Fast jeder Ratgeber zum Auswandern geht stillschweigend von derselben Familie aus: Ehemann, Ehefrau, vielleicht zwei Kinder. Für diese Familie ist die rechtliche Einordnung häufig einfacher: Einer qualifiziert sich als Hauptantragsteller, die anderen können einen davon abgeleiteten Aufenthalt beantragen. Aber auch dann erledigt eine Heiratsurkunde nicht den ganzen Fall. Angehörige brauchen regelmäßig eigene Anträge oder Dokumente, und je nach Verfahren werden unter anderem die tatsächliche Beziehung, Unterhalt, Unterkunft und Versicherung geprüft (EU-Kommission, Leitlinien zur Freizügigkeit, Your Europe, Hong Kong Immigration Department).
In der Praxis sieht ein großer Teil unserer Leser anders aus. Du lebst seit acht Jahren mit deinem Partner zusammen, aber ihr habt nie geheiratet. Oder ihr seid verheiratet, zwei Männer oder zwei Frauen, und fragt euch, ob eure Ehe am Zielort überhaupt existiert. Oder ihr habt vor drei Monaten geheiratet und noch nie eine gemeinsame Wohnung gehabt.
Für alle diese Paare entscheidet eine einzige Frage über Kosten, Aufwand und manchmal über die Machbarkeit des ganzen Plans: Wer zählt im Zielland als Partner? Die Antwort fällt von Land zu Land erstaunlich unterschiedlich aus. Und sie folgt nicht der Logik, die du erwartest. Es gibt Verfahren, in denen eure Eheurkunde nicht weiterhilft, und Verfahren, in denen ihr gar keine braucht.
Dieser Artikel sortiert 26 Ziele, die für ortsunabhängige Unternehmer relevant sind: 25 Staaten und Hongkong als eigenes Einwanderungsgebiet. Er ist bewusst praktisch gehalten. Es geht nicht um Gesellschaftspolitik, sondern um Antragsformulare, Fristen und Rechtsfolgen. Stand der Recherche ist der 30. September 2026. Entscheidend sind immer auch die Staatsangehörigkeit und der Aufenthaltstitel des Hauptantragstellers: Der Nachzug zu einem eigenen Staatsbürger, zu einem freizügigkeitsberechtigten EU-Bürger und zu einem ausländischen Investor sind nicht dasselbe Verfahren.
Zwei Fragen statt einer
Die meisten Leute stellen nur eine Frage: „Erkennt das Land unsere Beziehung an?“ Das greift zu kurz. Für die Planung solltest du zwei Fragen getrennt prüfen, auch wenn sie sich im Verfahren überschneiden.
Frage eins: Wer zählt in eurem konkreten Verfahren? Häufig begegnen euch diese vier Konstellationen; sie sind keine starre Rangfolge.
- Der gleichgeschlechtliche Ehepartner zählt wie jeder andere Ehepartner.
- Die Ehe zählt nicht, aber eine eingetragene Partnerschaft oder ein Sonderweg tut es.
- Auch ein unverheirateter Partner zählt, egal welchen Geschlechts.
- Niemand zählt außer einem Ehepartner des anderen Geschlechts.
Frage zwei: Was beweist es? Hier hilft eine Unterscheidung nach dem Schwerpunkt der Nachweise, nicht nach angeblich vollständig unterschiedlichen Rechtssystemen.
- Urkundenorientierte Verfahren verlangen vor allem eine rechtlich anerkannte Ehe oder Partnerschaft. Eine Urkunde ist wichtig, aber nicht immer ausreichend: Echtheit der Beziehung und weitere Voraussetzungen können trotzdem geprüft werden. Apostille, Legalisation und Übersetzung sind nur insoweit nötig, wie das jeweilige Verfahren sie verlangt und keine Befreiung greift (EU-Verordnung 2016/1191).
- Substanzorientierte Verfahren prüfen besonders das gelebte gemeinsame Leben: Haushalt, Finanzen, Dauer und Verbindlichkeit. Eine Heiratsurkunde kann helfen. Für unverheiratete Paare ist der Nachweis der tatsächlichen Partnerschaft häufig der entscheidende Zugang (Immigration New Zealand: Partnerschaft nachweisen, Partner Resident Visa, Partner Work Visa, Migration Regulations 1994, Partner Visa 309, GOV.UK: Partnervisum, Home Office, Caseworker Guidance, GOV.UK: Einkommensanforderung).
Aus diesen beiden Fragen ergeben sich vier praktische Ausgangslagen. Die Beispiele bezeichnen typische Verfahren, nicht sämtliche Aufenthaltstitel eines Landes:
| Situation | Was es für euch bedeutet | Typische Länder |
|---|---|---|
| Ehe als anerkannter Zugang | Der Partner kann einen abgeleiteten Titel beantragen; weitere Voraussetzungen bleiben | etwa USA und Thailand beim LTR-Visum |
| Partnerschaft oder besondere Anerkennung | Die passende Urkunde und ihre rechtliche Wirkung sind entscheidend | etwa Italien, Zypern, Hongkong |
| Tatsächliche Partnerschaft als Zugang | Belege für die Beziehung und gegebenenfalls das Zusammenleben sammeln | etwa Neuseeland, Australien, Kanada, UK |
| Kein nutzbarer gemeinsamer Partnerweg | Eigenständige Anträge prüfen, für die jeder selbst qualifiziert | etwa gleichgeschlechtliche Paare in Paraguay, Panama, Mauritius und den VAE |
Merke dir die Unterscheidung, aber nicht als Schublade für ein ganzes Land. Ein frisch verheiratetes Paar kann etwa die Zusammenlebensfrist für einen neuseeländischen Aufenthaltstitel verfehlen, während ein unverheiratetes Paar sie erfüllt. Beim thailändischen LTR-Verfahren wiederum eröffnet eine unverheiratete Beziehung keinen Ehegattenstatus (BOI, Announcement Por. 3/2568, Thailändisches Außenministerium).
Der einfache Fall: Die Ehe zählt
In vielen der hier behandelten Ziele ist die Grundfrage für verheiratete gleichgeschlechtliche Paare inzwischen unspektakulär: Die Ehe ist rechtlich anerkannt. Damit ist die Familienzugehörigkeit geklärt, aber noch nicht automatisch die Aufenthaltsgenehmigung erteilt.
Europa: Spanien, Portugal, Irland, Malta, die Schweiz, Griechenland und das Vereinigte Königreich kennen die gleichgeschlechtliche Ehe. Bei einem dafür vorgesehenen Ehegattennachzug ist das Geschlecht des Ehepartners nicht das Ausschlusskriterium. Ob der Hauptantragsteller überhaupt Angehörige nachholen darf und unter welchen Bedingungen, bleibt gesondert zu prüfen (EU-Kommission, Leitlinien zur Freizügigkeit, Your Europe, GOV.UK: Partnervisum, Home Office, Caseworker Guidance, GOV.UK: Einkommensanforderung, Irish Immigration: De-facto-Partner, De-facto-Partner bei Critical Skills, Family Reunification Policy 2026, Kanton Zürich).
Zwei dieser Länder sind auch für Unverheiratete interessant. Griechenland kennt einen formal geschlossenen Lebenspartnerschaftsvertrag. Der griechische Migrationskodex nennt bei den Familienangehörigen von Investoren ausdrücklich sowohl Ehegatten als auch Partner mit einer solchen Vereinbarung; damit gibt es neben der Ehe einen Zugang. Malta definiert den Ehegatten in seiner Familienrichtlinie zum Nomad Residence Permit geschlechtsneutral und bezieht auch anerkannte zivile Unionen, Domestic Partnerships und eheähnliche Gemeinschaften ein. Das ist keine Zusage, dass jede bloße Beziehung ohne weitere Nachweise genügt (Migrationskodex, Art. 95, gov.gr: Familienangehörige von EU-Bürgern, Residency Malta, Familienrichtlinie, Nomad-FAQ).
In der Schweiz haben Konkubinatspartner aus Drittstaaten keinen automatischen Nachzugsanspruch. Ein Anspruch kann sich aber ergeben, wenn die Beziehung seit Langem eheähnlich gelebt wird oder eine Heirat konkret bevorsteht. Der Kanton Zürich nennt für die Zulassung eine gefestigte, mindestens dreijährige Partnerschaft, einen früheren gemeinsamen Haushalt und eine enge gegenseitige Bindung. Drei Jahre Beziehung allein garantieren die Bewilligung nicht, und die kantonale Praxis ist im Einzelfall zu prüfen.
Amerika: Die USA behandeln gleichgeschlechtliche Ehepartner seit 2013 im Einwanderungsrecht grundsätzlich wie verschiedengeschlechtliche Ehepartner. Auch Kanada, Mexiko, Costa Rica und Uruguay erkennen gleichgeschlechtliche Ehen an. Für unverheiratete Paare muss man genauer unterscheiden. Mexiko akzeptiert im Familienverfahren neben der Ehe ein Concubinato oder eine gleichwertige Rechtsfigur, belegt durch eine zuständige Behörde. Costa Rica verlangt für die Unión de hecho eine beglaubigte gerichtliche Anerkennung. Die Migrationsbehörde nennt das ausdrücklich für den Nachzug zu einem costa-ricanischen Partner und zu einem Inhaber eines dauerhaften Aufenthalts. Uruguay verlangt bei der dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung über einen uruguayischen Partner für das Konkubinat ein gerichtliches Anerkennungsurteil. Das zugrunde liegende Gesetz setzt mindestens fünf Jahre ununterbrochenes Zusammenleben voraus und gilt unabhängig vom Geschlecht. Diese Wege sind nicht mit sämtlichen Angehörigenverfahren für zwei ausländische Antragsteller gleichzusetzen (USCIS zur DOMA-Entscheidung, USCIS Policy Manual: Ehe, IRCC: Who you can sponsor, IRCC: nicht erklärte Familienmitglieder, Mexikanische Botschaft: Familieneinheit, Migrationsbehörde Costa Rica, Justiz Costa Rica, gub.uy: Residencia por vínculo uruguayo, Ley 18.246).
Asien: Thailand ist ein wichtiger Neuzugang. Die Ehegleichheit gilt seit dem 23. Januar 2025. Die veröffentlichten LTR-Regeln nennen den rechtmäßigen Ehepartner als Angehörigen. Zusammen mit der Ehegleichheit eröffnet das auch gleichgeschlechtlichen Ehepaaren diesen Weg, sofern Hauptantragsteller und Angehöriger die übrigen Voraussetzungen erfüllen (BOI, Announcement Por. 3/2568, Thailändisches Außenministerium).
Ozeanien: Neuseeland und Australien erkennen gleichgeschlechtliche Ehen an. Bei den hier besprochenen Partnervisa bleibt außerdem die tatsächliche Partnerschaft wichtig. Welche Mindestdauer gilt, hängt aber vom Visum und davon ab, ob ihr verheiratet oder De-facto-Partner seid (Immigration New Zealand: Partnerschaft nachweisen, Partner Resident Visa, Partner Work Visa, Migration Regulations 1994, Partner Visa 309).
