu gibt es sechs Lösungsmöglichkeiten, die wir uns heute einmal genauer anschauen.
Zulassung als Firmenwagen
Während man als ortsunabhängiger Unternehmer selbst oft keinen Wohnsitz hat, so ist das eigene Unternehmen doch meist fest in einem bestimmen Land registriert und verankert. Über dieses Unternehmen lässt sich auch vergleichsweise einfach ein Auto anmelden (und versichern).
Vorteile liegen hierbei darin, dass man nicht auf andere Personen angewiesen ist und, sofern man das braucht, die Ausgaben für das Fahrzeug natürlich als Betriebsausgabe ansetzen kann.
Nachteilig ist, dass manche Länder einen zur Führung eines Fahrtenbuchs verpflichten um die betriebliche Nutzung nachzuweisen und dass man immer mal wieder das Fahrzeug im Zulassungsland für eine technische Inspektion (TÜV) vorführen muss, was die Reisefreiheit etwas einschränken kann, da manche Länder gerne einmal Fahrzeuge mit abgelaufener Untersuchung einfach abmelden. Gut geeignet sind hier in der EU Bulgarien, Rumänien und Estland. Während die ersten beiden nicht wirklich etwas unternehmen, wenn man keinen gültigen „TÜV“ hat, sofern man nicht im Inland unterwegs ist, reicht Estland der Sicherheitsnachweis eines Landes mit ähnlichem Standard. Auch wenn das Land der Zulassung den abgelaufenen „TÜV“ vielleicht nicht prüft, kann das trotzdem eine Gesetzesverstoß im jeweiligen Land sein, der von einer Geldstrafe bis zur Verschrottung des Autos reichen kann.
Zulassung mit einem Empfangsbevollmächtigten
Dies ist oft die Einsteigervariante für frische Auswanderer, die ihr deutsches Auto behalten wollen (oder müssen). Hierbei wird eine im Inland ansässige Vertrauensperson bestellt, die künftig für das Fahrzeug rechtswirksam alle Briefe (Steuerbescheid, Strafzettel, etc.) zugestellt bekommen kann, während man selbst im Ausland unterwegs ist.
Der Vorteil ist hierbei, dass man sich nicht mit der Firmengründung im Ausland oder generell ausländischen Gesetzen und Abläufen beschäftigen muss, der Nachteil besteht darin, dass man auf diese Dritte Person angewiesen ist.
Zulassung in South Dakota, USA
Diesen Life Hack verdanken wir dem Föderalismus der USA. Während die anderen 49 Bundesstaaten und Territorien vergleichsweise strenge Regeln haben, wie sie ein Auto zulassen, geht South Dakota, und dort allen voran das kleine Clay County mit nur ca. 15.000 Einwohnern einen ganz anderen Weg.
Hier kann jeder, egal wo er wohnt, egal welches Auto einfach zulassen, ohne dass dieses Auto jemals in South Dakota vorgeführt werden muss, weder zur Zulassung, noch für eine technische Kontrolle. Auch eine Versicherung muss man zur Zulassung nicht vorweisen (was aber nicht heißt, dass man es ohne Versicherung auch überall fahren darf. Ohne Versicherung darf man in den USA nur in Virginia und New Hampshire und unter gewissen Umständen in Florida fahren). South Dakota prüft nicht einmal, ob das Fahrzeug wirklich existiert (VIN). Dieser Umstand kann auch für kreative Zwecke genutzt werden, die aber den Rahmen dieses Artikels sprengen.
Die South Dakota Lösung wird in Nord- und Mittelamerika hauptsächlich von Auswandern aus den USA und Kanada genutzt um mit ihrem Auto in Ländern wie Mexico, Panama, Costa Rica etc. fahren zu können. In einigen Gebieten Mexikos (Baja California, Teile von Sonora, Quintana Roo und 25km zur nächsten Landesgrenze) geht das sogar unbeschränkt, also ohne TIP (temporary import permit). Doch der wahre Trick hier ist, das Auto bereits in dem Land zu kaufen, in dem man es hauptsächlich nutzen will oder am einfachsten bekommt. Eine wichtige Einschränkung ist in diesen Ländern, das kein Inländer dieses Fahrzeug fahren darf. Wird z.B. ein Mexikaner erwischt, wie er ein Fahrzeug mit US Nummernschild fährt, wird das Auto (meist unwiderruflich) beschlagnahmt.
In Europa nutzen hauptsächlich (ehemalige) Nato-Soldaten das South Dakota Kennzeichen, wenn sie ihr Auto vorher auf Nato Kennzeichen hatten und diese durch das Dienstende ablaufen, sie selbst aber noch in Europa bleiben wollen ohne sich irgendwo zu melden. Generell steht es aber jedem frei, sich in Europa ein Auto zu kaufen und mit South Dakota Kennzeichen auszustatten. Man kann damit legal (außer im eigenen Wohnsitzland falls das in der EU ist) fahren, solange in South Dakota alles in gutem Zustand ist (KFZ Steuer bezahlt) und eine in der EU gültige KFZ Versicherung produzieren kann.
