Lifestyle Solutions - International HNWI Consulting
  • Vermögensschutz
  • Firmengründung
    • US LLC gründen
  • Länder
    • Staatsbürgerschaft gegen Investition (CBI)
    • Karibik-Offshore
  • Beratung buchen
  • Blog
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
  • Link zu Facebook
  • Link zu Instagram
  • Link zu X

Ausblick 2020

Ein neues Jahr, nicht aber wie von vielen behauptet ein neues Jahrzehnt 😉 , beginnt, und an dieser Stelle werfen wir einen Blick in die Zukunft und einige Veränderungen, die international aufgestellte Unternehmer erwarten.

Einige dieser anstehenden Änderungen, beleuchten wir in den kommenden Tagen in individuellen Artikeln noch einmal intensiver.

Beginnen wir alphabetisch mit Australien:

Australien

  • Führt die Verpflichtung zur Zahlung von Umsatzsteuer von ausländischen Unternehmen ein, die online Unterkünfte an australische Kunden vermitteln (egal ob diese Unterkünfte in Australien oder im Ausland liegen), sofern der Umsatz des Unternehmens 75.000 AUD in einem beliebigen Zeitraum von 12 Monaten übersteigt.

Bulgarien

  • Führt eine verpflichtende Meldung und Dokumentation zu allen Transaktionen, die als Transfer-Pricing relevant angesehen werden können.

Barbados

  • Verschärft (wie viele andere Länder) die Anforderungen für Substanz vor Ort. Auch wenn Barbados nicht als Steueroase bekannt ist, zeigen die neuen Regelungen, wohin auch in anderen Ländern die Reise geht, denn Unternehmen, die zwei Jahre in Folge den Substanztest nicht bestehen, werden aus dem Firmenregister gelöscht (sofern kein Nachweis erbracht wird, dass in einem anderen Land Substanz besteht und eine Steuererklärung eingereicht wird), und die Strafe dafür, keine Informationen zur Substanz einzureichen wird auf ca. $150.000 festgesetzt.
  • Alle 12 Monate muss erneut ein Nachweis zur Substanz (ECD) eingereicht werden.

Deutschland

  • macht sich an die Umsetzung von ATAD in die deutsche Gesetzgebung.
  • Ändert die CFC Regeln (Außensteuergesetze) insbesondere durch die Aufnahme von BEPS, die Verringerung der Möglichkeiten in internationalen Strukturen mit internen Darlehen zu arbeiten, sowie eine Verschärfung der Wegzugsbesteuerung.
  • Ändert die Kleinunternehmergrenze auf 22.000 Euro (50.000 im Vorjahr bleibt erhalten)

Die EU

  • wird die Listen der unkooperativen Länder in Steuerangelegenheiten ab 2020 nur noch maximal zwei Mal im Jahr aktualisieren. Das bietet zusätzliche Planungssicherheit. Aktuell befinden sich auf der schwarzen Liste: American Samoa, Fiji, Guam, Oman, Samoa, Trinidad and Tobago, die US Virgin Islands und Vanuatu.

Frankreich

  • Senkt den Eingangssteuersatz für die individuelle Einkommenssteuer von 14% auf 11%, der Spitzensteuersatz bleibt leider unverändert.
  • Erlaubt in einem Pilotprogramm für die nächsten 3 Jahre das automatisierte sammeln und auswerten von Daten aus sozialen Medien, um Steuervergehen aufzudecken.
  • Die „Wohnsteuer“ wird für über 80% der Haushalte bis 2023 abgeschafft.

Griechenland

  • senkt für das Steuerjahr 2019 die Unternehmensbesteuerung von 28% auf 24%.
  • Verzichtet auf die Unternehmensbesteuerung beim Verkauf von gewissen Unternehmensanteilen ab dem 01.07.2020, was z.B. die Umstrukturierung von Holding-Setups vereinfacht .
  • Auf den Kauf von Tickets für den öffentlichen Nahverkehr und das Leasing von emissionsarmen Autos mit Wert unter 40.000€ sind mit 130% von der Unternehmenssteuer absetzbar, womit es interessant sein kann, Firmenwagen in Griechenland zuzulassen.
  • Die Quellensteuer auf Dividenden reduziert sich auf 5%

Guernsey und Jersey

  • Die Kanalinseln betreiben ein dem europäischen DAC6 ähnliches System zur Meldung von Steuergestaltungen ans örtliche Finanzamt. Alle Meldungen sollen spätestens innerhalb von 30 Tagen erfolgen
  • Überprüfen im Rahmen der Steuererklärung für 2019 die dort gelisteten Unternehmen auf Substanz.

