Dieser Beitrag befasst sich mit Steuern und Gesetzen. Bitte beachte unsere Hinweise zu Rechts- und Finanzthemen.
Einer der Geschäftsbereiche von Lifestyle Solutions ist, ortsunabhängige Unternehmer und Menschen die Bedürfnisse im Bereich Vermögensschutz haben, mit LLCs in den USA auszustatten.
Hierbei ist oftmals auch das Thema Anonymität relevant, welches nur in einigen Bundesstaaten der USA konsequent möglich ist (zumindest im Handelsregister, nicht wirklich gegenüber Bundesbehörden wie IRS und FinCEN).
Leider haben diese Bundesstaaten nicht immer den besten Ruf, weil eben genau diese Anonymität oftmals auch Geschäftsmodelle anzieht, die im Graubereich liegen oder schlichtweg einfach illegal sind.
Einige unserer Wettbewerber verkaufen daher das Modell der sogenannten „Double LLC“ – vorwiegend im beliebten und als „seriös“ aufwartenden Bundesstaat Florida, mit dem man angeblich die dortigen Vorgaben zur Transparenz im Handelsregister umgehen kann.
Holen wir etwas weiter aus.
Was genau ist das Problem?
In Florida ist es notwendig, entweder mindestens einen Member (den Besitzer der LLC) oder einen Manager (vergleichbar mit einem Geschäftsführer) anzugeben um eine LLC entweder zu gründen, oder ihren Jahresreport einzureichen.
Gibt man sich selbst als authorized Member (AMBR) an, so ist natürlich gar keine Anonymität vorhanden.
Ein – nicht ganz sauberer – Weg ist, sich einfach nur als Manager (MGR) der LLC anzugeben. Damit ist zwar sichtbar, dass man die LLC verwaltet, nicht aber, dass man ein Member ist.
Nun impliziert aber die Angabe als MGR, dass man die Firma zwar verwaltet aber eben nicht besitzt, denn sonst wäre man ja wieder ein AMBR.
Damit wären Auszahlungen aus der Firma keine „distribution to member“, also einfache „Gewinnausschüttungen“ mehr, die je nach Setup durchaus steuerfrei sind, sondern „management compensation“, die entweder Lohnsteuern und Sozialabgaben oder gar Betriebsstätten „place of management“ auslösen könnten.
In der Praxis wird hier aber nicht so genau hingeschaut, so dass man wenn man selbst vorgibt der Inhaber zu sein, das ja erst einmal niemand außer dem Sunbiz (Handelsregister in Florida) bestreitet oder in Frage stellt.
Wenn das aber jemand tut steht die Haftungsbeschränkung der LLC auf dem Spiel nach dem „Fla. Stat. Ann. § 605.0205, Liability for inaccurate information in filed record.“, sowie eine Strafe für die Meldung falscher Angaben. Das eine solche Strafe verhängt werden könnte steht also im Raum, selbst wenn uns kein Fall bekannt ist, in dem das je passiert ist.
Doch zurück zum Thema Anonymität.
Wollen wir weder als AMBR noch als MGR im Sunbiz auftreten, brauchen wir entweder einen Treuhänder (was, wenn dieser nichts zu melden hat wieder ein Fall von obigem § 605.0205 und gleichen Konsequenzen wäre) oder wir setzen einfach eine andere LLC ein, denn LLCs können sowohl den Posten des AMBR als auch des MGR bekleiden.
Und hier kommen einige Wettbewerber von uns auf die „schlaue“ Idee, einfach eine sogenannte „Double LLC“ zu verkaufen.
Was ist die Double LLC
Bei der Double LLC werden einfach zwei separate LLCs, nennen wir sie A und B, gegründet. Hierbei wird für LLC A einfach LLC B als AMBR oder MGR eingetragen und für LLC B wiederum LLC A.
Damit sind im Handelsregister keine Namen mehr sichtbar, sondern nur Firmennamen, die im Zirkelschluss auf sich verweisen. Wenn das zu einfach und zu gut ist um wahr zu sein, dann hat es meist einen Haken. In diesem Fall sogar mehrere.
Die Probleme wenn die LLCs gegenseitig AMBR (Besitzer) sind.
Wenn die LLCs sich gegenseitig besitzen, wer besitzt die LLCs dann nicht? Genau: Du!
D.h. wenn du kein Inhaber der LLC bist, kannst du dir auch eine Ausschüttung an den Inhaber auszahlen. MGR bist du ja auch nicht (denn sonst stündest du ja im Register), also gibt es auch kein Gehalt/Managementvergütung, etc. Wie kommst du also an dein Geld? Maximal durch das Schreiben von Rechnungen über eine dritte Firma an einer der LLCs.
Wem gehört die dritte Firma? Wenn Sie dir gehört bist du wieder „auf dem Radar“, wenn sie nicht dir gehört, wem gehört sie dann und wie kommst du daraus an dein Geld?
