Gerade als Anfänger im Bereich der Internationalisierung liest man viele Beiträge rund um das Thema Auslandsfirma, Offshorekonten, Steuern sparen, Flaggentheorie, etc.und könnte auf die Idee kommen, man brauche nur schnell einen Briefkasten in Panama, ein Offshorekonto auf den Cayman Islands und noch schnell eine IP Box in den Niederlanden, und schon kann man bequem aus dem heimischen Wohnzimmer einfach keine Steuern mehr Zahlen und sein Vermögen vor dem zukünftigen Ex-Partner verschleiern.
Natürlich locken auch viele Anbieter im Internet damit, dass man einfach nur schnell die Kreditkarte zücken muss, und ein paar Tage später ist man stolzer Besitzer einer Firma in Panama, Belize, den Seychellen, etc.
Das ist zwar auch richtig, und in den meisten Fällen bekommt man auch wirklich ein solches Unternehmen geliefert, doch der praktische Wert dieser Investition kann sich schnell als sehr gering herausstellen.
Im folgenden schauen wir uns 10 gr0ße Missverständnisse an, mit denen man als Anfänger im besten Fall nur viel Lehrgeld bezahlt und im schlimmsten Fall die Gesetze seines Landes verletzt.
Missverständnis Nummer 1:
Es reicht im Internet eine Auslandsfirma in einer Steueroase zu bestellen, und schon zahle ich keine Steuern mehr.
In den meisten Fällen funktioniert das nicht mehr. Insbesondere, wenn du deinen Wohnsitz nicht verlagerst und die Firma nicht mehr ist als ein Briefkasten. Dann gelten nämlich in vielen Ländern die sogeannten CFC Rules – auch als Außensteuergesetz bekannt – und der Staat in dem du deinen Wohnsitz hast, besteuert deine frisch gegründete Offshorefirma so, als wäre sie eine inländische Kapitalgesellschaft. Du hast also die gleichen Steuern, als wenn du direkte eine GmbH oder AG gegründet hättest, aber zusätzliche Kosten für den Erhalt des ausländischen Firmenmantels.
Um wirklich von einer Auslandsfirma zu profitieren, muss diese sog. Substanz haben, also z.B. ein reales Büro angemietet haben, echte lokale Mitarbeiter angestellt haben, eine lokale Telefonnummer vorweisen, die auch jemand in Landesprache abhebt, etc. und die Geschäftsführung muss im wesentlichen in dem Land stattfinden, in dem das Unternehmen registriert ist.
Umgehen kannst du dies nur, indem du selbst persönlich in ein Land umziehst, dass keine CFC Gesetzgebung kennt.
Missverständnis Nummer 2:
Ein Bankkonto für die Offshorefirma zu bekommen ist einfach.
Ganz viele Gründungsagenturen bieten auf ihren Webseiten auch den Service an, den Kontakt zu einer Bank herzustellen, die auch gleich ein Konto eröffnet, oft mit dem Hinweis, dass die Entscheidung am Ende aber bei der Bank liegt.
Genau dieser Hinweis hat es aber in sich. Gerade in Zeiten, in denen die KYC (Know-your-Customer) Richtlinien für Banken immer strenger werden, nehmen viele klassische Banken Abstand von der Eröffnung von Konten für Firmen in Steueroasen. Selbst wenn eine solches Konto zu Stande kommt, ist es meist erforderlich, vor Ort ins jeweilige Land zu fliegen und sich dort persönlich vorzustellen.
Beim Versuch, für deine neue Firma in Panama ein Konto bei der örtlichen Raiffeisenbank zu bekommen, wirst du dir wahrscheinlich eine blaue Nase holen.
Missverständnis Nummer 3:
Offshorekonten sind anonym.
Der Gedanke, dass du einfach ein Konto im Ausland eröffnen kannst und niemand erfährt davon, wird leider von einem neuen Ungetüm mit drei Buchstaben zerstört: CRS.
CRS ist der Common Reporting Standard, ein System, in dem sich über 100 Länder verpflichtet haben, sich gegenseitig über Konten ihrer Bürger im Ausland zu informieren. Deshalb wirst du bei der Kontoeröffnung auch immer nach deinem Steuerwohnsitz und ggf. auch Steuernummer gefragt, damit deine Bank die Information hat, an welches Land sie denn deinen Kontostand zum Jahresende melden darf.