Drei Fallstricke im einfachen Fall
Erstens: Die Ehe muss rechtlich gültig und für den jeweiligen Zweck anerkannt sein. Der Ort der Eheschließung ist dabei ein wichtiger Anknüpfungspunkt. Eine eingetragene deutsche Lebenspartnerschaft ist nicht einfach dasselbe Dokument wie eine Heiratsurkunde. Einige Verfahren akzeptieren beides, andere nur die Ehe. Eine Umwandlung in eine Ehe kann deshalb sinnvoll sein, ist aber nicht in jedem Fall nötig. Prüft zuerst, welches Dokument euer Zielverfahren tatsächlich akzeptiert (USCIS zur DOMA-Entscheidung, USCIS Policy Manual: Ehe, Hong Kong Immigration Department, Innenministerium: Einbürgerung durch Ehe, Innenministerium: allgemeine Einbürgerung, Generalkonsulat Chicago).
Zweitens: Ein Ehegattenweg ist nicht automatisch ein Partnerweg. Beim thailändischen LTR-Visum wird für den Zugang als Ehepartner eine rechtmäßige Ehe verlangt. Langjähriges unverheiratetes Zusammenleben ersetzt sie dort nicht. Daraus folgt aber keine Aussage über jede andere thailändische Rechtsfrage oder jede mögliche Visumkategorie (BOI, Announcement Por. 3/2568, Thailändisches Außenministerium).
Drittens: Anerkennung beim Aufenthalt ist nicht automatisch dieselbe Anerkennung bei der Staatsbürgerschaft. Gerade bei Reformen müssen die einschlägigen Gesetze und die zuständige Behörde getrennt geprüft werden. Für Thailand lässt sich aus der Ehegleichheit und den LTR-Regeln allein keine konkrete, aktuell verfügbare Einbürgerungserleichterung für gleichgeschlechtliche Ehepartner ableiten. Diesen Punkt sollte vor einer Passplanung die zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde bestätigen.
Spanien und Portugal: die Partnerschaft als Alternative
In Spanien ist die eingetragene Pareja de hecho ein möglicher Weg, aber nicht der einzige. Im EU-Familienrecht können auch nicht eingetragene dauerhafte Partner berücksichtigt werden. Art. 2 bis des Real Decreto 240/2007 nennt als Nachweis grundsätzlich mindestens ein Jahr kontinuierliches eheähnliches Zusammenleben; bei gemeinsamen Kindern genügt ein ordnungsgemäß nachgewiesenes stabiles Zusammenleben, ohne diese Jahresfrist. Regionale Regeln zur Eintragung einer Pareja de hecho und die Regeln für eine Aufenthaltskarte sind deshalb auseinanderzuhalten. Auch das Verfahren für Angehörige spanischer Staatsbürger ist nicht in jeder Konstellation mit dem EU-Freizügigkeitsverfahren identisch (Real Decreto 240/2007).
Portugal kennt die União de facto für gleich- und verschiedengeschlechtliche Paare nach mehr als zwei Jahren entsprechenden Zusammenlebens. Sie kann einen Familiennachzug tragen. Seit dem 23. Oktober 2025 gelten beim Nachzug zu Drittstaatsangehörigen neue Regeln: grundsätzlich eine zweijährige Wartefrist für den Sponsor, eine verkürzte Frist in bestimmten bereits zuvor zusammenlebenden Paarbeziehungen sowie gesetzliche Ausnahmen. Insbesondere darf diese Grundregel nicht pauschal auf jeden Investoren- oder qualifizierten Aufenthaltstitel übertragen werden. Für Familienangehörige freizügigkeitsberechtigter EU-Bürger gilt ein eigener Rechtsrahmen. Aufenthalt und Staatsbürgerschaft verlangen zudem nicht unbedingt dieselben Nachweise der União de facto (Lei 61/2025, Lei 7/2001, EU-Kommission, Leitlinien zur Freizügigkeit, Your Europe).
Partnerschaft statt Ehe: Anerkennung mit anderer Rechtswirkung
Eine zweite Gruppe kennt die gleichgeschlechtliche Ehe nicht oder nicht als inländisches Rechtsinstitut, bietet aber eine zivile Partnerschaft oder eine besondere Anerkennung für Einwanderungszwecke. Dabei kann eine ausländische Ehe andere Rechtswirkungen entfalten als im Staat der Eheschließung. Eine automatische Umwandlung in eine lokale Partnerschaft ist nicht in jedem dieser Ziele gesichert (D.Lgs. 7/2017, Art. 32-bis, Regierungsportal: L’unità familiare, Questura Bergamo, Innenministerium Zypern: Civil Union, Migrationsbehörde: Familiennachzug, Migrationsbehörde: Angehörige von EU-Bürgern, Hong Kong Immigration Department).
Italien kennt seit 2016 die Unione civile. Für eine im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehe eines italienischen Staatsbürgers bestimmt Art. 32-bis ausdrücklich die Wirkungen einer italienischen zivilen Union. Zivile Partner werden für den Familiennachzug und den Weg zur Staatsbürgerschaft grundsätzlich Ehegatten gleichgestellt. Bei zwei ausländischen Ehepartnern ist zusätzlich der anwendbare Anerkennungs- und Aufenthaltsweg zu prüfen. Für unverheiratete Paare können eine dokumentierte stabile Beziehung und gegebenenfalls eine Convivenza di fatto relevant sein. Ein beglaubigter Zusammenlebensvertrag ist aber weder ein universeller Ersatz für die sonstigen Voraussetzungen noch generell die zwingende Eintrittskarte. Im EU-Freizügigkeitsrecht ist die dauerhafte Partnerschaft ein eigenständiger Prüfungsfall (Innenministerium: Einbürgerung durch Ehe, Innenministerium: allgemeine Einbürgerung, Generalkonsulat Chicago, EU-Kommission, Leitlinien zur Freizügigkeit, Your Europe).
Zypern kennt die zivile Partnerschaft auch für gleichgeschlechtliche Paare. Nach der offiziellen Darstellung hat sie grundsätzlich die Wirkungen einer Ehe, mit einer ausdrücklichen Ausnahme beim Adoptionsrecht. Daraus folgt nicht automatisch, dass jede ausländische gleichgeschlechtliche Heiratsurkunde ohne weiteren Schritt als zyprische zivile Union registriert wird. Die konkrete Anerkennung und das benötigte Dokument sollten vor dem Antrag schriftlich geklärt werden. Für Familienangehörige freizügigkeitsberechtigter EU-Bürger besteht daneben der unionsrechtliche Schutz der Ehe. Beim nationalen Nachzug zu Drittstaatsangehörigen gelten eigene Voraussetzungen und gegebenenfalls Wartefristen.
Ungarn hat eine eingetragene Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare, während das nationale Eherecht die Ehe auf Mann und Frau beschränkt. Das Verfassungsgericht stellte 2025 eine verfassungswidrige Regelungslücke bei der Anerkennung ausländischer gleichgeschlechtlicher Ehen als eingetragene Partnerschaften fest und setzte dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 31. Oktober 2025. Das Gesetz über die eingetragene Partnerschaft von 2009 wendet die für Ehegatten geltenden Regeln auf eingetragene Partner an, soweit es nichts anderes bestimmt. Die Einwanderungsbehörde hat das im März 2026 für das Asylverfahren ausdrücklich bestätigt. Eine vollständige Umsetzung der gerichtlichen Vorgabe für jede ausländische Ehe ist damit jedoch nicht nachgewiesen. Auch eine zusätzliche Registrierung in Ungarn ist kein voraussetzungsloser Ausweg: Staatsangehörigkeit, gewöhnlicher Aufenthalt und das anwendbare Personalstatut können dafür relevant sein. Lass dir den konkret nutzbaren Weg bestätigen; EU-Freizügigkeitsrechte sind separat zu prüfen (Verfassungsgericht, Entscheidung 6/2025, Einwanderungsbehörde, Merkblatt März 2026).
Hongkong bietet einen besonderen Einwanderungsweg, ohne die gleichgeschlechtliche Ehe allgemein in sein Familienrecht zu übernehmen. Die Einwanderungsbehörde akzeptiert für Angehörigenvisa unter anderem im Ausland rechtsgültig geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen sowie anerkannte zivile Unionen und eingetragene Partnerschaften. Maßgeblich sind die ausländische Rechtsgültigkeit und die Definition der Behörde, nicht die Möglichkeit, eine entsprechende Ehe in Hongkong selbst zu schließen.
Hinzu kommen eine echte Beziehung, ausreichender Unterhalt, angemessene Unterkunft und ein zum Sponsoring berechtigender Status des Hauptantragstellers. Ein unverheiratetes, auch nicht förmlich eingetragenes Paar wird durch diese Regel nicht automatisch erfasst. Hongkong zeigt damit gerade, warum eine Urkunde wichtig sein kann, ohne die Prüfung der tatsächlichen Beziehung überflüssig zu machen.
Was die unterschiedliche Anerkennung für euch bedeutet
Für den Aufenthalt kann eine zivile Union oder besondere Anerkennung gut funktionieren. Daraus folgt aber keine Gleichbehandlung in sämtlichen anderen Rechtsgebieten. Zypern nimmt etwa das Adoptionsrecht ausdrücklich aus der Gleichstellung aus; Hongkongs Angehörigenregel ist zunächst eine Einwanderungsregel. Wer in ein solches Ziel zieht, sollte Elternschaft, Erbrecht und Vollmachten deshalb gesondert prüfen, statt aus einem erteilten Visum auf umfassende familienrechtliche Absicherung zu schließen (Innenministerium Zypern: Civil Union, Migrationsbehörde: Familiennachzug, Migrationsbehörde: Angehörige von EU-Bürgern, Hong Kong Immigration Department).
Tatsächliche Partnerschaften: Wo das gemeinsame Leben zählt
Jetzt wird es für unverheiratete Paare interessant. Mehrere englischsprachige Einwanderungsländer erkennen neben der Ehe auch tatsächliche Partnerschaften an. Sie ignorieren den Familienstand deshalb aber nicht. Vielmehr entscheidet die rechtliche Kategorie darüber, welche zusätzlichen Beweise und Mindestzeiten verlangt werden (Immigration New Zealand: Partnerschaft nachweisen, Partner Resident Visa, Partner Work Visa, Migration Regulations 1994, Partner Visa 309, IRCC: Who you can sponsor, IRCC: nicht erklärte Familienmitglieder, GOV.UK: Partnervisum, Home Office, Caseworker Guidance, GOV.UK: Einkommensanforderung).
Neuseeland: zwölf Monate Zusammenleben für den Aufenthaltstitel
Neuseeland erkennt Ehe, zivile Union und De-facto-Partnerschaft unabhängig vom Geschlecht an. Wer seinen Partner in einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel der Residence-Klasse aufnimmt, etwa als Investor oder Fachkraft, muss mit ihm in einer echten und stabilen Partnerschaft zusammenleben, und zwar seit mindestens zwölf Monaten zum Zeitpunkt der Prüfung. Dieselbe Frist gilt für das Partner of a New Zealander Resident Visa, also den Nachzug zu einem neuseeländischen Staatsbürger oder Resident (Immigration New Zealand: Partnerschaft nachweisen, Partner Resident Visa, Partner Work Visa, Operational Manual R2.1.15, Amendment Circular 2026-27).
Die Behörde berücksichtigt insbesondere tatsächliches Zusammenleben, Beziehungsdauer, finanzielle Verflechtung und die Verbindlichkeit des gemeinsamen Lebens. Eine Heiratsurkunde allein ersetzt diese Nachweise nicht.