Wiederhole diesen Zirkelschluss immer und immer wieder.
Ein anderer Nachteil ist, wie sich solche Double LLCs denn beim Finanzamt registrieren wollen. Eine „klassische disregarded entity“ sind sie nicht, da der Inhaber ja keine natürliche Person mehr ist, sondern eine juristische und eine Corporation sind sie auch nicht automatisch (außer sie melden sich dafür freiwillig). Und wenn sie das tun winkt nicht nur die Besteuerung als inländische Kapitalgesellschaft, sondern auch das „Problem“, dass der Posten des „Directors“ einer Corporation wieder mit einer natürlichen Person besetzt sein muss. Entfällt das, grüßt uns ggf. erneut unser Freund § 605.0205 von weiter oben. Und wer unterschreibt denn als vertretungsberechtigte Person die Steuererklärung. Du ja nicht, denn du bist ja kein Member und kein Manager.
Und als „Bonusproblem“ kommt noch hinzu, dass, wenn deine LLCs mit anderen US Unternehmen Geschäfte machen, sie Formulare wie W8-XXX oder W9 ausfüllen müssen. Nicht nur welches Formular hier das richtige ist (wenn überhaupt) ist ein steuerrechtliches Minenfeld, noch mehr, dass es niemanden gibt, der es unterschreiben darf.
Als gegenseitige AMBR zu fungieren macht also für die Double LLC Struktur keinen Sinn.
Spielen wir das gleiche mal für den Posten des MGR durch
Ist LLC A der MGR von LLC B und umgekehrt, kannst du theoretisch ja immer noch ein Member sein. Beachte hier aber den Unterschied zwischen Member und AMBR.
Wenn es einen MGR gibt, sind eben nur diese Manager vertretungsberechtigt, nicht die Member (denn sonst hätten wir einen AMBR im Register und keinen MGR). Dass dein Name als AMBR im Register fehlt ist also das Zeichen, dass du weder in LLC A noch B etwas zu sagen hast, sondern diese nur besitzt.
Der Bezug der „distribution to member“ und die steuerliche Veranlagung ist hier einfacher, da du als einzelne Person erst einmal wieder die Bedingungen für die „disregarded entity“ erfüllst.
Es stellen sich aber zwei Probleme:
Erstens: Da du als Member ja die Kontrolle an die MGR LLCs abgegeben hast, wie übst du Kontrolle über die Firmen aus? Richtig: gar nicht. Du kannst also zwar Geld ausgezahlt bekommen, aber nicht am Tagesgeschäft teilnehmen, außer du bist ggf. wieder Angestellter der LLC, der ein Gehalt bezieht (statt der „distribution to member“) und darauf ggf. wieder Lohnsteuer und Sozialabgaben zahlen darf.
Zweitens: Hier sind wir wieder beim Problem der Steuern. Hat deine LLC einen MGR, löst dieser ja einen sogenannten „place of management“ aus (Ort der Geschäftsführung), da du ja als Member (ohne AMBR Status) nicht die Geschäfte führst. Wo ist dieser place of management. Nun, solange man nichts anderes beweisen kann, erst einmal am Sitz der Gesellschaft. Damit sind die MGR Leistung von LLC A and LLC B schon mal Inlandsleistungen in den USA, und – wenn die LLC keine anderen Mitarbeiter hat – steht im Raum, dass die gesamten Einnahmen der LLC erst einmal ETBUS (steuerbar in den USA) sind. Das Gegenteil ließe sich ja nur beweisen, wenn du als „Mitarbeiter“ vom Ausland wieder etwas machst, aber dann bist du ja im System des jeweiligen Auslands und verschiebst das Problem einfach entsprechend.
Ok, aber dann machen wir Halbe/Halbe?
Also LLC A ist AMBR von LLC B und LLC B ist MGR von LLC A (oder umgekehrt) wäre die einzig mögliche verbleibende Variante.
Da LLC A AMBR von LLC B ist, steht sie als AMBR (Member) im Register von LLC B.
D.h. LLC B hat keinen MGR (denn sonst stünde dieser ja an der Stelle).
Im Register von LLC A steht hingegen LLC B als MGR.
Das bedeutet, dass du zwar verdeckt der Member von LLC A sein kannst (aber eben wieder kein AMBR, denn sonst stündest du ja im Register) und damit Geld aus LLC A als Ausschüttung beziehst, der place of management aber wieder am Sitz von LLC B liegt, denn läge er bei dir im steueroptimierten Ausland, stündest du ja wieder als AMBR im Register.
Damit hat LLC A das Problem, dass sie einen ETBUS unterstellt bekommt, den du ohne in Erscheinung zu treten nicht entkräften kannst.
Und mit LLC B hast du das Problem, dass du dort nicht an dein Geld kommst, da du weder der Member (das ist ja LLC A) noch Manager (sonst stündest du als MGR im Register) bist.