Zwar gibt es immer noch viele Länder, die nicht am CRS teilnehmen, doch der Druck wird größer, und in manchen Ländern, die nicht teilnehmen, möchte man mit Bedenken um die Sicherheit seiner Einlage doch lieber erst gar kein Konto eröffnen.
Firmenkonten (juristische Personen) von Unternehmen die lokal im jeweiligen Land aktiv sind, sind aktuell noch kein Teil des CRS, es dürfte aber eine Frage der Zeit sein, bis sich das ändert.
Missverständnis Nummer 4:
An ein Konto im europäischen Nachbarland kommt das heimische Finanzamt nicht heran.
Aktuell existiert bereits eine Richtlinie, nachdem sich EU Länder gegenseitig beim Eintreiben von Forderungen unterstützen. Einzig Dänemark und Großbritannien sind nicht Teil dieses Abkommens. Zwar lohnt sich in vielen Fällen bei Kleinbeträgen der Aufwand für die Behörden nicht, doch generell ist es durchaus möglich, dass das deutsche Finanzamt dein Konto in Malta pfändet.
Missverständnis Nummer 5:
Ich kann einfach über (überhöhte) Rechnungen für Consulting oder Coaching Geld in meine Offshore Firma verschieben.
Hier stellen sich gleich zwei Herausforderungen. Zum einen werden Rechnungen über nicht nachvollziehbare Dienstleistungen von Offshoreunternehmen vom Finanzamt gar nicht erst anerkannt, wenn der Beweis der Leistung nicht stichhaltig möglich ist, zum anderen gibt es Regelungen zum sogenannten Transfer Pricing (interne Verrechnungssätze), die besagen, dass Leistungen intern auch so bepreist werden müssen, als wenn man sie einem unbeteiligten Dritten in Rechnung stellt. Im schlimmsten Fall darf man dies durch eine aufwändige Marktstudie beweisen.
Aus dem ersten Grund arbeiten viele Firmen in der EU erst gar nicht mit Unternehmen in Steueroasen zusammen und akzeptieren deren Rechnungen nicht, selbst wenn in einigen wenigen Fällen der Programmierer vielleicht wirklich sogar physisch in Panama am PC sitzt und eine Webseite programmiert.
Am Ende hast du also eine Offshorefirma, die keinem außer anderen Offshorefirmen anerkannte Rechnungen schreiben kann.
Missverständnis Nummer 6:
Von meiner Offshorefirma bekommt das Finanzamt sowieso nichts mit.
Generell gibt es in Deutschland die gesetzliche Verpflichtung, deine Eröffnung oder Beteiligung innerhalb eines Monats dem Finanzamt zu melden. Doch selbst wenn du dieses Gesetz ignorierst – was an dieser Stelle ausdrücklich nicht geraten wird – erfährt das Finanzamt z.B. davon, wenn du dich bei einem Steuerberater, Unternehmensberater, etc. zu diesem Thema konkret beraten lässt. Dieser ist nämlich nach der neuen DAC6 Richtlinie verpflichtet, alles was er dir erklärt, auch dem Finanzamt zu melden. Und abschließend gibt es natürlich noch den Einblick der Behörden in deine Bankkonten, d.h. wenn du dir einmal Profit aus deiner Offshorefirma auszahlst, taucht das auf deinem Kontoauszug auf.
Missverständnis Nummer 7:
Eine Offshorefirma ist immer billiger als lokal Steuern zu zahlen.
Gerade beim Start in die Selbständigkeit ist die Versuchung da, statt einem lokalen Einzelgewerbe oder einer UG gleich ein Offshoreunternehmen zu gründen. Doch ist es ein Trugschluss, dass man damit immer günstiger fährt, als lokal im Land einfach seine Steuern abzuführen. Während eine Firma im Ausland neben den einmaligen Kosten zur Gründung stets fixe Kosten wie Büroadresse, lokaler Ansprechpartner, Reports und Registergebühren mit sich bringt, die jedes Jahr bedient werden wollen, fallen diese bei einer Anmeldung im Land weg oder wesentlich geringer aus, und nach Nutzung aller Steuerfreibeträge sind die zu zahlenden Steuern oft auch niedriger als die Kosten für die Auslandsstruktur. Es ist also nicht sinnvoll, für die Ersparnis von 5.000 Euro eine Konstruktion aufzubauen, die 15.000€ jährlich an Betriebskosten hat.
Missverständnis Nummer 8:
Mit meiner Auslandsfirma bin ich sicher vor Klagen, Abmahnungen, Inkasso und Strafverfolgung.
Dieses Missverständnis hält sich sehr hartnäckig, vermutlich aus dem Grund, dass die meisten, die darauf vertrauen und erfolgreich mit dieser Strategie sind einfach zu klein und uninteressant sind, als das es sich für die Kläger, Eintreiber und Behörden lohnen würde, international aktiv zu werden.
Sicherlich hat man ein etwas leichteres Leben, wenn der Onlineshop ein Impressum aus China oder das Beratungsbusiness eine Firmenanschrift in Namibia hat. Ein einzelner Konsument oder ein KMU wird sich hier nicht den Aufwand machen, vor Ort in Landessprache Klage einzureichen, insbesondere dann, wenn du als Besitzer auch gar nicht mehr im Land bist. Auch ein Anwalt wird sich eine Abmahnung über DSGVO Verstöße auf die Britischen Jungferninseln ersparen, und sein Geld lieber damit verdienen, den Bäckermeister um die Ecke abzumahnen.
Doch sobald deine Unternehmung eine relevante Größe erreicht, dass sich das „lohnt“ kommen auch diejenigen wieder zur Tat, die es sich leisten können auf der internationalen Bühne mitzuspielen.
Und bist du mit deinem Business auf der dunklen Seite der Macht unterwegs, unterschätze nicht die Zusammenarbeit von Behörden. Europol und Interpol arbeiten oft langsam, aber beim nächsten Grenzübertritt könnten unangenehme Erfahrungen auf dich warten.
Missverständnis Nummer 9:
Viel hilft viel.
Aus den Medien hört man oft die Ergebnisse von investigativen Journalisten, die eine vielfache Verschachtelung von Schein- und Briefkastenfirmen aufgedeckt haben, wo dann z.B. eine deutsche GmbH einer niederländischen BV gehört, die dann über eine Irische Limited das Geld nach St. Kitts und Nevis verschiebt und von dort aus alles in einer Stiftung in Panama landet, die dem endgültigen Inhaber seinen Lebensstil finanziert. Während solche Konstruktionen durchaus funktionieren können, ist das jedoch – gerade für Einsteiger in die Materie – overkill, nicht nur von den Gründungs- und laufenden Kosten, sondern auch von der Komplexität, die wieder ohne teure Anwälte nicht zu durchdringen ist. Solange deine Einnahmen pro Jahr nicht mindestens im siebenstelligen Bereich liegen, solltest du dir über solche komplexen Verschachtelungen genau so wenig Gedanken machen, wie über den Kauf einer Yacht oder eines Privatjet.
Missverständnis Nummer 10:
Mein Steuerberater kennt sich damit aus.
Die Mehrheit der Steuerberater kann eine Sache besonders gut: Steuererklärungen im eigenen Land machen. Dafür sind sie ausgebildet und Experten. In den meisten Fällen reicht hier der Horizont der Ausbildung jedoch nicht einmal ins Nachbarland, mit Glück kennt sich der Steuerberater mit Begriffen wie EU Mutter-Tochter-Richtlinie, Reverse Charge und VAT MOSS aus. Gerade deshalb, weil sich viele Vertreter der steuerberatenden Zunft mit diesen Themen nicht auskennen, raten sie von Gestaltungsmöglichkeiten, wie du sie hier erfährst kategorisch ab.
Das muss nicht heißen, dass du deinen Steuerberater nicht mit einbeziehen solltest (auch wenn du bedenken musst, dass er – wenn du des tust – deine Pläne dem Finanzamt melden muss), doch lass dir eine Auslandskonstruktion von jemandem aufsetzen, der sich damit auskennt.
Wenn du jetzt nach der Aufklärung dieser häufigsten Missverständnisse noch Unterstützung beim Planen und Umsetzen deiner Offshorestrategie brauchst, melde dich gerne bei mir zu einer persönlichen Beratung.
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