Für Frischverheiratete heißt das: Wer noch keine zwölf Monate zusammengelebt hat, erfüllt diese Voraussetzung noch nicht. Zeiten eines eheähnlichen Zusammenlebens unmittelbar vor der Heirat können mitzählen. Fehlt nur die Dauer, während die Beziehung als echt und stabil gilt, kann die Behörde über den Hauptantragsteller entscheiden und die Entscheidung über den Partner zurückstellen, bis die Frist erfüllt ist. Das setzt voraus, dass der Hauptantragsteller nicht auf den Partner angewiesen ist, um selbst zu qualifizieren.
Beim befristeten Partner of a New Zealander Work Visa ist die Dauer weniger streng: Bei weniger als zwölf Monaten Zusammenleben wird es für ein Jahr erteilt. Auch dieses Visum verlangt aber, dass ihr in einer echten und stabilen Beziehung zusammenlebt. Ein Paar, das noch nie einen gemeinsamen Haushalt hatte, erfüllt auch diese Voraussetzung nicht.
Umgekehrt kann ein unverheiratetes Paar mit belegtem gemeinsamem Haushalt die Partnerschaftsvoraussetzung erfüllen. Eine Fernbeziehung mit Heiratsurkunde erfüllt den verlangten Nachweis des Zusammenlebens nicht. Das Geschlecht des Paares ist dafür nicht entscheidend.
Australien: zwölf Monate betreffen die De-facto-Beziehung
Australien erkennt Ehepartner und De-facto-Partner unabhängig vom Geschlecht an. Die häufig genannte Zwölf-Monats-Frist bezieht sich auf die De-facto-Beziehung in den dafür bestimmten Visumkategorien, nicht auf eine zwölf Monate alte Ehe. Eine nach dem einschlägigen australischen Recht registrierte Beziehung kann von dieser Frist ausnehmen; auch weitere gesetzliche Ausnahmen existieren. Die Registrierung setzt ihrerseits die örtlichen Voraussetzungen voraus und ersetzt nicht den Nachweis einer echten, fortbestehenden Beziehung. Geprüft werden insbesondere Finanzen, Haushalt, soziales Umfeld und Verbindlichkeit (Migration Regulations 1994, Partner Visa 309).
Kanada: Common-Law nach einem Jahr
Kanada unterscheidet Ehepartner, Common-law-Partner nach grundsätzlich zwölf Monaten ununterbrochenem Zusammenleben und Conjugal Partners. Die letzte Kategorie ist enger: Sie betrifft insbesondere den Familiennachzug eines außerhalb Kanadas lebenden Partners bei mindestens einjähriger verbindlicher Beziehung und ernsthaften Hindernissen für Ehe oder Zusammenleben. Sie ist kein allgemeiner Ersatz für Common-law-Nachweise bei gemeinsam einwandernden Unternehmern oder Fachkräften. Common-law-Partner können dagegen auch in wirtschaftlichen Einwanderungsverfahren als Angehörige relevant sein. Wer die Definition erfüllt, muss die Beziehung und erforderliche Familienangehörige wahrheitsgemäß angeben; Verschweigen und eine unterbliebene Prüfung können einen späteren Nachzug dauerhaft ausschließen (IRCC: Who you can sponsor, IRCC: nicht erklärte Familienmitglieder).
Vereinigtes Königreich: zwei Jahre, aber nicht mehr zwingend unter einem Dach
Das Vereinigte Königreich verlangt bei unverheirateten Partnern nicht mehr pauschal zwei Jahre unter demselben Dach. Entscheidend ist eine seit mindestens zwei Jahren bestehende Beziehung, die einer Ehe oder zivilen Partnerschaft vergleichbar ist. Wer nicht zusammenlebt, muss die Gründe und die Verbindlichkeit der Beziehung nachvollziehbar belegen. Die bloße Dauer einer lockeren Beziehung reicht nicht (GOV.UK: Partnervisum, Home Office, Caseworker Guidance, GOV.UK: Einkommensanforderung).
In der Praxis bleibt gemeinsames Wohnen ein starkes Beweismittel. Für das übliche Partner-Familienvisum gilt außerdem grundsätzlich eine finanzielle Schwelle von 29.000 Pfund Jahreseinkommen. Dabei geht es um das nach den Regeln anrechenbare Einkommen, nicht zwingend ausschließlich um das Gehalt des Sponsors. Welche Einnahmen oder Ersparnisse zählen, ob Übergangs- oder Ausnahmeregeln greifen und ob überhaupt diese Visumroute einschlägig ist, muss gesondert geprüft werden. Für sämtliche Arbeitsvisa-Angehörigen gilt nicht einfach derselbe Betrag.
Irland: zwei Jahre Zusammenleben, streng belegt
Bei den hier gemeinten irischen De-facto-Verfahren zu irischen oder entsprechend berechtigten Nicht-EWR-Sponsoren sind grundsätzlich mindestens zwei Jahre unmittelbar vorheriges Zusammenleben nachzuweisen, etwa mit Mietunterlagen und gemeinsamen Rechnungen. Für eine aktuelle Trennung des Haushalts sind überzeugende Gründe erforderlich. Nicht jeder Aufenthaltstitel des Sponsors eröffnet denselben Nachzug; der EU-Freizügigkeitsweg ist außerdem gesondert zu betrachten. Die Partnerschaftsregel gilt unabhängig vom Geschlecht (Irish Immigration: De-facto-Partner, De-facto-Partner bei Critical Skills, Family Reunification Policy 2026).
Das Nomadenproblem
Für unsere Leser steckt in diesen Ländern eine spezielle Falle. Der klassische Beweis für ein gemeinsames Leben ist ein gemeinsamer Mietvertrag über Jahre. Wer als Paar seit fünf Jahren durch fünfzehn Länder zieht, hat genau das nicht. Er hat Kurzzeitmieten, Hotelrechnungen und Flugtickets.
Das verlangt Vorbereitung, aber es gibt keinen allgemeinen Ersatz durch eine lückenlose Reisehistorie. Gerade Neuseeland zählt gemeinsam verbrachte Ferien oder bloße Besuche ausdrücklich nicht als Zusammenleben. Dokumentiert deshalb einen tatsächlichen gemeinsamen Haushalt und nicht nur gemeinsame Reiseziele: Unterkünfte auf beide Namen, nachvollziehbare laufende Ausgaben, Verträge und eine Chronologie des Alltags. Ob wechselnde Unterkünfte in eurem Fall den verlangten gemeinsamen Haushalt belegen, muss anhand des konkreten Verfahrens beurteilt werden. Hotelrechnungen und Flugtickets allein sind keine sichere Lösung (Immigration New Zealand: Partnerschaft nachweisen, Partner Resident Visa, Partner Work Visa).
Eine Heirat kann zusätzlich helfen oder eine andere rechtliche Kategorie eröffnen. Sie ersetzt aber nicht die Nachweise, die euer konkretes Verfahren auch von Ehepaaren verlangt (Migration Regulations 1994, Partner Visa 309).
Zwei Einzelanträge: Wenn jeder für sich qualifizieren muss
In einer weiteren Gruppe gibt es für eure konkrete Beziehung keinen nutzbaren abgeleiteten Partnerweg. Dann stellt sich zuerst die Frage: Kann jeder von euch unabhängig qualifizieren? Erst danach lohnt sich die Kostenrechnung. Zwei Anträge sind nicht automatisch doppelt so teuer in jeder Position, aber gemeinsam nutzbare Familienvorteile können entfallen.
Paraguay: nicht anerkannt, eigenständige Anträge
Paraguays Verfassung beschreibt Ehe und die dort geschützte eheähnliche Gemeinschaft als Verbindung von Mann und Frau. Eine ausländische gleichgeschlechtliche Ehe eröffnet deshalb nicht ohne Weiteres einen anerkannten Ehegattenweg. Eigenständige Aufenthaltsanträge können eine Alternative sein. Sie müssen aber jeweils die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen; Gebührenzahlung allein schafft keinen Aufenthalt. Nach dem Migrationsgesetz von 2022 ist grundsätzlich zunächst ein temporärer Aufenthalt vorgesehen, bevor der reguläre dauerhafte Aufenthalt erreicht wird, vorbehaltlich gesetzlicher Ausnahmen (Verfassung, Art. 51 und 52, Migrationsgesetz 6984/2022, Agencia IP zur Migrationsbehörde).
Paraguay kann damit auch für Paare ohne anerkannten Partnerstatus planbar sein. Die fehlende Anerkennung bleibt trotzdem relevant: Sie kann einen sonst nutzbaren Familienweg ausschließen und wirkt bei Erbrecht und anderen ehebezogenen Rechten fort.
Panama: jeder braucht seine eigene Grundlage
Panamas Oberster Gerichtshof bestätigte 2023 die angegriffenen gesetzlichen Beschränkungen der Ehe auf Mann und Frau. Damit lässt sich aus einer im Ausland geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehe kein gewöhnlicher anerkannter Ehegattenstatus in Panama ableiten (Oberster Gerichtshof Panama).
Bei wirtschaftlich begründeten Aufenthaltsprogrammen kann die fehlende Nutzung eines Angehörigenwegs erheblich teurer werden. Jeder muss dann über eine eigene zulässige Grundlage verfügen, etwa ein geeignetes Beschäftigungsverhältnis, ausreichende Renteneinkünfte oder eine qualifizierende Investition. Das bedeutet nicht zwingend zwei getrennte Immobilien: Entscheidend ist, ob die konkrete Eigentums- und Investitionsstruktur jeden Antrag eigenständig trägt. Ohne Bestätigung der zuständigen Stelle sollte eine gemeinsame Immobilie nicht als automatisch ausreichend für zwei unabhängige Titel eingeplant werden.
Mauritius: Lebenspartner nur des anderen Geschlechts
Mauritius formuliert eine wichtige Grenze ausdrücklich. Die offizielle PRP-Seite zählt Ehegatten und zusätzlich Common-law-Partner des anderen Geschlechts zu den Angehörigen. Die letztgenannte Kategorie ist also nicht geschlechtsneutral. Aus dem bloßen Wort „spouse“ in derselben Liste lässt sich wiederum keine bestätigte Anerkennung jeder ausländischen gleichgeschlechtlichen Ehe ableiten (EDB Mauritius: Permanent Residence Permit, Real Estate Scheme, Retired Non-Citizen, UNDP zum Urteil von 2023).
Unverheiratete verschiedengeschlechtliche Paare können damit unter die veröffentlichte Angehörigenregel fallen. Für gleichgeschlechtliche Paare sollte dagegen ohne verbindliche Bestätigung kein gemeinsamer Partnerantrag kalkuliert werden. Das Urteil von 2023 zur Entkriminalisierung einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher Handlungen hat nicht automatisch die Ehe- oder Angehörigenregeln geändert.
Als Alternative kommen eigene Aufenthaltstitel in Betracht, sofern jeder die Bedingungen erfüllt, etwa eine passende Occupation Permit oder die Genehmigung für nicht mauritische Ruheständler ab 50 Jahren. Beim Immobilienweg muss es sich um eine qualifizierende Immobilie in einem zugelassenen Schema handeln; für das Real Estate Scheme nennt die Behörde mindestens 375.000 US-Dollar. Ob eine konkrete gemeinsame Eigentumsstruktur zwei unabhängige Titel tragen kann, gehört vor dem Kauf geklärt, nicht danach.
Georgien: eigenständiger Aufenthalt, verschärfte Rechtslage
Georgien erkennt gleichgeschlechtliche Ehen nicht als inländische Ehe an. Das Gesetz über Familienwerte und den Schutz Minderjähriger von 2024 schließt die Anerkennung entsprechender Verbindungen ausdrücklich aus und enthält weitere Beschränkungen. Für die Aufenthaltsplanung ist daher eine eigenständige Grundlage pro Person zu prüfen. Daraus folgt keine Zusage, dass Aufenthalt oder Erwerbstätigkeit für jeden Antragsteller einfach zulässig wären. Die weitergehenden rechtlichen Risiken gehören unabhängig vom Visum in die Abwägung (Gesetz über Familienwerte).
