Wenn man deutsche Unternehmensformen denkt, fallen einem zuerst einmal die „langweilige“ UG, GmbH oder AG ein, vielleicht noch die GmbH & Co KG oder die OHG vom Taxibetrieb um die Ecke.
Eher ein Nischendasein führt hingegen die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), eine Mischung aus KG und AG.
Die KGaA wird erst einmal grundsätzlich als Kapitalgesellschaft (AG) behandelt und könnte theoretisch sogar an die Börse gehen. Eine KGaA besteht wie eine AG aus Aktionären, den sogenannten Kommanditaktionären, die nur mit ihrem eingezahlten Kapital haften und den Komplementären, die unbeschränkt haften.
Seit einem Urteil aus dem Jahr 1997 können nicht mehr nur natürliche Personen Komplementäre werden, sondern auch andere Kapitalgesellschaften, z.B. eine GmbH, S.E., andere EU Firmen (spanische SL, estnische OÜ,…) oder auch ganz exotisch z.B. ein eingetragener Verein, eine Genossenschaft oder eine amerikanische Corporation. Dadurch ist es möglich, dass man keine unbeschränkt haftenden Gesellschafter mehr in der KGaA hat.
Während bei einer klassischen AG den Aktionären über die Hauptversammlung und den Aufsichtsrat die Kontrolle zukommt, ist bei der KGaA der Komplementär automatisch und unwiderruflich im vollem Umfang vertretungsberechtigt, während die anderen Aktionäre über Hauptversammlung und Aufsichtsrat nur bei einer sehr geringen Anzahl an Entscheidungen wirklich mitzureden haben. Zwar haben Komplementäre kein Stimmrecht in der Hauptversammlung, das ist aber in den meisten praktischen Nutzungsmodellen einer KGaA nicht relevant.
Was macht die KGaA jetzt aber so interessant?
1. Übernahmeresistenz
Bei einer klassischen AG müssen die bestehenden Inhaber immer darauf achten, dass sie die Mehrheit der Aktien bzw. Stimmrechte behalten, was beim Einwerben von Fremdkapital schwierig oder teuer werden kann. Bei der KGaA können hingegen über 50% des gesamten Kapitals von Kommanditaktionären gehalten werden, ohne dass der oder die Inhaber als Komplementär die Kontrolle über das Unternehmen verliert. So könnten sich z.B. im Extremfall sogar 99% des Kapitals im Streubesitz der Börse befinden, während die ursprüngliche Unternehmerfamilie über die Komplementär-GmbH die Kontrolle ausübt.
2. Nachlass- und Unternehmensnachfolgeplanung
Möchte man zu Lebzeiten bereits die nächste Generation am Unternehmen beteiligen aber selbst noch die Kontrolle behalten, wird dies wieder bei den bereits erwähnten 50% Stimmrechten bei einer klassischen GmbH oder AG komplex. In einer KGaA könnte aber über die Zeit das gesamte Kapital und die Rechte an Ausschüttungen der Kommanditaktionäre auf die nächste Generation übertragen werden (z.B. im Rahmen der Schenkungsfreibeträge), während gleichzeitig der aktuelle Inhaber über die kontrollierende GmbH bis „zum letzten Atemzug“ die Kontrolle über Geschäfte behalten kann.
Hat zudem die kontrollierende GmbH nur die geringstmögliche Stammeinlage von 25.000€, stellt diese selbst bei Vererbung an einen unbeteiligten Dritten keine nennenswerte Erbschaftssteuerbelastung dar.
3. Schutz bei Scheidung
Für die folgenden Betrachtungen greifen wir etwas tiefer in die „Trickkiste“ und ersetzen die kontrollierende GmbH durch einen eingetragenen Verein oder z.B. einen amerikanischen Social Club.
Während im Fall einer Scheidung etwaige GmbH Anteile ebenfalls der aufzuteilenden Vermögensmasse angehören würden, gehören ein Verein oder ein Social Club sich selbst. Damit muss man diesen auch nicht „durch zwei teilen“ wenn sich die Wege mit dem Partner oder der Partnerin trennen. Bestenfalls ist man alleiniger Vorstand des Vereins (oder CEO des Social Clubs) oder die jeweilige Satzung oder Statuten beinhalten die Regel, dass der andere Partner bei Scheidung entsprechend raus fliegt. Wenn wir noch einmal zurück zur Erbfolge schauen, kann man hier auch den umgekehrten Weg gehen, also die Erben zwar die Kontrolle übernehmen lassen, indem sie Vereinsvorstand werden, aber noch bestehendes Vermögen oder Ausschüttungen als Aktionär weiter einstreichen.
4. Schutz gegen Enteignung oder Forderungen Dritter
Neben dem zukünftigen Ex-Partner gibt es natürlich auch noch andere, die einem gerne ans Vermögen wollen. Während einem die Aktien der KGaA durchaus gepfändet oder in anderer Art und Weise entrissen werden können, kann das mit dem Verein oder dem Social Club, der die KGaA steuert nicht passieren. Zwar kann man so nicht verhindern, dass der neue Besitzer an den Ausschüttungen beteiligt ist, aber natürlich das Unternehmen so umgestalten, dass es dann nichts mehr auszuschütten gibt, was dann einem Pyrrhussieg gleich kommt, weswegen gut gestaltete KGaAs eher ungerne angegriffen werden. Selbst wenn man nicht den großen Wurf mit einem Verein oder Social Club macht, reicht es schon, wenn die kontrollierende GmbH einfach einer Vertrauensperson überschrieben wird, wenn dunkle Wolken am Horizont ersichtlich sind.
5. „Frontend“ eines Vereins oder einer Stiftung
Behörden tun sich oft schwer mit profitorientierten Vereinen, weshalb eine KGaA ein guter operativer Arm eines solchen Vereins sein kann. Solange der Verein keine oder nur sehr geringfügige Einkünfte aus der KGaA erzielt und die wahren begünstigten reguläre Aktionäre sind, lassen sich so Familienunternehmen über Generationen ohne größere Veränderungen und Verluste führen.
6. „Taschengeldfirma“ für Kinder-/Enkel ohne Geschäftssinn
Hin und wieder steht der erfolgreiche Unternehmer vor dem Problem, dass seine Nachkommen nicht den selben Geschäftssinn geerbt haben oder sich gar nicht für das Unternehmen interessieren, sondern sich vielleicht lieber den schönen Künsten hingeben.
Mit der KGaA kann man den Nachkommen trotzdem ein lebenslanges „Taschengeld“ in Form einer Dividende aus Vorzugsaktien zukommen lassen, während man das operative Management an jemanden abgibt, der das Unternehmen in die (über-)nächste Generation rettet.
Ab und bis wann lohnt sich eine KGaA?
Als Einstiegsgewinn im Jahr kann man ca. 200 k€ ansetzen, unterhalb dessen ist die Gründung und Verwaltung oftmals teurer als die sich einstellenden Vorteile. Ab ca 5 Mio€ hingegen können schon wieder Konstrukte mit Stiftungen mehr Sinn ergeben. Somit deckt die KGaA den Bereich eines gut laufenden mittelständischen Unternehmens ab. Es gibt aber durchaus in Deutschland auch Unternehmen die an der Börse notiert sind und diese Gesellschaftsform für sich gewählt haben.
Mit der KGaA bietet auch Deutschland mal eine interessante Konstruktion um Vermögen zu gestalten und zu schützen. Ob die KGaA auf deine persönlichen Anforderungen passt, klären wir in einem individuellen Beratungsgespräch.