Luxembourg

  • Plant die Zusicherung von individuellen Steuersätzen und geschlossenen Steuervereinbarungen, die vor dem 01.01.2015 erteilt wurden nur bis zum Steuerjahr 2019 anzuerkennen.

Mexico

  • Plant ab April die Einführung einer Regelung, die auch ausländische Anbieter, die Online-Plattformen für Einwohner Mexicos bereitstellen, dazu verpflichtet eine Steuer zwischen 2% und 17% einzubehalten und an das mexikanische Finanzamt abzuführen. Die Verabschiedung des Gesetzes ist für März 2020 angesetzt.
  • Definiert Steuervergehen nun als „organisierte Kriminalität“

Österreich

  • Erhöht den Umsatzsteuerfreibetrag auf 35.000 Euro
  • Führt eine umsatzbasierte Flatrate Steuer für kleine Unternehmen ein
  • Erhöht den Grenzwert für GWG auf 800 Euro
  • Führt eine Negativsteuer ein. Steuerresidenten mit Gesamteinkommen unter 21.500€ erhalten 300€ Steuererstattung.

Portugal

  • Verpflichtet Unternehmer auf allen Rechnungsdokumenten einen QR Code zur Prüfung des Dokuments anzubringen.
  • Macht es ab 2021 verpflichtend, dass nicht residente Unternehmen, die in Portugal registriert sind (unter anderem auch NHR) zur Rechnungserstellung eine vom Finanzamt herausgegebene Software verwenden.

Saudi Arabien

  • Führt eine verpflichtende Meldung und Dokumentation zu allen Transaktionen, die als Transfer-Pricing relevant angesehen werden können.

Die USA

  • verlängern die „look through“ Regelung für Subpart F Einkommen von CFC Unternehmen erst einmal für ein weiteres Jahr, so dass man hier in 2020 noch handeln kann, um Einkommensströme zu optimieren. Ob diese Regelung für die kommenden Jahre ebenfalls zur Geltung kommt, dürfte vom zukünftigen Gewinner der nächsten US Präsidentschaftswahl abhängen.
  • Das Territorium Puerto Rico verschiebt die Regelungen für ein steuerbeünstigtes Business oder Wohnsitz, der/das von US Bundessteuern freigestellt ist von Act 20/22 in den neuen Act 60. Dabei werden die verpflichteten Spenden an lokale gemeinnützige Organisationen verschärft bzw. besser kontrolliert und Unternehmen müssen in vielen Fällen lokale Substanz in Form von angestellten Mitarbeitern aufweisen. Personen und Unternehmen, die noch unter Act 20/22 nach Puerto Rico gegangen sind, genießen allerdings Bestandsschutz der alten Regelungen.

Diese Aufstellung stellt natürlich nur eine kleine Auswahl an Ländern und deren Veränderungen dar und auch viele andere Länder arbeiten stetig daran entweder internationale Verträge umzusetzen, oder ihnen zu entgehen und möglichst lange als Hafen für die Steuerfreiheit zu dienen.

In den immer komplexer werdenden internationalen Regeln, wird es auch 2020 wichtig bleiben, den Überblick zu behalten und die eigene Strategie kontinuierlich den sich verändernden Gesetzen anzupassen.

Wenn auch du dein Business fit für 2020 machen willst, ein neues eröffnen oder in einem bestehenden prüfen möchtest, ob du noch alle Gesetze, Richtlinien und Standards erfüllst oder aktiv werden musst, buche noch heute deine persönliche Beratungssitzung.

Allen Kunden, Geschäftspartnern und Lesern dieser Webseite wünschen wir viel Erfolg für das Jahr 2020.

FAQ Beratung

Direkt zum Buchungsformular:

Jetzt Beratung buchen

Wie viel kostet eine Beratung?

Der Einstiegspreis für ein einstündiges telefonisches Beratungsgespräch liegt bei €250,00 (ggf. zzgl. Umsatzsteuer, wo zutreffend).