Bulgarien: ein EU-Land mit zwei Gesichtern
Für gleichgeschlechtliche Paare ohne EU-Freizügigkeitsbezug ist in Bulgarien ein anerkannter nationaler Ehegattenweg nicht einfach vorauszusetzen. Anders liegt der Fall bei einem freizügigkeitsberechtigten EU-Bürger und seinem Ehepartner: Hier schützt das Unionsrecht die Ehe auch dann, wenn der Aufnahmestaat sie nicht als inländisches Institut vorsieht. Auch dauerhafte unverheiratete Partner dürfen im EU-Kontext nicht pauschal mit „keine Rechte“ abgefertigt werden; für sie besteht eine Pflicht zur erleichterten Prüfung, nicht automatisch derselbe Anspruch wie für Ehegatten (EU-Kommission, Leitlinien zur Freizügigkeit, Your Europe, EuGH, C-673/16 Coman).
Die Rechnung mit zwei Anträgen
Bevor ihr euch auf zwei Einzelanträge einlasst, klärt drei Punkte.
- Qualifiziert jeder allein? Wenn nur einer von euch Einkommen, Unternehmen oder Vermögen hat, funktioniert der zweite Antrag nicht von selbst. Eine Umstrukturierung kann helfen, muss aber aufenthaltsrechtlich tatsächlich tragen. Übertragungen von Geld oder Anteilen sollten vorab auch steuerlich und gesellschaftsrechtlich geprüft werden.
- Was passiert bei Trennung oder Tod? Zwei wirklich eigenständige Titel hängen grundsätzlich nicht allein am Fortbestand der Partnerschaft. Ihre eigenen Voraussetzungen gelten trotzdem weiter. Ein Angehörigentitel kann dagegen Schutzregeln, Übergangsfristen oder eine Möglichkeit zum eigenständigen Aufenthalt enthalten; sein Verlust ist nicht in jedem Land automatisch (Real Decreto 240/2007, u.ae: Familienvisa, u.ae: allgemeine Aufenthaltsregeln, Britisches Außenministerium: VAE).
- Was ist mit allem anderen? Zwei Aufenthaltstitel schaffen für sich genommen keinen Ehegattenstatus. Welche Erb-, Steuer-, Informations- und Vertretungsrechte anderweitig bestehen oder gestaltet werden können, muss gesondert geprüft werden.
Nicht anerkannt und rechtlich heikel
In dieser Gruppe geht es nicht mehr nur um Formulare. Es geht darum, ob ihr dort als Paar leben wollt.
Vereinigte Arabische Emirate
Für das reguläre Familien-Sponsoring in den Vereinigten Arabischen Emiraten ist eine anerkannte Ehe mit bestätigter Heiratsurkunde erforderlich. Nach den offiziellen Regeln können sowohl männliche als auch weibliche ausländische Einwohner ihre Ehepartner sponsern, wenn die jeweiligen Voraussetzungen vorliegen (u.ae: Familienvisa, u.ae: allgemeine Aufenthaltsregeln, Britisches Außenministerium: VAE).
Eine bloße unverheiratete Beziehung eröffnet diesen Ehegattenweg nicht. Dass das Zusammenleben eines unverheirateten verschiedengeschlechtlichen Paares nicht generell verboten ist, macht daraus keine für den Familiennachzug anerkannte Ehe. Gleichgeschlechtliche Ehen werden nicht anerkannt; gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen sind nach den aktuellen amtlichen Reisehinweisen weiterhin strafbar. Familienanerkennung und Strafrecht sind dabei zwei getrennte Fragen.
Eigene Aufenthaltswege können technisch möglich sein, etwa über ein Unternehmen, Erwerbstätigkeit oder einen dafür vorgesehenen Investoren- oder Fernarbeitsstatus. Jeder muss die einschlägigen Bedingungen erfüllen. Zwei gültige Aufenthaltstitel beseitigen jedoch weder die fehlende Anerkennung der Beziehung noch die strafrechtlichen Risiken.
Die nüchterne Einschätzung lautet deshalb: Eine Aufenthaltslösung ist noch keine rechtliche Absicherung des gemeinsamen Lebens. Wie oft das Strafrecht tatsächlich durchgesetzt wird, lässt sich aus öffentlichen Quellen nicht verlässlich beziffern. Für die Entscheidung sollten deshalb die möglichen Konsequenzen zählen, nicht Anekdoten. Auch eine nur gelegentliche Anwesenheit macht diese Fragen nicht bedeutungslos.
Malaysia
Beim föderalen Malaysia-My-Second-Home-Programm führen die veröffentlichten Bedingungen den Ehepartner als „spouse (wife/husband)“ unter den Angehörigen auf. Die veröffentlichte Fassung trägt den Stand 22. Juli 2024. Eine ausdrückliche Klausel über ausländische gleichgeschlechtliche Ehen enthält sie nicht. Malaysia erkennt gleichgeschlechtliche Ehen aber nicht an, und gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen sind strafbar. Plant deshalb ohne schriftliche Bestätigung der zuständigen Stelle nicht mit einem gemeinsamen Angehörigenantrag. Ein gesonderter Antrag jedes Partners löst eigene finanzielle Anforderungen aus. Das föderale MM2H und regionale Programme sind dabei nicht dasselbe (MM2H-Bedingungen (MOTAC), Britisches Außenministerium: Malaysia, Home Office, Länderinformation Malaysia).
Wie du diese Länder einordnest
Wir raten bei dieser Gruppe zu einer einfachen Probe. Stell dir vor, einer von euch liegt bewusstlos in der Notaufnahme. Wer darf Informationen erhalten, wer darf ihn besuchen und wer darf rechtsverbindlich entscheiden? Das sind drei unterschiedliche Fragen, und die Antworten hängen nicht immer allein am Trauschein. Wo eure gewünschte Absicherung weder gesetzlich besteht noch wirksam gestaltet werden kann, ist das ein ernstes Argument gegen den gemeinsamen Lebensmittelpunkt. Ein Aufenthaltstitel allein beantwortet diese Fragen nicht (Beispiel: US-Gesundheitsministerium).
Das ist keine politische Bewertung. Es ist dieselbe Logik, die die Flaggentheorie immer schon verlangt hat: Man wählt jedes Land für das, was es gut kann, und nicht für alles zugleich.
Der EU-Sonderfall: Freizügigkeit schlägt nationales Familienrecht
Innerhalb der EU gibt es zwei völlig verschiedene Rechtswege, und Leser verwechseln sie ständig.
Weg eins: nationales Einwanderungsrecht. Dazu gehören viele Investoren-, Fernarbeits- und Arbeitnehmertitel für Drittstaatsangehörige. Wer als ausländischer Hauptantragsteller selbst kein freizügigkeitsberechtigter EU-Bürger ist, kann die Regeln über dessen Familienangehörige nicht einfach auf sein Programm übertragen. Die nationale Definition und der konkrete Aufenthaltstitel sind maßgeblich, allerdings nicht losgelöst von sonstigen unions- und menschenrechtlichen Vorgaben (EU-Kommission, Leitlinien zur Freizügigkeit, Your Europe).
Weg zwei: Freizügigkeit der Unionsbürger. Wer als EU-Bürger in einen anderen Mitgliedstaat zieht und dort die Freizügigkeitsvoraussetzungen erfüllt, kann seine Familie nach den unionsrechtlichen Regeln begleiten oder nachziehen lassen. Hier hat der Europäische Gerichtshof wichtige Grenzen für nationale Anerkennungsverweigerungen gezogen (EuGH, C-673/16 Coman).
Coman, 2018
Ein rumänischer Staatsbürger hatte in Belgien einen Amerikaner geheiratet. Im Fall seiner Rückkehr nach Rumänien ging es um das Aufenthaltsrecht des Ehemannes nach tatsächlicher Ausübung der Freizügigkeit. Der Gerichtshof entschied: „Ehegatte“ ist für diesen Zweck geschlechtsneutral. Ein Staat darf den abgeleiteten Aufenthalt nicht allein deshalb verweigern, weil sein nationales Recht keine gleichgeschlechtliche Ehe vorsieht. Daraus folgt aber nicht die Pflicht, im Inland ein allgemeines Recht auf Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare einzuführen (EuGH, C-673/16 Coman).
Wojewoda Mazowiecki, 2025
Am 25. November 2025 entschied der Gerichtshof im Fall zweier polnischer Staatsbürger, die während ihres Aufenthalts in Deutschland geheiratet hatten. Ihr Herkunftsstaat darf die Anerkennung der rechtmäßig geschlossenen Ehe bei ihrer Rückkehr nicht so verweigern, dass die Ausübung ihrer unionsrechtlichen Rechte und ihr Familienleben beeinträchtigt werden. Ist die Übertragung in das nationale Personenstandsregister der einzige dafür vorgesehene wirksame Weg, darf gerade dieser Weg nicht allein wegen des Geschlechts des Paares versperrt werden. Das Urteil betrifft damit mehr als nur einen Aufenthaltstitel, bleibt aber an die unionsrechtliche grenzüberschreitende Konstellation gebunden (EuGH, C-713/23, NSA, II OSK 216/21).
Am 20. März 2026 ordnete das polnische Oberste Verwaltungsgericht im Verfahren II OSK 216/21 die Übertragung der betreffenden ausländischen Heiratsurkunde an. Das bestätigt die praktische Bedeutung des EuGH-Urteils; es ist nicht mit einer allgemeinen Öffnung der inländischen polnischen Eheschließung gleichzusetzen.
Was das für dich heißt
Wenn du als Deutscher, Österreicher oder anderer EU-Bürger beispielsweise nach Bulgarien, Zypern oder Ungarn ziehst, kann dein gleichgeschlechtlicher Ehepartner ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht haben, auch als Drittstaatsangehöriger. Dafür müssen aber die einschlägigen Voraussetzungen vorliegen, etwa eine echte Freizügigkeitsausübung als Arbeitnehmer oder Selbstständiger oder ausreichende Mittel und Krankenversicherung bei Nichterwerbstätigen. Der Trauschein allein ersetzt diese Voraussetzungen nicht (EU-Kommission, Leitlinien zur Freizügigkeit, Your Europe).
Drei Punkte solltest du kennen.
- Die Eheschließung muss nicht in der EU stattgefunden haben. Zwar betrafen die beiden genannten Urteile dort geschlossene Ehen. Die Kommissionsleitlinien zur Freizügigkeit stellen aber ausdrücklich klar, dass grundsätzlich auch anderswo auf der Welt rechtsgültig geschlossene Ehen zu berücksichtigen sind. Eine Ehe aus Las Vegas oder Bangkok ist also nicht schon wegen des Trauorts vom Schutz ausgeschlossen; ihre Gültigkeit und die übrigen Voraussetzungen bleiben zu prüfen.
- Ehe, eingetragene Partnerschaft und dauerhafte Beziehung bleiben verschiedene Kategorien. Bei eingetragenen Partnerschaften stellt die Familienangehörigendefinition der Richtlinie auf eine nach dem Recht eines Mitgliedstaats geschlossene Partnerschaft und die entsprechende Gleichstellung mit der Ehe im Aufnahmeland ab. Bei dauerhaft verbundenen unverheirateten Partnern muss der Staat Einreise und Aufenthalt erleichtern und die persönlichen Umstände eingehend prüfen. Das ist nicht automatisch derselbe unmittelbare Anspruch wie beim Ehegatten.