Ok, ich hab’s: Wir lösen das über das Operating Agreement (OA), da kann ich ja Geld verteilen!
In der Variante, in der du nicht der Member bist, kannst du auch kein OA unterschreiben, da du nicht zeichnungsberechtigt bist.
In der Variante, in der du ein Member bist, brauchst du ja kein OA, denn Recht auf das Geld hast du dann sowieso, und die anderen Herausforderungen lassen sich damit nicht sauber umgehen.
Ok, aber jetzt! Wir legen den Ort der Geschäftsführung und/oder der Arbeit einfach in eine Steueroase, da ist die Steuer ja „Null“…
Gut mitgedacht! Aber…
Damit das funktioniert, braucht die jeweilige LLC (egal in welcher der obigen Varianten) einen oder mehrere Mitarbeiter im Land der Steueroase, die bezahlt werden wollen und denen die jeweilige Arbeit zugeordnet werden kann. Damit wären wir aus der US Besteuerung (ETBUS) ggf. raus, wenn sich das US Finanzamt dieser Ansicht anschließt.
Wer aber soll denn die Arbeitsverträge dieser Personen unterschreiben? Du ja nicht, denn du bist ja in keiner der beiden LLCs vertretungsberechtigt.
Klar könnte die LLC irgendwelche Freelancer beauftragen, aber wer koordiniert deren Arbeit? Richtig: Der AMBR oder MGR. Und wo sitzt der? Am Sitz der Gesellschaft in den USA. Denn damit der wechselt, müsste man sich vermutlich zumindest in irgendeinem anderen Land in ein Handelsregister eintragen lassen.
Ja, eine LLC kann man z.B. in Deutschland eintragen lassen. Aber? Wer geht zum Notar? Du ja wohl wieder nicht.
Und ab 2025 stellt sich die Frage: Wen gebe ich den als UBO (ultimate beneficial owner) bei FinCEN für den Corporate Transparency Act an? Denn das muss ja wieder einen natürliche Person sein.
Lange Rede, kurzer Sinn
Wenn du bis hierhin folgen konntest, is nun klar, dass manche von unseren Wettbewerbern verkauften Lösungen nicht immer wirklich so einfach sind, wie sie den aussehen. Vieles kann man einfach nur deswegen machen, weil einfach niemand genau hinschaut, bis es knallt und insbesondere die Handelsregister der Bundesstaaten einfach alles eintragen was man ihnen vorsetzt.
Aber ein schlauer Anwalt kennt diese Tricks, so wie wir das kennen, und bestenfalls hast du nur die Strafe unseres geliebten § 605.0205 auf dir sitzen (das sind übrigens 5 Jahre Knast, dann 5 Jahre Bewährung und $5000 Geldstrafe) . Schlimmstenfalls verlierst du die Haftungsbeschränkung und dein Konkurrent oder dein zukünftiger Expartner klagt dich in Grund und Boden.
Das Thema Double LLC kann in ganz wenigen Bereichen (z.B. Erbschaftssteuervermeidung, Insolvenzrecht) zum Thema Vermögensschutz funktionieren, wenn man sich für die „richtige Variante“ entscheidet, nicht aber als schnelle anonyme Lösung für dein Onlyfans Business, MLM Produkt oder zum Verstecken spielen vor deinem Ex-Chef, für das es leider verkauft wird.
Was ist die Alternative?
Wenn du eine anonyme Florida LLC willst, geht das nur mit einer zweiten LLC aus einem anderen Bundesstaat, der Anonymität anbietet.
Du kannst also durchaus eine anonyme LLC in sagen wir New Mexico (NM) gründen, und diese dann als MGR deiner Florida LLC eintragen.
In der NM LLC bist du AMBR und hast dadurch auch Kontrolle der Handlungen der Florida LLC. In der Florida LLC bist du nur Member (kein AMBR), kannst damit also Geld aus der LLC beziehen im klassischen „disregarded entity“ Setup, denn du bist in beiden Gesellschaften als natürliche Person unterwegs.
Da das reine führen einer Florida LLC durch eine LLC eines anderen Bundesstaates keinen place of management der place of business in Florida für unsere NM LLC zur Folge hat (siehe Fla. Stat. Ann. § 607.1501(2)(k).) haben wir hier auch kein ETBUS oder Nexus Problem in Florida und keine Pflicht die NM LLC in Florida eintragen zu lassen.
Die einzige Herausforderung bei diesem Setup besteht darin, ein (US) Bankkonto zu bekommen, da hier für Banken oft nicht klar ist, dass man Vertretungsberechtigter „um die Ecke“ ist, da man nirgendwo namentlich auftaucht, und natürlich hast du volle Kosten für zwei LLCs, zwei Agents, zwei Adressen, zweimal Compliance, usw.
Wenn du eine anonymes Setup für eine LLC in Florida oder anderen Bundesstaaten brauchst, oder dein aktuelles LLC Setup retten willst, melde dich hier.