Während die Mehrzahl unserer Kunden eine LLC in den USA hauptsächlich für ein aktives, steueroptimiertes Geschäft verwenden, ist eine LLC auch ein gutes Vehikel um seine Vermögenswerte vor ungewünschtem Zugriff zu schützen.
In einer sauber geführten LLC sind in der Regel schon alle Dinge, die in einer LLC passieren vom privaten Vermögen des LLC Besitzers getrennt. Hat z.B. die LLC eine Immobilie, die sie vermietet, und ein Mieter fällt die Treppe herunter, haftet die LLC nur mit dem Firmenvermögen, nicht aber der Inhaber mit seinen privaten Vermögenswerten.
Was aber, wenn der Inhaber der LLC ein unerwünschtes Ereignis hat (z.B. Verkehrsunfall, anstehende Scheidung, Enteignung…) bei dem sein privates Vermögen im Visier ist? Hier besteht das Risiko, dass ein Gericht einfach anordnet, die Anteile der LLC an den Gläubiger zu übertragen oder jegliche Ausschüttungen an den Inhaber der LLC zu pfänden und an den Gläubiger weiter zu leiten (sogenannte charging order).
Diese Angriffe lassen sich durch Regelungen bei der Gründung, in den sogenannten Articles of Organization, und dem Operating Agreement (einem Vertrag, der das Innenverhältnis der Gesellschaft regelt) weitgehend aushebeln.
Schauen wir uns zuerst den Unterschied zwischen Articles of Organization und dem Operating Agreement genauer an.
Die Articles of Organization
Vergleichbar mit dem ursprünglichen Gesellschaftsvertrag sind die Articles of Organization (AoO) in allen Bundesstaaten öffentlich im Handelsregister einsehbar. Zwar haben die Bundesstaaten unterschiedliche Regelungen zur Anonymität, jedoch lassen sich in allen Staaten sogenannte „individual provisions“ zum Standardvertrag der LLC bei Gründung hinzufügen.
Der Vorteil dessen ist, dass diese besonderen Regelungen öffentlich einsehbar sind, also potenzielle Angreifer, wenn sie auf die LLC aufmerksam werden, gleich sehen, dass der Angriff auf diese LLC wohl schwieriger wird, wenn gute Regelungen zum Vermögensschutz getroffen werden.
Auch können hier Regelungen mit „Ewigkeitsgarantie“, die wir uns später genauer anschauen, getroffen werden.
Das Operating Agreement
Im Operating Agreement (OA) wird das Tagesgeschäft der LLC geregelt. Viele LLC Besitzer nehmen, wenn sie sich überhaupt die Arbeit machen, einfach eine allgemeine Vorlage, füllen den Lückentext aus, unterschreiben und legen das Dokument in die Schublade, denn das Operating Agreement ist ein internes Dokument, dass nicht an den Bundesstaat geht, sondern im Innenverhältnis der Gesellschaft bleibt.
Oft wissen aber LLC Besitzer gar nicht, was sie da so alles unterschrieben haben, was zum Verhängnis werden kann, wenn unerwünschte Ereignisse, wie z.B. ein Angriff auf das Privatvermögen des Inhabers, eintreten.
So kann ein OA z.B. monatliche Auszahlungen an den Inhaber vorsehen, die ein späterer Gläubiger dann einklagen kann, da ein OA ein bindendes Dokument ist. Mit einer solchen Regelung würde man sich die Option vergeben, den Gläubiger einer Charging Order „verhungern“ zu lassen, indem man einfach keine weiteren Ausschüttungen macht.
Die nachträgliche Änderung eines OA wird übrigens in der Regel von Gerichten als missbräuchlich eingestuft, so dass man am besten das ursprüngliche OA mit den vorteilhaften Regelungen vor einem Notar unterschreibt, um den Nachweis führen zu können, dass die Regeln bereits vor dem Eintritt des ungewünschten Ereignisses bestanden.
Welche Regelungen zum Vermögenschutz gehören in die Articles und welche ins Operating Agreement?
Generell sollten alle Regelungen, die eine Ewigkeitsgarantie haben sollen, in die Articles of Organization (AoO). Die AoO können nämlich nur durch öffentlichen Eintrag eines Amendments (Anhang/Korrektur) geändert werden und das nur von einer Person mit Befugnis. Wenn hingegen die AoO selbst vorsehen, dass ein gewisser Teil nicht geändert werden kann, bleibt dieses Amendment ohne Wirkung.
Ins Operating Agreement (OA) gehören hingegen Regelungen, für die man sich eine Änderung oder Optimierung noch vorbehalten möchte, und für die man das Risiko eingeht, dass eine solche Änderung vom Gericht einkassiert wird.
Schauen wir uns nun die wichtigsten Regelungen zum Vermögensschutz an. Alle Regelungen (bis auf die Ewigkeitsregelung) können generell in den Articles oder dem Operating Agreement getroffen werden. Hinter jeder Überschrift zeigt ein AoO oder OA die Empfehlung an, wo wir diese platzieren würden. Am Ende ist dies aber für jede LLC und Anwendungsfall individuell zu beurteilen.