- Ein bestehendes Recht erspart nicht jedes Verfahren. Plant Zeit für Dokumente, Anerkennungsfragen und gegebenenfalls Rechtsbehelfe ein. Lasst eine Ablehnung schriftlich begründen und prüft, ob die Behörde tatsächlich den richtigen unionsrechtlichen Maßstab anwendet.
Die Schweiz, das Vereinigte Königreich und Georgien gehören nicht zum hier erläuterten EU-Freizügigkeitsregime. Für die Schweiz bestehen eigene Regeln auf Grundlage des Freizügigkeitsabkommens. Auch dort ist die Anerkennung einer Ehe von der Frage zu unterscheiden, ob die konkreten Voraussetzungen des Nachzugs erfüllt sind.
Aufenthalt ist nicht Staatsbürgerschaft
Bis hierher ging es um das Recht, im Land zu leben. Für viele Leser ist das Ziel aber ein zweiter Pass. Und beim Pass gelten oft andere Regeln als beim Aufenthaltstitel, im selben Land, für dasselbe Paar.
Das Ehegattenprivileg
Viele Länder verkürzen bestimmte Einbürgerungsvoraussetzungen für Ehepartner ihrer Staatsbürger. Hat einer von euch bereits den passenden Pass oder erwirbt ihn später, kann das dem anderen helfen. Aber nicht jede vorherige Ehezeit zählt automatisch. Die Schweiz schließt den hier gemeinten erleichterten Weg grundsätzlich aus, wenn beide bei der Eheschließung Ausländer waren und der Ehepartner erst später ordentlich eingebürgert wurde. In den USA muss beim regulären Drei-Jahres-Weg der andere Ehepartner während des maßgeblichen Zeitraums bereits US-Bürger gewesen sein (SEM: erleichterte Einbürgerung, SEM: ordentliche Einbürgerung, USCIS Policy Manual).
| Land | Regulärer Weg, vereinfacht | Ehegattenweg, mit wesentlichen Bedingungen |
|---|---|---|
| Spanien | 10 Jahre rechtmäßiger, kontinuierlicher Aufenthalt; 2 Jahre unter anderem für Staatsangehörige iberoamerikanischer Länder von Geburt an | 1 Jahr entsprechender Aufenthalt und bei Antragstellung seit mindestens 1 Jahr mit einem spanischen Staatsbürger verheiratet, weder rechtlich noch tatsächlich getrennt (Código Civil, Art. 22) |
| Portugal | seit 19. Mai 2026 7 Jahre für EU-Bürger und Staatsangehörige von Ländern mit Portugiesisch als Amtssprache, sonst 10 Jahre; Übergangsrecht für bereits laufende Verfahren | mehr als 3 Jahre Ehe oder entsprechend lange União de facto mit portugiesischem Staatsbürger; bei União de facto gerichtliche Anerkennung; keine eigene Wohnsitzpflicht in Portugal, aber weitere Voraussetzungen (Lei Orgânica 1/2026) |
| Italien | 10 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt, für EU-Bürger 4 Jahre | bei Wohnsitz in Italien 2 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt nach der Eheschließung, im Ausland 3 Jahre Ehe; bei späterer Einbürgerung des Partners verschiebt sich der Fristbeginn; halbe Fristen bei gemeinsamen geborenen oder adoptierten Kindern; zivile Union zählt gleich (Innenministerium: Einbürgerung durch Ehe, Innenministerium: allgemeine Einbürgerung, Generalkonsulat Chicago) |
| Schweiz | 10 Jahre anrechenbarer Aufenthalt und Niederlassungsbewilligung C; weitere Anforderungen | 5 Jahre Aufenthalt, davon das letzte Jahr unmittelbar vorher, und 3 Jahre eheliche Gemeinschaft; bei Wohnsitz im Ausland 6 Jahre eheliche Gemeinschaft und enge Verbundenheit; Einschränkung bei späterer Einbürgerung beachten |
| Irland | 5 Jahre anrechenbarer Aufenthalt in den letzten 9 Jahren, einschließlich des letzten zusammenhängenden Jahres | mindestens 3 Jahre Ehe oder anerkannte zivile Partnerschaft; 3 Jahre anrechenbarer Aufenthalt auf der Insel Irland in den letzten 5 Jahren einschließlich des letzten zusammenhängenden Jahres; fortbestehende gemeinsame Lebensführung (Irish Immigration: Einbürgerung) |
| USA | 5 Jahre als Lawful Permanent Resident, zusätzlich Aufenthalts- und weitere Bedingungen | 3 Jahre als Lawful Permanent Resident und 3 Jahre eheliches Zusammenleben mit einem während dieser Zeit bereits US-amerikanischen Ehepartner; mindestens 18 Monate physische Anwesenheit im maßgeblichen Dreijahreszeitraum |
| Mexiko | 5 Jahre qualifizierender Aufenthalt unmittelbar vor dem Antrag; Studentenaufenthalt zählt nicht dafür | mindestens 2 Jahre qualifizierender Aufenthalt und seit mindestens 2 Jahren Ehe mit gemeinsamer ehelicher Wohnung im Land; weitere Nachweise erforderlich (SRE: Einbürgerung durch Ehe, SRE: Einbürgerung durch Aufenthalt) |
Das sind Mindest- oder Anrechnungszeiträume, keine garantierten Termine für die Aushändigung eines Passes. Aufenthaltsunterbrechungen, zulässige Abwesenheiten, Sprach- oder Wissensnachweise, sonstige Voraussetzungen und Bearbeitungszeiten sind gesondert zu prüfen. Nicht jedes Land verlangt dieselben Prüfungen; insbesondere gibt es nicht überall einen obligatorischen Sprach- und Integrationstest.
Die Abkürzung hängt je nach Staat an einer anerkannten Ehe oder einer ausdrücklich gleichgestellten Partnerschaft. Daraus ergeben sich zwei Brüche.
Bruch eins: Aufenthalt ja, dieselbe Abkürzung nein. Spanien ist das Lehrbuchbeispiel. Eine Pareja de hecho oder nachgewiesene dauerhafte Beziehung kann einen Aufenthaltsweg eröffnen, aber das ehebezogene Ein-Jahres-Privileg des Art. 22 gilt nicht allein wegen einer solchen Partnerschaft. Es kann trotzdem eine andere verkürzte Frist gelten, etwa aufgrund der ursprünglichen Staatsangehörigkeit. Für ein Paar, das ohnehin in Spanien bleiben will, kann die Heirat deshalb einen Unterschied machen, unabhängig vom Geschlecht (Real Decreto 240/2007).
Bruch zwei: Anerkennung beim Aufenthalt beweist noch keine Einbürgerungserleichterung. Fehlt die Gleichstellung im Staatsangehörigkeitsrecht, bleibt nur der reguläre oder ein anderer besonderer Erwerbsweg. Für Thailand haben wir keine aktuelle behördliche Bestätigung einer erleichterten Einbürgerung für gleichgeschlechtliche Ehepartner gefunden. Das ist ein offener Prüfpunkt, kein Beleg für einen Ausschluss (BOI, Announcement Por. 3/2568, Thailändisches Außenministerium).
Portugal: Die Abkürzung ist wertvoller geworden
Portugal hat sein Staatsangehörigkeitsrecht 2026 verschärft. Die Lei Orgânica 1/2026 wurde am 18. Mai veröffentlicht und trat am 19. Mai in Kraft. Beim regulären Aufenthaltserwerb gelten grundsätzlich sieben Jahre für EU-Bürger und Staatsangehörige von Ländern mit Portugiesisch als Amtssprache, zehn Jahre für andere Staatsangehörige. Für bei Inkrafttreten bereits laufende Verfahren enthält das Gesetz eine Übergangsregel zugunsten des bisherigen Rechts (Lei Orgânica 1/2026).
Beim Ehegattenweg blieb die Beziehungsdauer von mehr als drei Jahren bestehen. Neu ist der ausdrückliche Verweis auf bestimmte strafrechtliche, Sicherheits- und Sanktionsausschlüsse. Die União de facto zählt ebenfalls, benötigt für den Staatsangehörigkeitserwerb aber eine gerichtliche Anerkennung. Das galt schon vor der Reform. Eine Gemeindebescheinigung allein reicht dafür nicht (Tribunal da Relação de Lisboa, 2024).
Gegenüber einer regulären Sieben- oder Zehn-Jahres-Frist kann dieser Weg erheblich kürzer sein. Drei Jahre Beziehung bedeuten aber nicht automatisch einen Pass nach drei Jahren: Die passende rechtliche Konstellation, die weiteren Voraussetzungen und das abgeschlossene Verfahren müssen hinzukommen.
Die Umkehr der Logik
Beim Aufenthalt zählt mal die Urkunde mehr, mal das gelebte Leben. Bei der Staatsbürgerschaft dreht sich das Bild teilweise um.
Italien und Portugal ermöglichen den Erwerb über den Ehepartner unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Wohnsitz im Land. Die Urkunde allein genügt aber auch hier nicht: Neben der Dauer müssen die Beziehung und die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen tragen. Italien verlangt grundsätzlich unter anderem einen geeigneten Sprachnachweis und behandelt die zivile Union wie die Ehe. Portugal hat einen eigenständigen Erwerbsweg mit eigenen Ausschluss- und gegebenenfalls Verbindungsanforderungen; man sollte die Voraussetzungen der regulären Einbürgerung nicht einfach vollständig darauf übertragen (Innenministerium: Einbürgerung durch Ehe, Innenministerium: allgemeine Einbürgerung, Generalkonsulat Chicago, Lei Orgânica 1/2026).
In Neuseeland, Australien und Kanada gibt es dagegen keine allgemeine automatische Verkürzung der regulären Einbürgerungsfrist allein durch eine Ehe. Maßgeblich bleiben grundsätzlich die jeweils erforderlichen Aufenthalts- und Anwesenheitszeiten. Einzelne Ermessens- oder Sonderregeln können trotzdem eine Rolle spielen, etwa bei der Behandlung bestimmter Auslandszeiten in Australien. Ehe und De-facto-Partnerschaft dürfen deshalb weder pauschal mit einem schnelleren Pass noch mit ausnahmslos identischen Einzelfallfolgen gleichgesetzt werden (IRCC, Home Affairs Australien, govt.nz).
Die Faustregel lautet deshalb: Die Partnerschaft kann dich ins Land bringen. Für eine besondere Abkürzung zum Pass brauchst du einen ausdrücklich vorgesehenen Erwerbsweg, häufig über Ehe oder gleichgestellte Partnerschaft.
Citizenship by Investment: die teuerste Variante des Problems
Bei den karibischen Staatsbürgerschaftsprogrammen kann ein nicht nutzbarer gemeinsamer Antrag besonders teuer werden. Die Programme in St. Kitts und Nevis, Antigua und Barbuda, Dominica, Grenada und St. Lucia sehen Angehörige vor. Wer genau darunterfällt und welche Familiengröße ein Grundbetrag umfasst, ergibt sich aber aus dem jeweiligen Programm, nicht aus einer einheitlichen karibischen Regel (Antigua und Barbuda, St. Kitts und Nevis, Dominica, Grenada, St. Lucia).
Keiner der fünf Staaten kennt die gleichgeschlechtliche Ehe im eigenen Recht. Die offiziellen Programmunterlagen sprechen vom „spouse“ und verlangen Beziehungsnachweise, ohne ausländische gleichgeschlechtliche Ehen ausdrücklich zu regeln. Anwälte und lizenzierte Agenten aus der Region haben die Frage 2021 und 2023 öffentlich beantwortet. Für Dominica und für Antigua und Barbuda hieß es, gleichgeschlechtliche Ehepartner müssten getrennt als Einzelpersonen beantragen. Für St. Kitts und Nevis hieß es, die Ehe werde nicht anerkannt. Ein Agent beschrieb den getrennten Antrag mit eigener Investition 2021 als Stand für alle karibischen Programme. Eine neuere amtliche Bestätigung oder eine Öffnung haben wir für keines der fünf Programme gefunden. Behandelt die gemeinsame Qualifikation deshalb als offenen Punkt, bis sie für euer Programm schriftlich geklärt ist (Uglobal 2021, Uglobal 2023, Wikipedia-Überblick).
Die Größenordnung rechtfertigt eine schriftliche Klärung: Dominica nennt beim staatlichen Fondsbeitrag 200.000 US-Dollar für einen Einzelantrag und 250.000 US-Dollar für eine qualifizierende Familie von bis zu vier Personen, jeweils zuzüglich einschlägiger Gebühren. Falls ein Paar dort zwei eigenständige Einzelanträge benötigt, wären das rechnerisch 400.000 statt 250.000 US-Dollar Grundbeitrag. Dieses Rechenbeispiel belegt den möglichen Kosteneffekt, nicht die ungeklärte Angehörigenentscheidung für ein konkretes Paar (CBIU Dominica: Kosten).
Verlangt vor einer Zahlung eine schriftliche Auskunft, die sich auf euer Paar und die aktuelle Rechtsgrundlage bezieht, möglichst mit Bestätigung der zuständigen Citizenship-by-Investment-Einheit. Eine allgemeine Zusicherung eines Agenten genügt nicht.
Auch unverheiratete Paare sollten nicht von einer zugelassenen Angehörigenkategorie ausgehen. Wo ein Programm eine rechtlich anerkannte Ehe verlangt, genügt Zusammenleben nicht. Ob eine andere Partnerschaftsform akzeptiert wird, ist für jedes Programm gesondert zu klären.
Und in Europa?
Malta hat seine transaktionale Staatsbürgerschaftsroute nach dem EuGH-Urteil vom 29. April 2025 aufgegeben und das System auf einen nicht als Kaufanspruch ausgestalteten, verdienstbezogenen Erwerb ausgerichtet. Eine besondere Leistung oder Ermessensentscheidung ist nicht dasselbe wie ein garantierter Pass gegen einen festen Investitionsbetrag. EU ist dabei nicht gleich Europa: Die Türkei unterhält beispielsweise weiterhin einen investitionsbezogenen Erwerbsweg; dieser verschafft keine EU-Staatsbürgerschaft. Aufenthaltsprogramme sind nochmals etwas anderes: Bei ihnen bleibt jeweils zu prüfen, welche Ehe oder Partnerschaft das konkrete Programm anerkennt (EuGH, C-181/23, Regierung Malta, 16. Juli 2025, Invest in Türkiye).
Kinder: die zweite Ebene
Sobald Kinder im Spiel sind, stellt sich dieselbe Frage noch einmal, nur schärfer. Wer ist rechtlich Elternteil?
In Regenbogenfamilien können beide Partner im Herkunftsland rechtlich Eltern sein, etwa aufgrund einer Geburtsurkunde oder Adoption. Dieser Status wird im Ausland nicht in jeder Konstellation automatisch mit allen Wirkungen übernommen. Die Anerkennung der Ehe und die Anerkennung der Elternschaft sind getrennte Rechtsfragen. Innerhalb der EU schützt die Rechtsprechung unter bestimmten Voraussetzungen die Eltern-Kind-Zuordnung jedenfalls für die Ausübung der Freizügigkeit, ohne damit sämtliche innerstaatlichen Abstammungsfragen zu vereinheitlichen (EuGH, C-490/20).
- Abhängiger Status. Prüft, über welchen Elternteil oder welche weitere Angehörigenkategorie das Kind einbezogen werden kann. Nicht jedes Programm verlangt, dass gerade der Hauptantragsteller selbst rechtlicher Elternteil ist: Manche erfassen auch Stiefkinder oder Kinder des Ehepartners. Mexikos Familienverfahren ist ein Beispiel. Sorge- und Zustimmungserfordernisse bleiben wichtig (Mexikanische Botschaft: Familieneinheit).
- Staatsbürgerschaft. Erwerb durch Abstammung, späterer abgeleiteter Erwerb und ein eigener Antrag für ein Kind sind verschiedene Wege. Die spätere Einbürgerung eines Elternteils macht ein bereits geborenes Kind nicht weltweit automatisch zum Staatsbürger. Anerkannte Elternschaft, Alter, Wohnsitz und Antragsregeln können entscheidend sein; Portugal sieht etwa für bestimmte Kinder später eingebürgerter Eltern eine Erklärung vor (Lei Orgânica 1/2026).
- Alltag. Schulanmeldung, medizinische Entscheidungen und Reisen ohne den anderen Elternteil können zusätzliche Nachweise oder Einwilligungen verlangen. Vollmachten können helfen, ersetzen aber nicht jede fehlende Anerkennung der Elternschaft.
Auch unverheiratete verschiedengeschlechtliche Eltern und Patchworkfamilien sollten die rechtliche Zuordnung und erforderliche Zustimmungen dokumentieren. Bei Adoption und Leihmutterschaft kommen weitere Anerkennungsfragen hinzu, die sich nicht mit einer allgemeinen Partnertabelle beantworten lassen.
Wir halten diesen Abschnitt bewusst kurz. Das Thema ist zu individuell für einen Überblicksartikel. Wenn ihr Kinder habt, gehört die Frage der Elternschaft an den Anfang der Planung und in ein persönliches Gespräch.
Hinter dem Visum: Was die Anerkennung sonst noch entscheidet
Der Aufenthaltstitel ist die sichtbare Spitze. Darunter liegen Rechte, die an Ehe, Partnerschaft oder andere Rechtsverhältnisse anknüpfen. Fehlende Eheanerkennung bedeutet nicht automatisch völlige Rechtlosigkeit. Sie bedeutet aber, dass ihr den Schutz nicht einfach voraussetzen dürft. Vier Bereiche sind entscheidend.
Erbrecht
Ohne anerkannten Partnerstatus ist ein gesetzliches Erbrecht nicht gesichert. Welche Personen tatsächlich erben, hängt aber auch vom anwendbaren Erbrecht und möglichen Kollisionsregeln ab, nicht nur vom Wohnsitzland. Pflichtteils- und andere zwingende Rechte können eine testamentarische Gestaltung begrenzen. Eine pauschale Aussage, immer erbten ausschließlich die Verwandten, wäre deshalb zu weitgehend (EU-Erbrechtsverordnung 650/2012, EUR-Lex-Zusammenfassung).
Wo Erbschaft- oder Schenkungsteuer erhoben wird, können die Behandlung anerkannter Ehepartner und die eines nicht gleichgestellten Partners erheblich auseinanderfallen. Höhe und Voraussetzungen von Freibeträgen, Befreiungen und Steuersätzen müssen für die betroffenen Steuerjurisdiktionen geprüft werden; es gibt keine weltweit einheitliche „schlechteste Klasse“.
Als Gestaltungsinstrumente kommen je nach anwendbarem Recht ein wirksames Testament, eine zulässige Rechtswahl, passende Eigentumsregelungen, Begünstigungen und vertragliche Nachfolgeregeln in Betracht. Die EU-Erbrechtsverordnung erlaubt grundsätzlich die Wahl des Rechts einer eigenen Staatsangehörigkeit für die Rechtsnachfolge von Todes wegen. Sie regelt aber weder Erbschaftsteuer noch generell die Anerkennung des Familienstands und gilt nicht in allen EU-Staaten; insbesondere Irland und Dänemark nehmen nicht teil. Eine Rechtswahl ist daher ein möglicher Baustein, keine automatische Gesamtlösung für ein Paar in Bulgarien oder Zypern.
Steuern
Zusammenveranlagung, Partnerfreibeträge und steuerbegünstigte Übertragungen hängen vom jeweiligen Steuerrecht ab. Ob dieses auf eine Ehe, eine anerkannte Partnerschaft oder andere Kriterien abstellt, ist gesondert zu prüfen. Auch Territorialbesteuerung oder das Fehlen einer allgemeinen Einkommensteuer machen das Thema nicht automatisch bedeutungslos: Vermögensübertragungen, Immobilien und andere betroffene Staaten können weiterhin steuerlich relevant sein (Hong Kong IRD: Territorialprinzip, gov.hk: gemeinsame Veranlagung).
Achte besonders auf Übertragungen zwischen euch. Wenn du für einen eigenständigen Aufenthaltsantrag Geld oder Firmenanteile überträgst, können Schenkungsteuer, Ertragsteuer oder andere Abgaben berührt sein. Ob und wo tatsächlich eine Steuer entsteht, hängt von den Beteiligten, dem Vermögenswert und den jeweils anwendbaren Regeln ab. Lass solche Schritte vor der Umsetzung prüfen.
Medizinische Entscheidungen und Auskunft
Information, Besuch und rechtsverbindliche Behandlungsentscheidung sind nicht dasselbe. Ein unverheirateter oder nicht anerkannter Partner ist nicht überall von jeder Auskunft ausgeschlossen: Je nach Recht können die Einwilligung des Patienten oder eine wirksame Vertretungsbefugnis genügen. Verlassen kann man sich darauf ohne Prüfung des Ziellandes nicht. Für verbindliche Entscheidungen bei Bewusstlosigkeit ist eine belastbare örtliche Absicherung besonders wichtig (Beispiel: US-Gesundheitsministerium).
Prüft deshalb Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Schweigepflichtentbindung und Benennung einer Kontaktperson nach dem jeweils anwendbaren Recht. Form, Sprache, Beglaubigung und Anerkennung ausländischer Dokumente sind nicht überall gleich. Haltet die Unterlagen erreichbar, etwa zusätzlich digital, und klärt, ob die Einrichtung Originale oder beglaubigte Ausfertigungen benötigt. Ein Foto auf dem Telefon ist nicht automatisch eine rechtlich ausreichende beglaubigte Kopie.
Statusverlust
Ein Angehörigentitel kann vom Hauptantragsteller abhängen; Tod oder Trennung führen aber nicht überall automatisch zum Verlust. Für den EU-Familienweg in Spanien sieht Art. 9 des Real Decreto 240/2007 unter anderem einen Fortbestand nach Scheidung oder Beendigung der registrierten Partnerschaft vor, wenn die Verbindung vor dem maßgeblichen Verfahrensbeginn mindestens drei Jahre bestand, davon mindestens eines in Spanien. Das ist nicht dasselbe wie zwölf Monate gemeinsamer Haushalt. Weitere Gründe können Sorge- oder Umgangsrechte sowie besonders schwierige Umstände sein; zusätzliche Aufenthaltsbedingungen sind zu beachten (Real Decreto 240/2007).
Für die auf dem offiziellen VAE-Portal beschriebenen Familienvisa kann die Aufhebung des Sponsorentitels auch die Angehörigentitel betreffen; dort wird eine sechsmonatige Nachfrist genannt. Diese Angabe ist aber keine universelle Regel für jeden Todes-, Scheidungs- oder Titelwechsel-Fall. Das Portal beschreibt zum Beispiel besondere einjährige, einmal verlängerbare Aufenthaltsmöglichkeiten für entsprechend berechtigte Witwen oder geschiedene Frauen. Maßgeblich sind die konkrete Kategorie und der konkrete Beendigungsgrund (u.ae: Familienvisa, u.ae: allgemeine Aufenthaltsregeln, Britisches Außenministerium: VAE).
Deshalb unser Rat, unabhängig von Geschlecht und Familienstand: Wo immer es möglich und bezahlbar ist, sollte jeder von euch auf Dauer einen eigenen, unabhängigen Status aufbauen. Der abgeleitete Titel ist der bequeme Einstieg. Der eigene Titel ist die Absicherung.
26 Ziele auf einen Blick
Die Tabelle fasst die im Text erläuterten Wege zusammen, nicht sämtliche Aufenthaltstitel eines Landes. „Anerkannt“ bedeutet nicht „automatisch aufenthaltsberechtigt“. Staatsangehörigkeit, Sponsorstatus und Programm bleiben entscheidend. Bei allen EU-Zielen ist zusätzlich der Freizügigkeitsweg zu prüfen. Die Quellen und Einschränkungen der jeweiligen Länderabschnitte gelten auch für diese Übersicht.
| Ziel | Gleichgeschlechtliche Ehe oder entsprechender Zugang | Unverheiratete Partner | Wichtige Einschränkung |
|---|---|---|---|
| Spanien | Ehe anerkannt | eingetragen oder hinreichend belegte dauerhafte Beziehung im einschlägigen Verfahren | keine allgemeine Registrierungspflicht; EU- und nationale Wege unterscheiden |
| Portugal | Ehe anerkannt | União de facto nach mehr als 2 Jahren | Nachweise, Wartefristen und Ausnahmen hängen vom Verfahren ab |
| Malta | Ehe anerkannt | beim Nomad Permit auch anerkannte eheähnliche Gemeinschaften | nicht auf jedes Programm übertragbar |
| Griechenland | Ehe anerkannt | formeller Partnerschaftsvertrag kann tragen | Investoren- und sonstige Familienregeln getrennt prüfen |
| Schweiz | Ehe anerkannt | Konkubinat kann bei qualifizierter, gefestigter Beziehung relevant sein; ein Anspruch ist nicht generell ausgeschlossen | konkrete Anspruchsgrundlage und kantonale Praxis prüfen |
| Irland | Ehe anerkannt | beim besprochenen De-facto-Weg grundsätzlich 2 Jahre Zusammenleben | berechtigter Sponsor erforderlich; EU-Weg separat |
| Vereinigtes Königreich | Ehe anerkannt | grundsätzlich 2 Jahre eheähnliche Beziehung, nicht immer 2 Jahre Zusammenwohnen | Bedingungen der konkreten Visumroute |
| Italien | zivile Union bzw. einschlägige Anerkennung; EU-Schutz gesondert | dokumentierte stabile Partnerschaft kann relevant sein | Zusammenlebensvertrag nicht pauschal zwingend oder ausreichend |
| Zypern | zivile Union anerkannt; Ehe im EU-Freizügigkeitsfall geschützt | formelle zivile Partnerschaft; EU-Erleichterung für dauerhafte Beziehung separat | automatische Umwandlung jeder ausländischen Ehe nicht bestätigt |
| Ungarn | eingetragene Partnerschaft; verfassungsgerichtliche Vorgabe zu ausländischen Ehen | eingetragene Partnerschaft; EU-Regeln separat | konkrete Umsetzung und Zugang vorab klären |
| Bulgarien | Ehe im EU-Freizügigkeitsfall geschützt | dauerhafte Beziehung im EU-Kontext erleichtert zu prüfen | nicht pauschal auf nationale Drittstaatenprogramme übertragbar |
| Georgien | keine entsprechende Anerkennung | kein gleichgeschlechtlicher Partnerweg aus bloßer Beziehung | eigene Grundlage und weitergehende Rechtsrisiken prüfen |
| USA | gültige Ehe anerkannt | keine allgemeine bloße De-facto-Partnerkategorie wie in Kanada | rechtlich gültige Common-law-Ehe ist von unverheiratetem Zusammenleben zu unterscheiden |
| Kanada | Ehe anerkannt | Common-law grundsätzlich nach 12 Monaten Zusammenleben | Conjugal Partner ist ein enger eigener Nachzugsweg |
| Mexiko | Ehe anerkannt | amtlich belegtes Concubinato oder gleichwertige Rechtsfigur | Voraussetzungen des konkreten Familienverfahrens |
| Costa Rica | Ehe anerkannt | Unión de hecho mit gerichtlicher Anerkennung | für die genannten Nachzugswege belegt; andere Verfahren vorab bestätigen |
| Uruguay | Ehe anerkannt | gerichtlich anerkanntes Konkubinat nach gesetzlicher Fünf-Jahres-Voraussetzung | dargestellter Aufenthaltsweg über uruguayischen Partner |
| Panama | gleichgeschlechtlicher Ehegattenstatus nicht anerkannt | für gleichgeschlechtliche Paare keine entsprechende Anerkennung | jeder braucht eine eigene qualifizierende Grundlage |
| Paraguay | keine entsprechende Anerkennung | verfassungsrechtlich geschützte Union von Mann und Frau | eigenständige Anträge sind kein automatischer Aufenthaltsanspruch |
| Thailand | rechtmäßiger Ehepartner beim LTR-Visum einbeziehbar | bloße unverheiratete Beziehung ersetzt LTR-Ehegattenstatus nicht | Staatsbürgerschaft getrennt und aktuell prüfen |
| Hongkong | für Angehörigenvisa anerkannte ausländische Ehe bzw. registrierte Verbindung | entsprechende ausländische formelle Verbindung, nicht bloßes Zusammenleben | Nachweise zur echten Beziehung und zum berechtigten Sponsor zusätzlich nötig |
| Malaysia | kein verlässlich bestätigter gleichgeschlechtlicher Ehegattenzugang | föderales MM2H nennt Ehepartner, nicht allgemein De-facto-Paare | aktuelle schriftliche Bestätigung der zuständigen Stelle; PDF mit älterem internem Stand |
| VAE | gleichgeschlechtliche Ehe nicht anerkannt | kein Ehegatten-Sponsoring allein aus unverheirateter Beziehung | Frauen und Männer können anerkannte Ehepartner sponsern; Strafrechtsrisiken bleiben |
| Neuseeland | Ehe anerkannt | tatsächliche Partnerschaft anerkannt | 12 Monate Zusammenleben für Aufenthaltstitel der Residence-Klasse; befristete Partnervisa auch bei kürzerer Dauer, aber nur bei Zusammenleben |
| Australien | Ehe anerkannt | De-facto-Beziehung, häufig 12 Monate; gesetzliche Ausnahmen | Frist nicht auf verheiratete Antragsteller übertragen |
| Mauritius | keine bestätigte allgemeine Anerkennung ausländischer gleichgeschlechtlicher Ehe für diesen Weg | veröffentlichte Common-law-Kategorie ausdrücklich nur verschiedengeschlechtlich | eigenständige Titel bzw. verbindliche Klärung des konkreten Falls |
Die fünf karibischen CBI-Programme stehen nicht einzeln in dieser Tabelle. Ob ein ausländischer gleichgeschlechtlicher Ehepartner dort in einen gemeinsamen Antrag aufgenommen wird, ist nicht aktuell amtlich bestätigt. Der CBI-Abschnitt erläutert den Stand und die mögliche Kostenfolge.
Checkliste: sieben Fragen vor der Länderwahl
- Welche Urkunde habt ihr? Ehe, eingetragene Partnerschaft oder keine formelle Verbindung. Prüft, ob das Zielverfahren die vorhandene Form akzeptiert, bevor ihr eine Umwandlung oder zusätzliche Registrierung plant.
- Welches Recht schützt euren Familienweg? Nationale Einwanderung, EU-Freizügigkeit oder ein anderes Abkommen. Der Schutz durch EU-Freizügigkeitsrecht setzt nicht generell eine Eheschließung innerhalb der EU voraus (EU-Kommission, Leitlinien zur Freizügigkeit, Your Europe).
- Welche Nachweise verlangt genau dieses Verfahren? Gültigkeit der Urkunde, gegebenenfalls Übersetzung oder Bestätigung und Belege für die tatsächliche Beziehung. Mindestzeiten für Zusammenleben gelten nicht pauschal in jedem Visum desselben Landes.
- Qualifiziert jeder allein? Falls kein gemeinsamer Partnerweg nutzbar ist, muss jeder eine eigene rechtliche Grundlage haben. Rechnet die konkret zusätzlichen Kosten, nicht automatisch jede Position doppelt.
- Geht es um Aufenthalt oder um den Pass? Prüft beide Ebenen getrennt. Eine Partnerschaft kann für den Aufenthalt reichen, ohne die ehebezogene Einbürgerungserleichterung auszulösen (Real Decreto 240/2007, Código Civil, Art. 22).
- Wer ist Elternteil, und welche Kinderkategorie gilt? Klärt sowohl die Anerkennung der Elternschaft als auch einen möglichen eigenständigen oder abgeleiteten Weg für das Kind (EuGH, C-490/20, Mexikanische Botschaft: Familieneinheit).
- Was passiert im Ernstfall? Prüft Testament, Rechtswahl, Vollmachten, Begünstigungen und den Fortbestand der Aufenthaltstitel. Kein einzelnes Dokument löst automatisch alle Rechtsfragen.
Fazit
Die Frage „Erkennt das Land uns an?“ hat selten ein einfaches Ja oder Nein als Antwort. Sie hat eine Antwort für den Aufenthalt, eine andere für den Pass, eine dritte für das Erbe und eine vierte für das Krankenhaus.
Die gute Nachricht ist, dass mehrere sehr unterschiedliche Wege offenstehen. Anerkannte Ehen können den Familiennachzug tragen; in Ländern wie Neuseeland, Australien, Kanada, dem Vereinigten Königreich und Irland können außerdem tatsächliche Partnerschaften berücksichtigt werden. Das gelebte Leben ersetzt dabei nicht automatisch sämtliche rechtlichen Voraussetzungen. Und wo ein Partnerweg fehlt, können eigenständige Anträge eine Alternative sein, wenn wirklich jeder selbst qualifiziert.
Die weniger gute Nachricht: Die entscheidenden Unterschiede liegen häufig nicht nur zwischen Ländern, sondern zwischen den Visumkategorien innerhalb desselben Landes. Änderungen wie Portugals Staatsangehörigkeitsreform und die jüngere EU-Rechtsprechung können die Planung erheblich verschieben. Diese Übersicht ist deshalb eine Landkarte, keine Zusage für einen konkreten Antrag. Gerade ausdrücklich offene Punkte müssen vor einer Investition oder einem Umzug verbindlich geklärt werden (Lei Orgânica 1/2026, EuGH, C-713/23, NSA, II OSK 216/21).
Wir beraten in über 50 Ländern, aus der Ferne und vor Ort. Wenn ihr wissen wollt, welche Kombination aus Aufenthalt, Pass und Struktur zu euch als Paar passt, meldet euch für ein Beratungsgespräch.
