Ein neues Jahr, nicht aber wie von vielen behauptet ein neues Jahrzehnt 😉 , beginnt, und an dieser Stelle werfen wir einen Blick in die Zukunft und einige Veränderungen, die international aufgestellte Unternehmer erwarten.

Einige dieser anstehenden Änderungen, beleuchten wir in den kommenden Tagen in individuellen Artikeln noch einmal intensiver.

Beginnen wir alphabetisch mit Australien:

Australien

  • Führt die Verpflichtung zur Zahlung von Umsatzsteuer von ausländischen Unternehmen ein, die online Unterkünfte an australische Kunden vermitteln (egal ob diese Unterkünfte in Australien oder im Ausland liegen), sofern der Umsatz des Unternehmens 75.000 AUD in einem beliebigen Zeitraum von 12 Monaten übersteigt.

Bulgarien

  • Führt eine verpflichtende Meldung und Dokumentation zu allen Transaktionen, die als Transfer-Pricing relevant angesehen werden können.

Barbados

  • Verschärft (wie viele andere Länder) die Anforderungen für Substanz vor Ort. Auch wenn Barbados nicht als Steueroase bekannt ist, zeigen die neuen Regelungen, wohin auch in anderen Ländern die Reise geht, denn Unternehmen, die zwei Jahre in Folge den Substanztest nicht bestehen, werden aus dem Firmenregister gelöscht (sofern kein Nachweis erbracht wird, dass in einem anderen Land Substanz besteht und eine Steuererklärung eingereicht wird), und die Strafe dafür, keine Informationen zur Substanz einzureichen wird auf ca. $150.000 festgesetzt.
  • Alle 12 Monate muss erneut ein Nachweis zur Substanz (ECD) eingereicht werden.

Deutschland

  • macht sich an die Umsetzung von ATAD in die deutsche Gesetzgebung.
  • Ändert die CFC Regeln (Außensteuergesetze) insbesondere durch die Aufnahme von BEPS, die Verringerung der Möglichkeiten in internationalen Strukturen mit internen Darlehen zu arbeiten, sowie eine Verschärfung der Wegzugsbesteuerung.
  • Ändert die Kleinunternehmergrenze auf 22.000 Euro (50.000 im Vorjahr bleibt erhalten)

Die EU

  • wird die Listen der unkooperativen Länder in Steuerangelegenheiten ab 2020 nur noch maximal zwei Mal im Jahr aktualisieren. Das bietet zusätzliche Planungssicherheit. Aktuell befinden sich auf der schwarzen Liste: American Samoa, Fiji, Guam, Oman, Samoa, Trinidad and Tobago, die US Virgin Islands und Vanuatu.

Frankreich

  • Senkt den Eingangssteuersatz für die individuelle Einkommenssteuer von 14% auf 11%, der Spitzensteuersatz bleibt leider unverändert.
  • Erlaubt in einem Pilotprogramm für die nächsten 3 Jahre das automatisierte sammeln und auswerten von Daten aus sozialen Medien, um Steuervergehen aufzudecken.
  • Die „Wohnsteuer“ wird für über 80% der Haushalte bis 2023 abgeschafft.

Griechenland

  • senkt für das Steuerjahr 2019 die Unternehmensbesteuerung von 28% auf 24%.
  • Verzichtet auf die Unternehmensbesteuerung beim Verkauf von gewissen Unternehmensanteilen ab dem 01.07.2020, was z.B. die Umstrukturierung von Holding-Setups vereinfacht .
  • Auf den Kauf von Tickets für den öffentlichen Nahverkehr und das Leasing von emissionsarmen Autos mit Wert unter 40.000€ sind mit 130% von der Unternehmenssteuer absetzbar, womit es interessant sein kann, Firmenwagen in Griechenland zuzulassen.
  • Die Quellensteuer auf Dividenden reduziert sich auf 5%

Guernsey und Jersey

  • Die Kanalinseln betreiben ein dem europäischen DAC6 ähnliches System zur Meldung von Steuergestaltungen ans örtliche Finanzamt. Alle Meldungen sollen spätestens innerhalb von 30 Tagen erfolgen
  • Überprüfen im Rahmen der Steuererklärung für 2019 die dort gelisteten Unternehmen auf Substanz.