Ich biete dir aber auch Paketpreise wenn es um die Realisierung eines größeres Projekt geht.

Wie vereinbare ich einen Termin?

Mit diesem Formular

Kann ich anonym bleiben?

Ja sicher. Du musst keinen Namen oder identifizierende Informationen angeben, wenn du das nicht möchtest. Beachte aber, dass ich bei anonymen Beratungen keine Rückerstattung anbiete.

Bekomme ich eine in meinem Land gültige Rechts- oder Steuerberatung?

Nein. Der Schwerpunkt meiner Beratungen ist es, bewährte Verfahren zu liefern, die in der realen Welt funktionieren und meines Wissens nach zum Zeitpunkt des Vorschlags legal und sicher sind. Wenn du dir bezüglich einiger Details nicht sicher bist oder eine zusätzliche Sicherheitsstufe bevorzugst, empfehle ich dir, dass du die Ergebnisse aus unserem Beratungsgespräch mit dem Anwalt oder Steuerberater deiner Wahl besprichst.

Weitere Informationen findest du in meinen rechtlichen und finanziellen Disclaimer.

Wie kann ich bezahlen?

Du kannst per PayPal, IBAN / SEPA-Überweisung, Neteller, Western Union-Überweisung oder ausgewählten Kryptowährungen (Bitcoin, Ethereum) bezahlen. Einige Zahlungsmethoden sind manchen Ländern möglicherweise nicht verfügbar.

Wann muss ich bezahlen?

Bist du Neukunde, bezahlst du in Vorkasse. Als Bestandskunde rechnen wir monatlich, oder bei einem erreichen von 1.000€ ab, je nachdem was zuerst erreicht wird.

Gibt es Rabatte?

Ich bin froh, dass du gefragt hast, die Antwort lautet: Ja.

Wenn du unter 25 Jahre alt bist und zum ersten mal ein Unternehmen gründest, bekommst du einen Rabatt von 20% auf den Normalsatz. Dafür brauche ich einen Altersnachweis von dir.

Bestandskunden bekommen ebenfalls besondere Konditionen, die wir individuell vereinbaren.

Was passiert, wenn ich nicht zufrieden bin?

Wenn wir in den ersten 10 Minuten des Gesprächs herausfinden, dass ich dir nicht zufriedenstellend helfen kann, brechen wir die Unterhaltung ab und du bekommst eine Rückerstattung der Vorauszahlung der Beratungsleistung.
Da wir damit jedoch herausgefunden haben, dass ich dir nicht zufriedenstellend helfen konnte, kann ich mich dazu entschließen, dir keine zukünftigen Beratungssitzungen anzubieten, um deine und meine wertvolle Zeit zu sparen.

Anonyme Sitzungen oder Reisekosten werden nicht erstattet.

Kann ich dich persönlich treffen?

Das hängt von deinem Budget ab.

Wenn wir herausfinden, dass wir uns geografisch nahe sind, können wir dies arrangieren.

Wenn du weit weg bist und zu meinem aktuellen Aufenthaltsort reisen möchtest, ist das auch möglich.

Die teuerste Möglichkeit ist, mich zu deinem aktuellen Standort einfliegen zu lassen. In diesem Fall berechne ich dir meine Reise- und Aufenthaltskosten für die Dauer meines Besuchs, sowie die Rückreisekosten zu dem Ort von dem ich angereist bin.

Wenn du daran interessiert bist, kontaktiere mich, und wir besprechen die Details.

 

Lifestyle Solutions

© 2019-2026 Alle Rechte vorbehalten

 

 

Rechtliches

Impressum

Datenschutz

Informationen zur Rechtsberatung

Informationen zur Finanzthemen

Informationen zur KI Nutzung

Link to: Mit Hilfe einer GmbH & Co KG die Wegzugsbesteuerung vermeiden – so gehts Link to: Mit Hilfe einer GmbH & Co KG die Wegzugsbesteuerung vermeiden – so gehts Mit Hilfe einer GmbH & Co KG die Wegzugsbesteuerung vermeiden – so...pixabay Link to: Vertrauen ist der Anfang von allem? #Montagsmeinung Link to: Vertrauen ist der Anfang von allem? #Montagsmeinung Vertrauen ist der Anfang von allem? #Montagsmeinung
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen