Gerade von vielen Neueinsteigern in die Welt des (ortsunabhängigen) Unternehmertums bekomme ich oft Feedback, dass ihnen nicht ganz klar ist, wo sie denn jetzt ihre Steuern zahlen und was ein Gewerbe bzw. Unternehmen im Ausland daran ändert.
Diese Unsicherheit klärt Lifestyle Solutions heute auf.
Das folgende Beispiel nimmt an, dass du dich bereits aus deinem Heimatland abgemeldet hast. Bist du noch angemeldet, macht in den meisten Fällen ein Konstrukt im Ausland sowieso keinen Sinn, sofern da nicht Substanz dahinter steht. Solch ein Setup heben wir uns für einen anderen Beitrag auf.
Also, du hast dich nun aus deinem Heimatland (zur Vereinfachung mal Deutschland oder Österreich angenommen) abgemeldet und überlegst dir zum einen, wie du nun deine Rechnungen stellen sollst um Einnahmen zu erzielen und wo du dafür eigentlich Steuern zahlen musst.
Und damit kommen wir zu mehreren Optionen.
- Du hast dein Einzelgewerbe im Heimatland angemeldet gelassen (das geht z.B. mit Hilfe eines Empfangsbevollmächtigten), hast aber keinen festen Wohnsitz in einem anderen Land
- Du hast dein Einzelgewerbe im Heimatland angemeldet gelassen (das geht z.B. mit Hilfe eines Empfangsbevollmächtigten), und hast einen festen Wohnsitz in einem anderen Land
- Du hast eine Kapitalgesellschaft in deinem Heimatland bestehen lassen und hast keinen festen Wohnsitz in einem anderen Land.
- Du hast eine Kapitalgesellschaft in deinem Heimatland bestehen lassen und hast einen festen Wohnsitz in einem anderen Land.
- Du hast dich entschieden in einem anderen Land einen Wohnsitz anzunehmen und dort ein Einzelgewerbe zu eröffnen (du bist z.B. von Deutschland nach Spanien umgezogen und meldest dich dort Autonomo)
- Du hast in einem anderen Land eine Kapitalgesellschaft gegründet und hast deinen Wohnsitz im gleichen Land (z.B. Auswanderung nach Irland und Gründung einer irischen Ltd.)
- Du hast in einem anderen Land eine Kapitalgesellschaft gegründet, hast aber deinen Wohnsitz in einem anderen Land (z.B. Firma in Lettland, Wohnsitz in Griechenland).
- Du hast in einem anderen Land eine Kapitalgesellschaft gegründet, hast aber persönlich keinen festen Wohnsitz.
- Du schreibst einfach gar keine Rechnungen.
Bevor wir in die Antworten gehen noch ein kurzer Disclaimer: Das folgende ist stark vereinfacht dargestellt, um dir einen ersten Eindruck zu geben. Je nachdem welche Kombination von Ländern beteiligt sind, können sich komplexere Einzelfälle ergeben.
Bei aufmerksamen Lesen wirst du gemerkt haben, dass ich zwischen dem Einzelgewerbe und der Kapitalgesellschaft unterscheide. Das Einzelgewerbe ist an deine natürliche Person gebunden, d.h. es macht sich alle deine Eigenschaften wie Wohnsitz, Steuerklasse, Familienstand, etc. mit zu eigen. Die Kapitalgesellschaft ist eine separate, juristische, Person. Sie hat mit deiner natürlichen Person nichts zu tun und hat ihren eigenen „Wohnsitz“, Steuerklasse, etc.
Fangen wir an mit der ersten Option:
Du hast dein Einzelgewerbe im Heimatland angemeldet gelassen (das geht z.B. mit Hilfe eines Empfangsbevollmächtigten), hast aber keinen festen Wohnsitz in einem anderen Land.
In diesem Fall werden deine Einkünfte weiterhin in dem Land besteuert, in dem dein Einzelgewerbe liegt (z.B. Deutschland). Das ist vom Steuersatz nicht optimal, jedoch kommen kaum weitere Kosten auf dich zu und du hast auch keine Sprachbarriere, wenn du einmal mit den Behörden kommunizieren musst. Für Einsteiger kann das kurzfristig eine Option sein, langfristig fährst du mit anderen Setups billiger.
In der zweiten Variante:
Du hast dein Einzelgewerbe im Heimatland angemeldet gelassen (das geht z.B. mit Hilfe eines Empfangsbevollmächtigten), und hast einen festen Wohnsitz in einem anderen Land.
Hier mischt sich die Versteuerung gemäß den Regeln deines neuen Wohnsitzlandes mit denen des deutschen Steuerrechts. In vielen Fällen greift hier ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen, dass dafür sorgt, dass die gleiche Transaktion nicht gleichzeitig in beiden Ländern besteuert wird. Du hast aber auf jeden Fall den Zusatzaufwand eine Steuererklärung in beiden Ländern machen zu müssen.
Die dritte Option:
Du hast eine Kapitalgesellschaft in deinem Heimatland bestehen lassen und hast keinen festen Wohnsitz in einem anderen Land.
Hierbei wird deine Kapitalgesellschaft weiter nach dem Steuersystem des Landes, in dem du sie gegründet hast, besteuert. Damit du aber persönlich an das Geld aus dem Unternehmen kommst, musst du dir jedoch entweder Gehalt oder Dividenden zahlen. Hierauf können wieder Steuern im Land anfallen. Zusätzlich kann eine Wegzugsbesteuerung anfallen. Bespreche dies ggf. vorher mit dem Finanzamt oder einem Steuerberater.
Im vierten Setup:
Du hast eine Kapitalgesellschaft in deinem Heimatland bestehen lassen und hast einen festen Wohnsitz in einem anderen Land.
Auch hier wird deine Kapitalgesellschaft weiter nach dem Steuersystem des Landes, in dem du sie gegründet hast, besteuert. Zahlst du dir Gehalt oder Dividenden, werden diese im Land deines neuen Wohnsitzes besteuert. Zusätzlich kann eine Wegzugsbesteuerung anfallen. Bespreche dies ggf. vorher mit dem Finanzamt oder einem Steuerberater.
Falls von deiner Kapitalgesellschaft nur noch ein Briefkasten übrig ist, kann es dazu führen, dass nach CFC Gesetzgebung das Land deines neuen festen Wohnsitzes diesen Briefkasten besteuern nach lokalem Steuerrecht besteuern will. Hierzu solltest du die Gesetze des Landes deines neuen Wohnsitzes genau studieren.
In der fünften Lösung:
Fu hast dich entschieden in einem anderen Land einen Wohnsitz anzunehmen und dort ein Einzelgewerbe zu eröffnen (du bist z.B. von Deutschland nach Spanien umgezogen und meldest dich dort Autonomo)
Dein neues Einzelgewerbe wird vollständig im Land in dem du es eröffnest und deinen neuen Wohnsitz genommen hast besteuert.
Ähnlich auch das sechste Konstrukt:
Du hast in einem anderen Land eine Kapitalgesellschaft gegründet und hast deinen Wohnsitz im gleichen Land (z.B. Auswanderung nach Irland und Gründung einer irischen Ltd.)
Deine Kapitalgesellschaft zahlt den Unternehmenssteuersatz im Land, und du deinen persönlichen Steuersatz des gleichen Landes für alle Entnahmen (Gehalt, Dividenden, etc.)
Etwas komplexer ist dann wieder die siebte Variante:
Du hast in einem anderen Land eine Kapitalgesellschaft gegründet, hast aber deinen Wohnsitz in einem anderen Land (z.B. Firma in Lettland, Wohnsitz in Griechenland).
Hier kommt es darauf an, ob das Land deines neuen Wohnsitzes sogenannte CFC Regeln bzw. Außensteuergesetze hat und ob deine Firma im anderen Land wirklich Substanz hat (Büro, Mitarbeiter, etc) oder nur ein Briefkasten ist.
Lebst du in einem Land mit CFC Regeln und hat deine Firma keine Substanz, wird die Firma in dem Land besteuert, in dem du auch deinen privaten Wohnsitz hast, du hast also wieder den Aufwand mit zwei Steuererklärungen. Alle deine Entnahmen versteuerst du in dem Land deines Wohnsitzes.
Lebst du ein einem Land ohne CFC Regeln oder hat die Auslandsfirma Substanz, wird diese in ihrem Sitzland besteuert und du versteuerst wieder nur die Entnahmen im Land deines Wohnsitzes.
Kommen wir schon zu Nummer acht:
Du hast in einem anderen Land eine Kapitalgesellschaft gegründet, hast aber persönlich keinen festen Wohnsitz.
In diesem Fall wird die Kapitalgesellschaft normal im Land in dem sie ihren Sitz hat versteuert und – für gewöhnlich – vereinnahmst du Zahlungen wie Dividenden steuerfrei. Ob ein Gehalt versteuert wird, richtet sich nach den Gesetzen des Landes in dem dein Unternehmen seinen Sitz hat.
Und abschließend eine vielleicht für dich überraschende Variante:
Du schreibst einfach gar keine Rechnungen
Damit schwimmst du unter dem Radar, was irgendwo zwischen Legal und Grauzone anzusiedeln ist. Das kann immer dann gut gehen, wenn deine Kunden Endkunden sind, die sowieso keine Rechnung von dir wollen. Gegenüber Unternehmen wird diese Variante nicht zum Erfolg führen. Ohne Beleg natürlich auch keine Steuer. Lifestyle Solutions empfiehlt diese Methode nicht wirklich, nimmt sie aber der Vollständigkeit halber mit in die Liste auf.
Konnte ich das Thema „Wo zahle ich meine Steuern“ für dich etwas entwirren?
Wenn du noch Fragen hast, beantworte ich sie dir gerne in einer persönlichen Beratung.