Recherchestand: 30. September 2026. Dieser Überblick ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Ausdrücklich als offen gekennzeichnete Anerkennungs- und Verfahrensfragen sind keine bestätigte Zusage oder Ablehnung der zuständigen Behörde. Vor einem Antrag sind der konkrete Aufenthaltstitel, der Sponsorstatus und die dann geltenden Regeln zu prüfen.
Quellen
Die Links im Text führen direkt zur jeweiligen Quelle. Eine ältere Primärquelle kann eine weiterhin geltende Regel belegen; sie ist nicht automatisch ein Beleg für unveränderte Gebühren oder sämtliche heutigen Verfahrensdetails. Alle Quellen wurden für diesen Artikel am 30. September 2026 ausgewertet.
- Europäische Kommission, Leitlinien C/2023/1392, insbesondere 2.2.2.1: auch außerhalb der EU geschlossene Ehen
- Your Europe, Aufenthalt von Ehepartnern und Kindern aus Drittstaaten: Voraussetzungen
- Hong Kong Immigration Department, Residence as Dependants
- EU-Verordnung 2016/1191, insbesondere Art. 2 und 4: Befreiung bestimmter öffentlicher Urkunden von Legalisation und Apostille im EU-Verkehr
- Immigration New Zealand, Partnership and how to prove it: Zusammenleben und ausdrücklich nicht ausreichende Urlaubsaufenthalte
- Immigration New Zealand, Partner of a New Zealander Resident Visa
- Immigration New Zealand, Partner of a New Zealander Work Visa: auch bei weniger als zwölf Monaten Zusammenleben
- Immigration New Zealand, Operational Manual R2.1.15: Partner in Anträgen der Residence-Klasse, zwölf Monate Zusammenleben
- Immigration New Zealand, Amendment Circular 2026-27, R2.1.15.5: Zurückstellung der Entscheidung über den Partner
- Australien, Migration Regulations 1994, aktuelle Fassung, insbesondere Reg. 1.09A und 2.03A
- Department of Home Affairs, Partner (Provisional) Visa 309
- GOV.UK, Family visa as a partner or spouse
- Home Office, Relationship with a partner: Caseworker Guidance
- GOV.UK, Partner family visa: income requirement
- Thailand Board of Investment, Announcement Por. 3/2568 (2025), insbesondere 2.2 und 3.5: LTR-Familienangehörige
- Thailändisches Außenministerium, Ehegleichheit und Informationen für die diplomatische Gemeinschaft, April 2025
- Irish Immigration Service, De-facto-Partner eines irischen oder berechtigten Nicht-EWR-Staatsangehörigen
- Irish Immigration Service, De-facto-Partner von Inhabern eines Critical Skills Employment Permit oder Hosting Agreement
- Irish Immigration Service, Revised Family Reunification Policy 2026, section 7.13
- Kanton Zürich, Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit für Drittstaatsangehörige, Abschnitt Konkubinat
- Griechisches Migrationsministerium, Gesetz 5038/2023, Art. 95 Abs. 2: Familienangehörige von Investoren, einschließlich Partner mit Zusammenlebensvereinbarung
- Griechisches Regierungsportal, Aufenthalt von Ehepartnern und eingetragenen Partnern von EU-Bürgern
- Residency Malta, Nomad Residence Permit: Policy on Family Members; Beziehungsdefinition, nicht alte Einkommensbeträge
- Residency Malta, aktuelle Nomad-FAQ
- USCIS, Umsetzung der DOMA-Entscheidung vom Juli 2013; historische Primärquelle
- USCIS Policy Manual, Marriage and Marital Union: Anerkennung gleichgeschlechtlicher und gültiger Common-law-Ehen
- IRCC, Who you can sponsor: spouse, common-law partner, conjugal partner
- IRCC, nicht erklärte Familienmitglieder
- Mexikanische Botschaft in Spanien, temporärer Aufenthalt zur Familieneinheit: Ehe, Concubinato und Kinder des Ehepartners
- Dirección General de Migración y Extranjería, Regularización: gerichtliche Anerkennung der Unión de hecho
- Justiz Costa Ricas, verfassungsgerichtliche Anerkennung aufenthaltsrechtlicher Wirkungen der Unión de hecho
- Uruguay, Residencia legal permanente por vínculo uruguayo, aktualisiert März 2026
- Uruguay, Ley 18.246 über die Unión concubinaria, insbesondere Art. 1 und 2
- Italienisches Innenministerium, Einbürgerung durch Aufenthalt, Ehe oder zivile Union
- Italienisches Innenministerium, allgemeine Einbürgerung
- Italienisches Generalkonsulat Chicago, Einbürgerung durch Ehe/zivile Union, Fristbeginn und Sprachvoraussetzung
- Spanien, Real Decreto 240/2007, insbesondere Art. 2 bis und 9: dauerhafte unverheiratete Partner und Fortbestand des Aufenthaltsrechts
- Portugal, Lei n.º 61/2025 vom 22. Oktober 2025, insbesondere Art. 98: Familiennachzug, Wartefristen und Ausnahmen
- Portugal, Lei n.º 7/2001, rechtlicher Ausgangspunkt der União de facto unabhängig vom Geschlecht
- Italien, D.Lgs. 7/2017, Einfügung von Art. 32-bis: ausländische gleichgeschlechtliche Ehe eines italienischen Staatsbürgers
- Italienisches Regierungsportal, L’unità familiare
- Questura Bergamo, Checkliste zur EU-Familienaufenthaltskarte, einschließlich amtlich belegter stabiler Partnerschaft
- Zyprisches Innenministerium, Civil Union: grundsätzlich gleiche Wirkungen wie Ehe, Ausnahme Adoptionsrecht
- Zyprische Migrationsbehörde, Familiennachzug bestimmter Drittstaatsangehöriger
- Zyprische Migrationsbehörde, Drittstaatsangehörige als Familienangehörige eines EU-/EWR-Bürgers
- Ungarisches Verfassungsgericht, Entscheidung 6/2025 (VI. 30.) AB, einschließlich Frist 31. Oktober 2025
- Ungarische Einwanderungsbehörde, Merkblatt vom 3. März 2026 zum Asylverfahren, mit dem Wortlaut von § 3 Abs. 1 des Gesetzes XXIX von 2009 über die eingetragene Partnerschaft
- Paraguay, Verfassung, Art. 51 und 52
- Paraguay, Migrationsgesetz 6984/2022
- Staatliche Nachrichtenagentur IP, Angaben der Migrationsbehörde zu temporärem Aufenthalt, 4. Mai 2026
- Panamas Justiz, Urteil des Plenums des Obersten Gerichtshofs vom 16. Februar 2023, Mitteilung vom 1. März 2023
- Economic Development Board Mauritius, Permanent Residence Permit, Definition der Angehörigen
- Economic Development Board Mauritius, Real Estate Scheme: mindestens 375.000 US-Dollar in qualifizierender Immobilie
- Economic Development Board Mauritius, Retired Non-Citizen 50+
- UNDP, Entkriminalisierung einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher Handlungen durch den Supreme Court, Oktober 2023
- Georgisches Gesetz über Familienwerte und den Schutz Minderjähriger, insbesondere Art. 4
- EuGH, C-673/16, Coman, Urteil vom 5. Juni 2018
- Offizielles Portal der VAE, Residence visa for family members, einschließlich Sponsoring durch Frauen und Männer sowie allgemeiner Nachfrist
- Offizielles Portal der VAE, allgemeine Aufenthaltsregeln, Sonderregelung bei Tod des Ehemannes oder Scheidung
- Britisches Außenministerium, VAE: Sicherheit und Rechtslage für LGBT-Reisende
- Malaysisches Tourismusministerium, föderale MM2H-Bedingungen; Datei im Verzeichnis 2026/01, interner Stand 22. Juli 2024
- Britisches Außenministerium, Malaysia: Strafbarkeit gleichgeschlechtlicher sexueller Handlungen
- Britisches Home Office, Länderinformationen zu sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität in Malaysia, einschließlich fehlender Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen
- US Department of Health and Human Services: Informationen an Partner, Freunde und andere an der Versorgung beteiligte Personen sind auch ohne Ehe möglich
- EuGH, C-713/23, Wojewoda Mazowiecki, Urteil vom 25. November 2025, amtlicher Urteilstenor
- Polnisches Oberstes Verwaltungsgericht, II OSK 216/21, Urteil vom 20. März 2026
- Schweizer Staatssekretariat für Migration, erleichterte Einbürgerung bei Ehe mit Schweizer Bürger
- Schweizer Staatssekretariat für Migration, ordentliche Einbürgerung
- USCIS Policy Manual, Spouses of U.S. Citizens Residing in the United States
- Spanischer Código Civil, Art. 22: Einbürgerung durch Aufenthalt
- Portugal, Lei Orgânica n.º 1/2026 vom 18. Mai 2026, insbesondere Art. 3 und 6 des neu veröffentlichten Staatsangehörigkeitsgesetzes sowie Übergangs- und Inkrafttretensregeln
- Irish Immigration Service, Become an Irish citizen by naturalisation
- Mexikanisches Außenministerium, Einbürgerung durch Ehe
- Mexikanisches Außenministerium, allgemeine Einbürgerung durch Aufenthalt
- Tribunal da Relação de Lisboa, Entscheidung von 2024 zur schon damals erforderlichen gerichtlichen Anerkennung der União de facto, Verfahren 14223/24.3T8LSB.L1-2
- IRCC, keine automatische Staatsbürgerschaft oder verkürzte Voraussetzungen allein durch Heirat mit Kanadier
- Australisches Innenministerium, Citizenship by conferral: reguläre Voraussetzungen und mögliche Sonderbehandlung von Auslandszeiten
- Neuseeländisches Regierungsportal, Staatsbürgerschaft
- Antigua und Barbuda, Citizenship by Investment Unit, Dependants
- St. Kitts und Nevis, Citizenship by Investment Unit, Eligibility criteria
- Dominica, Citizenship by Investment Unit, Familienangehörige, Juli 2026
- Grenada, Investment Migration Agency, Antragsformular 1, Personal Information
- St. Lucia, Citizenship by Investment Unit, Programmübersicht
- Uglobal, Antworten von Anwälten und Agenten zu gleichgeschlechtlichen Paaren, Juli 2021, unter anderem zu St. Kitts und Nevis und Dominica
- Uglobal, Antworten von Agenten zu Antigua und Barbuda, Juli 2023
- Wikipedia, LGBTQ rights in the Caribbean: Überblick über die fehlende Anerkennung in den fünf Staaten
- Dominica, Citizenship by Investment Unit, Citizenship cost and fees, Mai 2026
- EuGH, C-181/23, Kommission/Malta, Urteil vom 29. April 2025, amtlicher Urteilstenor
- Regierung Malta, Mitteilung PR251293en vom 16. Juli 2025 zur Abschaffung der transaktionalen Staatsbürgerschaftsroute
- Investitionsamt der Türkei, Acquiring Property and Citizenship: weiter bestehender investitionsbezogener Erwerbsweg außerhalb der EU
- EuGH, C-490/20, V.M.A., Urteil vom 14. Dezember 2021, Anerkennung der Elternschaft für Freizügigkeit
- EU-Erbrechtsverordnung 650/2012, insbesondere Art. 1 und 22: Anwendungsbereich und Rechtswahl
- EUR-Lex, amtliche Zusammenfassung: teilnehmende Staaten und Grenzen des Anwendungsbereichs
- Hong Kong Inland Revenue Department, Territorial Source Principle of Taxation
- Regierung Hongkong, gemeinsame Veranlagung verheirateter Paare, Stand Mai 2026
