Dieser Artikel wurde am 28.01.2024 mit den neuen Mindestbeträgen für das Jahr 2024 aktualisiert.

Gerade in den letzten Jahren hat sich Mexiko als Aufenthaltsland für ortsunabhängige Unternehmer durch seine vergleichsweise geringen Einschränkungen hervorgetan.

Heute wollen wir uns einmal die unterschiedlichen Möglichkeiten anschauen, die dieses Land uns bietet, sei es als Land für den persönlichen Aufenthalt, geschäftliche Aktivitäten oder auch Vermögensschutz.

Bevor wir hier in die Details gehen, sei erklärt, dass  – wie in vielen Ländern dieser Region – hier das Prinzip der vorhersagbaren Unvorhersagbarkeit gilt, d.h. auch wenn gewisse Regeln und Anforderungen (mehr oder weniger) klar in einem Gesetz oder einer Verordnung stehen, werden diese an unterschiedlichen Orten oder diversen Mitarbeitern der gleichen Behörde anders ausgelegt, sei es weil es entweder am Wissen fehlt oder weil die persönliche Agenda des jeweiligen Konsulats/Behörde/Mitarbeiters gerade von der Grundidee der Regularien abweicht.

Insbesondere wenn es hier im folgenden um benötigte Papiere oder Geldbeträge geht, kann es ratsam sein diese Anforderungen „überzuerfüllen“, bevor man zu knapp kalkuliert oder sich versucht auf die minimalen Anforderungen zu berufen. Am Ende hat der Beamte immer das letzte Wort.

Beginnen wir mit dem Thema Aufenthalt.

Aufenthalt als Tourist

Bis ca. Mitte 2021 war Mexiko eines der Länder, die eine der entspanntesten Regeln für Touristen hatten. Menschen sehr vieler Nationalitäten konnten ohne Visum einreisen und bekamen pauschal 180 Tage Aufenthalt genehmigt um das Land zu erkunden. Danach konnte man sehr leicht einen „Visa-Run“ machen, also kurz das Land verlassen und nach ein paar Tagen zurück kommen um erneut 180 Tage zu erhalten.

Auch wenn dies noch immer möglich ist, haben seit Ende 2021 die Einwanderungsbehörden etwas die Zügel angezogen und es werden nicht mehr in allen Fällen 180 Tage genehmigt, sondern eine Zahl, die näher an der tatsächlich geplanten Aufenthaltszeit liegt. Für den üblichen Pauschalurlauber, der sich ein oder zwei Wochen im Land aufhält stellt dies kein Problem dar, für diejenigen, die seit Jahren im Land leben ohne sich um eine andere Form der Aufenthaltsgenehmigung zu kümmern, schwebt hingegen nun bei jeder Ausreise das Damoklesschwert über ihnen, bei der nächsten Einreise z.B. nur zwei Wochen genehmigt zu bekommen obwohl z.B. vor Ort in Mexiko Eigentum vorhanden ist oder gar Kinder zur Schule gehen.

Plant man nur vorübergehend immer einmal wieder sich in Mexiko aufzuhalten, ist die Einreise als Tourist vollkommen ausreichend. Möchte man aber entweder länger bleiben oder z.B. vor Ort arbeiten, ein Unternehmen oder Bankkonto eröffnen oder Immobilien erwerben, bieten sich die Nutzung einer der anderen folgenden Aufenthaltsgenehmigungen an.

Temporäre Aufenthaltsgenehmigung („residencia temporal“)

Die residencia temporal erlaubt einen beliebig langen Aufenthalt im Land, mit beliebig vielen Ein- und Ausreisen ohne Mindestaufenthalt im Land (die tatsächlichen Tage im Land können aber für einen späteren Antrag auf Staatsbürgerschaft relevant werden).

Von einigen Ausnahmen abgesehen, wird im „normalen“ Prozess die residencia temporal erstmalig für ein Jahr ausgestellt und kann dann nach einem Jahr für ein, zwei oder drei weitere(s) Jahr(e) verlängert werden. Hierzu muss man beachten, dass man zum Datum des Ablaufs der Residenzkarte im Land sein muss, da Konsulate im Ausland keine Verlängerungen durchführen. Hat man diesen Termin nur um ein paar Tage verpasst, gibt es zwar ein Verfahren seinen Status zu retten, dieses ist aber mit zusätzlichen Kosten und Strafen verbunden und nicht zu empfehlen. Nach Erhalt seiner Aufenthaltskarte sollte man sich gleich einen Termin im Folgejahr (ca. 30 Tage vorab) zur Verlängerung im Kalender eintragen.