1. Stammkapital (AoO) und Einzahlungen (OA)
Hier sollte bestimmt werden, wie viele und welche Finanzmittel bei der Gründung und wie viele später im Geschäftsbetrieb geleistet werden können und geleistet werden müssen. Zwar birgt die Nennung eines Stammkapitals in den AoO das Risiko, dass Gläubiger den Wert der LLC einschätzen können, jedoch kann man dadurch auch klar anzeigen, dass eine gewisse Vermögensmasse aus dem privaten Vermögen in das Vermöge der LLC übergegangen ist.
Die Möglichkeit weitere Einzahlungen zu machen sollte man der Zustimmung des Managers unterwerfen (siehe später zum Thema Manager).
Ebenso kann man beim Wechsel eines Members (Inhabers) vorsehen, dass der neue Inhaber eine unverhältnismäßige Einzahlung (z.B. $1.000.000) erbringen muss.
Gleichzeitig kann man zusätzliche Einzahlungen für die Dauer einer charging order verbieten, damit z.B. niemand gezwungen werden kann Geld in die LLC einzuzahlen um Gläubiger zu bedienen.
2. Der Manager der LLC (AoO)
Eine Vermögensschutz LLC ist immer als Manager Managed LLC aufzusetzen, mit der besonderen Vorschrift, dass niemand den Manager abberufen kann, außer er sich selbst, und auch nur der Manager einen neuen Manager benennen kann, sowie, dass alle Entscheidungen des/der Manager einstimmig sein müssen.
Ein beliebter Angriffsvektor ist nämlich – wenn man schon nicht an den Member (Inhaber) der LLC heran kommt – einfach zu versuchen den Manager auszutauschen, und als neuer Manager dann eine Ausschüttung an den Gläubiger zu beschließen. Durch die Formulierung der Einstimmigkeit bleibt selbst der neu hinzugefügte Manager aber machtlos.
Zusätzliche Absicherung erfährt man dadurch, dass die AoO verbieten, dass ein Schuldner zum Manager berufen werden kann, oder ein Manager, der zum Schuldner wird vorübergehend sein Stimmrecht verliert.
3. Der Member der LLC (AoO)
Eine Staat mit guter Charging Order Protection schützt davor, dass ein Member (Inhaber) seine Anteile an den Gläubiger zu übertragen hat. Aber was, wenn man versucht, einen zusätzlichen Member hinzuzufügen? Neben der hohen „Aufnahmegebühr“ aus Punkt 1 kann man vorsehen, dass Gläubiger niemals den Status eines Inhabers, sondern maximal den eines Begünstigten bekommen können, und, dass Member die zum Gläubiger werden ihre Stimmrechte verlieren.
4. Ungleiche Vermögensverteilung (AoO oder OA)
Die meisten OA sehen vor, dass die Ausschüttung an Inhaber im Verhältnis ihrer Anteile geschieht. Haben wir mehrere Member in einer LLC aber nur einer ist von einem unerwünschten Ereignis betroffen, könnte man zwar entscheiden, keine Ausschüttungen aus der LLC mehr vorzunehmen, würde damit aber den anderen Inhabern unnötig schaden.
5. Verbot verpflichtender Auszahlungen (AoO oder OA)
Es werden explizit Auszahlungen nur dem Manager, oder einstimmig allen Managern unterstellt, der sie nach freier Entscheidung vornimmt und damit jederzeit aufhören kann, wenn Gefahr im Verzug ist.
6. Haftungsbeschränkung und Schadensfreiheit von Member und Manager (AoO)
Die Haftungsbeschränkung ermöglicht es, wenn es wirklich dazu kommt, dass ein Gläubiger doch irgendwie die Kontrolle über die LLC bekommt, zu verhindern, dass Member oder Manager gegenüber der LLC für ihre Entscheidungen gegenüber der LLC haften, und mit noch mehr Privatvermögen belangt werden können.
Die Schadensfreiheit hingegen ermöglicht es, dass Member und Manager z.B. mit dem Geld der LLC ihre privaten Rechtsanwälte und Gerichtskosten bedienen können, wenn das Verfahren die LLC betrifft. Statt einer Ausschüttung von Gewinnen, die einem Gläubiger zur Verfügung stünde, erfolgt hier die Übernahme der Rechnungen durch die LLC.
7. Auflösung der LLC (AoO)
Wenn man nicht an das Vermögen der LLC kommt, liegt der Gedanke nahe, die LLC auflösen zu lassen, da dann ja das Vermögen zwangsweise wieder frei wird.
Einer Auflösung kann man ganz enge Grenzen setzen, unter anderem, dass diese nur durch die Manager in einstimmigem Beschluss passieren darf oder nur durch ein rcchtswirksames Gerichtsurteil im Sitzstaat der LLC, dem bis zur höchsten Instanz unter Einsatz aller finanziellen Mittel der LLC widersprochen wurde.
8. Charging Orders (AoO)
Eine explizite Regelung, dass jeder, der eine charging order anstrengt und erwirkt sich für immer als Inhaber oder Manager der LLC disqualifiziert und ausschließlich als Begünstigter dieser Charging Order ohne Stimmrechte betrachtet werden darf.