Luxembourg

  • Plant die Zusicherung von individuellen Steuersätzen und geschlossenen Steuervereinbarungen, die vor dem 01.01.2015 erteilt wurden nur bis zum Steuerjahr 2019 anzuerkennen.

Mexico

  • Plant ab April die Einführung einer Regelung, die auch ausländische Anbieter, die Online-Plattformen für Einwohner Mexicos bereitstellen, dazu verpflichtet eine Steuer zwischen 2% und 17% einzubehalten und an das mexikanische Finanzamt abzuführen. Die Verabschiedung des Gesetzes ist für März 2020 angesetzt.
  • Definiert Steuervergehen nun als „organisierte Kriminalität“

Österreich

  • Erhöht den Umsatzsteuerfreibetrag auf 35.000 Euro
  • Führt eine umsatzbasierte Flatrate Steuer für kleine Unternehmen ein
  • Erhöht den Grenzwert für GWG auf 800 Euro
  • Führt eine Negativsteuer ein. Steuerresidenten mit Gesamteinkommen unter 21.500€ erhalten 300€ Steuererstattung.

Portugal

  • Verpflichtet Unternehmer auf allen Rechnungsdokumenten einen QR Code zur Prüfung des Dokuments anzubringen.
  • Macht es ab 2021 verpflichtend, dass nicht residente Unternehmen, die in Portugal registriert sind (unter anderem auch NHR) zur Rechnungserstellung eine vom Finanzamt herausgegebene Software verwenden.

Saudi Arabien

  • Führt eine verpflichtende Meldung und Dokumentation zu allen Transaktionen, die als Transfer-Pricing relevant angesehen werden können.

Die USA

  • verlängern die „look through“ Regelung für Subpart F Einkommen von CFC Unternehmen erst einmal für ein weiteres Jahr, so dass man hier in 2020 noch handeln kann, um Einkommensströme zu optimieren. Ob diese Regelung für die kommenden Jahre ebenfalls zur Geltung kommt, dürfte vom zukünftigen Gewinner der nächsten US Präsidentschaftswahl abhängen.
  • Das Territorium Puerto Rico verschiebt die Regelungen für ein steuerbeünstigtes Business oder Wohnsitz, der/das von US Bundessteuern freigestellt ist von Act 20/22 in den neuen Act 60. Dabei werden die verpflichteten Spenden an lokale gemeinnützige Organisationen verschärft bzw. besser kontrolliert und Unternehmen müssen in vielen Fällen lokale Substanz in Form von angestellten Mitarbeitern aufweisen. Personen und Unternehmen, die noch unter Act 20/22 nach Puerto Rico gegangen sind, genießen allerdings Bestandsschutz der alten Regelungen.

Diese Aufstellung stellt natürlich nur eine kleine Auswahl an Ländern und deren Veränderungen dar und auch viele andere Länder arbeiten stetig daran entweder internationale Verträge umzusetzen, oder ihnen zu entgehen und möglichst lange als Hafen für die Steuerfreiheit zu dienen.

In den immer komplexer werdenden internationalen Regeln, wird es auch 2020 wichtig bleiben, den Überblick zu behalten und die eigene Strategie kontinuierlich den sich verändernden Gesetzen anzupassen.

Wenn auch du dein Business fit für 2020 machen willst, ein neues eröffnen oder in einem bestehenden prüfen möchtest, ob du noch alle Gesetze, Richtlinien und Standards erfüllst oder aktiv werden musst, buche noch heute deine persönliche Beratungssitzung.

Allen Kunden, Geschäftspartnern und Lesern dieser Webseite wünschen wir viel Erfolg für das Jahr 2020.