Um die Haftung (insbesondere bei fehlender Versicherung, was einige gerne mal vergessen) zu limitieren, kann man diese Zulassung auch gleich auf eine US LLC erledigen. Die Spitze der Übertreibung wäre sogar, das Auto auf seine eigene US Kirche zuzulassen, dann spart man sich sogar die KFZ Steuer.
Anmeldung in Andorra
Andorra erlaubt ebenfalls, dass Ausländer dort ein KFZ zulassen. Hierzu muss das Auto aber physisch nach Andorra importiert werden, was die Anwendung eher auf Autos die bereits in der EU sind beschränkt.
Das Auto muss bei der Einfuhr nicht älter als drei Jahre sein und wird einem dem TÜV vergleichbaren Check unterzogen. Ebenfalls muss eine KFZ Versicherung in Andorra abgeschlossen werden. Das Auto darf zudem keine andere „Touristenzulassung“ haben, man kann hier also das vorherige South Dakota Modell nicht mit Andorra kombinieren.
Für die Verlängerung der Kennzeichen muss man nicht zurück nach Andorra.
Vorteilhaft ist dieses Modell hauptsächlich für Neuwagen die in der EU gefahren werden sollen. Nachteil ist, die Einfuhrverzollung nach Andorra.
Anmeldung in Gibraltar
Gibraltar bietet die Möglichkeit eine Touristenzulassung zu bekommen, mit der man sein Auto überall auf der Welt mit Ausnahme des Landes in dem man seinen Wohnsitz, oder bei fehlendem Wohnsitz, seiner Staatsangehörigkeit, legal fahren kann. Fahren im Wohnsitz- oder Staatsbürgerschaftsland wertet Gibraltar als Verletzung der EU Steuerregeln und ist hier kooperativ bei der Verweigerung der Verlängerung von Kennzeichen, wenn man dabei erwischt wurde. Die Touristenzulassung wird nur erteilt, wenn man einen Wohnsitz außerhalb der EU und UK/Gibraltar vorweisen. Eine Residenzkarte reicht aus, Verbrauchsrechnungen etc werden nicht gefordert.
Das Fahrzeug darf nur weniger als 183 Tage in der EU bewegt werden, was die Reisepläne ggf. einschränkt. Wer jedoch auch ausreichend non-EU Länder auf seiner Reiseroute hat ist hier aber auf der sicheren Seite. Für die Verlängerung der Kennzeichen muss das Fahrzeug nicht nach Gibraltar, allerdings alle vier Jahre für eine MOT (TÜV) Kontrolle.
Vorteilhaft ist die Lage Gibraltars sowohl zur Nutzung des Fahrzeugs in der EU als auch Nordafrika, Nachteilig ist die erwähnte MOT Kontrolle und dass – nicht gesetzlich aber in der Praxis – das Fahrzeug in Gibraltar erworben, zugelassen und abgeholt werden muss. Da die Anzahl der Autohändler in Gibraltar stark begrenzt ist, bekommt man hier nicht unbedingt die besten Preise.
Langzeitleasing als Pressevertreter (oder Student/Praktikant) in Frankreich
Etwas mehr Aufwand aber dafür (als Pressevertreter) ohne zeitliche Beschränkung bekommt man über ein spezielles Programm (EurcarTT / Car-2-Europe) von Citroen ein Fahrzeug mit roten („temporären“) Kennzeichen im Leasing, wenn man seinen Wohnsitz außerhalb der EU/EEA/CH hat und das Auto weniger als 175 Tage in der EU fährt (davon maximal 90 Tage in Portugal pro Fahrzeug!). Das Auto kann hierbei die EU nicht verlassen mit ein paar Ausnahmen wie einige Balkanländer.
Während dieses Programm erst einmal für jeden nicht-residenten machbar ist, können Studenten und Praktikanten die Frist von 175 Tage auf 12 Monate erweitern. Hier muss man dann einfach jedes Jahr das Leasingfahrzeug zurück geben und kann nach Ausreise und erneuter Einreise in die EU wieder einen neuen Leasingvertrag abschließen.
Ist man hingegen akkreditierter Journalist in Frankreich (was etwas Aufwand bedeutet und französische Sprachkenntnisse erfordert) kann man diesen Leasingvertrag quasi unendlich verlängern, während man nachweist, dass die journalistische Tätigkeit in Frankreich andauert. Ein kleiner Frankreich-Blog oder Youtube Kanal kann hierfür schon ausreichen.
Diese Variante ist von Vorteil, wenn man selbst kein Auto kaufen will sondern regelmäßig das neueste Modell fahren will. Nachteilig ist die Beschränkung auf die Nutzung in der EU, die Beschränkung auf Citroen Fahrzeuge und der Aufwand der Akkreditierung als Journalist in Frankreich.
Welche dieser Methoden am besten für deine Fahrzeugnutzung als ortsunabhängiger Unternehmer ist, erfährst du in einem individuellen Beratungsgespräch.