9. Eigentumsübertrag (AoO, ggf. OA)
Im Bereich der Vermögensnachfolge kann man besondere Grenzen setzen, dass die LLC nur an bestimmte Personen (z.B. nur leibliche, volljährige, solvente Kinder) oder andere LLCs, die mindestens die selben Schutzbedingungen aufweisen, übertragen werden können. Damit kann man in vielen Fällen z.B. ungewünschte „Erbschleicher“ oder zukünftige Expartner ausschließen. In internationalen Sachverhalten können solche Regelungen nach dortigem Erbrecht evtl. unwirksam sein, doch dürfte die gerichtliche Klärung unter Einsatz des gesamten LLC Vermögens am Ende die Person, die dies versucht, dann doch leer – oder zumindest wesentlich schlechter – ausgehen lassen.
Eine besondere Form des Eigentumsschutzes bzw. der Einschränkung der Übertragung bietet auch die Sonderform der „close LLC“ in Wyoming.
10. Sonderausschüttung in geschützte Finanzprodukte (OA)
Je nach Wohnsitzland der Inhaber sind gewisse Finanzprodukte wie Rentensparverträge oder Versicherungen vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt. Die LLC kann statt einer direkten Ausschüttung an den Inhaber das Vermögen direkt in ein solches geschütztes Finanzprodukt übertragen.
11. Die Giftpillenregelung (AoO) oder das Vorkaufsrecht (AO)
Diese Regelung der Giftpille funktioniert nur bei LLCs mit mehreren Inhabern und erlaubt Inhabern untereinander die Anteile des Members, der Ärger mit einem Gläubiger hat, für einen nominellen Betrag von z.B. $100 zu erwerben (das kann steuerliche Implikationen haben, die wir an dieser Stelle nicht weiter beleuchten können).
Damit hat der Gläubiger keine Anteile mehr, gegen die er Charging Orders verhängen könnte, der nominelle Kaufbetrag steht hierbei natürlich dem Gläubiger zu.
Für LLCs mit nur einem Inhaber trägt man einer Vertrauensperson ein Vorkaufsrecht zu einem nominellen Betrag ins OA ein um ähnliches zu erwirken.
12. Der Decanting Clause (AoO)
Diese Klausel besagt, dass ein Manager eine LLC jederzeit einer anderen Gerichtsbarkeit unter Anerkennung der Rechtsnachfolge der LLC unterstellen kann, wenn diese Gerichtsbarkeit bessere Schutzbedingungen bietet als die der aktuellen Registrierung. So könnte z.B. eine LLC in Utah, die im Vergleich zu anderen Staaten einen eher geringen Vermögenschutz bietet z.B. nach Wyoming „verschoben“ werden.
13. Die Ewigkeitsklausel (AoO)
Diese Klausel rundet die Articles of Organization ab und erklärt, dass keiner der vorherigen Regelungen und die Ewigkeitsklausel selbst geändert werden dürfen. Hiermit macht man die Versuche den Gesellschaftsvertrag zu umgehen hinfällig.
14. Das Backup Operating Agreement (OA)
Da das OA viel anfälliger dafür ist, von Gerichten auseinander genommen zu werden indem einzelne Regelungen als unwirksam definiert werden, enthält das OA eine Regelung, dass im Falle eines solchen Ereignisses der Member X Tage Zeit hat, ein OA zu erstellen, dass eine wirksame Regelung enthält.
Die Änderungen müssen hier zwar gemacht werden, dürfen aber so minimal oder immer noch negativ für den Gläubiger sein, so dass dieser gegen das neue OA wieder vor Gericht ziehen muss. Diesen Vorgang wiederholt man so lange, bis der Gläubiger erkennt, dass das gesamte Vermögen der LLC für Gerichtskosten ausgegeben sein wird, bis er ein OA bekommt, dass ihm dabei hilft an sein Geld zu kommen.
Die besten Bundesstaaten für eine Vermögensschutz-LLC
Wyoming ist derzeit der einzige Bundesstaat, der die Charging Order als einzige Möglichkeit des Gläubigers auch gegenüber single member LLCs (nur ein Inhaber) explizit in den Statuten erwähnen und zusätzlich die Möglichkeit der Close LLC sowie Anonymität im Register ermöglicht.
Alaska, Nevada, South Dakota und Delaware bieten ebenfalls die Charging Order als einzige Möglichkeit des Gläubigers auch gegenüber single member LLCs.
Aus vergangener Rechtsprechung und/oder besonders gläubigerfreundlichen Statuten eignen sich insbesondere LLCs in Kalifornien, Colorado, Hawaii, Montana und Utah nicht für Vermögensschutz LLCs.
In allen anderen Bundesstaaten wären zwar LLCs mit mehreren Inhabern einem gewissen Schutz unterworfen, jedoch gibt es auch hier oft Gerichtsurteile, die die Charging Order aushebeln, weil die Statuten Gerichten zu viele Freiheiten bieten.
Am Ende sollte man hier im Zweifel auf die erstgenannte Liste an Staaten zurückgreifen.
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