Wege zur residencia temporal

Nachweis von Ersparnissen

Da die residencia temporal in ihrer Grundausstattung nicht mit einer Arbeitsgenehmigung einhergeht, gehen die mexikanischen Behörden davon aus, dass man sich mit Geld aus dem Ausland in Mexiko seinen Aufenthalt finanziert. Der einfachste Nachweis für solvente Unternehmer ist hier der Nachweis einer im Ausland angesparten Summe.

Hierzu benötigt man einen Betrag der dem fünftausendfachen Wert des Mindestlohns in der Hauptstadt entspricht. Da sich sowohl der Mindestlohn jährlich als auch der Wechselkurs zum mexikanischen Peso täglich ändert, kann man hier keinen festen Betrag in ausländischer Währung angeben. Das Konsulat in Houston USA rechnet diese 5.000 Tageslöhne z.B. in 73.235 USD um (2022 waren das nur ca. 43.000 USD), die mexikanische Botschaft in Deutschland in 66.377 Euro (in 2022 waren das nur 37.600 Euro). Man hat also eine gewisse Freiheit, welchem Umrechnungskurs man folgen möchte.

Für den Nachweis dieser Summe benötigt man direkt von der Bank ausgestellte (kein Ausdruck aus dem Onlinebanking) Kontoauszüge, die diesen Betrag über die letzen 12 Monate nachweisen. Die meisten Konsulate akzeptieren nur Auszüge von Konten aus dem gleichen Land oder in der gleichen Währung. Hat man seiner Ersparnisse in einem anderen Land wird es aufwändiger, da diese Auszüge dann noch notarisiert und mit einer Apostille versehen werden müssen (wenn sie überhaupt anerkannt werden). Ebenfalls ist man bei einer anderen Währung dem Konsulat ausgeliefert, welchen Wechselkurs sie anwenden. Manche Konsulate erlauben, dass man Ersparnisse von verschiedenen Konten zusammenrechnet, andere wollen den gesamten Betrag auf einem einzigen Konto sehen.

Regelmäßiges Einkommen aus dem Ausland

Hat man nicht die erforderliche Summe an Ersparnissen auf dem Konto, kann man hingegen einen regelmäßigen Geldeingang aus dem Ausland nachweisen. Dieser liegt derzeit bei 300 Tagessätzen des Mindestlohns, was z.B. 4.394 USD  im Konsulat Houston (2022 waren das nur ca. 2.600 USD) oder 3.983 Euro (2.236 Euro in 2022) bei der mexikanischen Botschaft in Deutschland entspricht. Der Nachweis funktioniert wie bei den Ersparnissen, jedoch reichen hier die letzten 6 Monate an Auszügen aus.

Am liebsten sehen die Konsulate „Gehalt“ aus einem Angestelltenverhältnis, so dass man sich beim eigenen Unternehmen am besten ein solches vom Firmen- aufs Privatkonto zahlt. Ist man hingegen als „Freelancer“ ohne eigene Firmierung unterwegs, wird der Nachweis aufwändiger und man wird ggf. gebeten Korrespondenz von Kunden über langfristige gleichmäßige Aufträge einzureichen.

Ebenfalls anerkannt wird – für Senioren – der Nachweis der Eingang einer Rente in entsprechender Höhe.

Eigentum in Mexiko

Hat man bereits vorher in Eigentum im Land investiert und ist dieses mehr als 40.000 Mindestlöhne wert, reicht ein Nachweis eines mexikanischen Notars über dieses Eigentum aus. Derzeit entsprechen 40.000 Mindestlöhne in Houston z.B. USD 585.866 (2022: 345.700), in Deutschland 531.000 Euro. Hierbei kommt es auf den Wert der Immobilie an, nicht den Kaufpreis.

Investition in Mexiko

Ist man an einem mexikanischen Unternehmen mit mehr als 20.000 Mindestlöhnen (ca. 293.000 Dollar / 266.000 Euro) beteiligt, und hat dieses Unternehmen Eigentum oder Aktiva/Substanz im Land in entsprechender Höhe und geht dieses Unternehmen einer tatsächlichen Tätigkeit nach (Nachweis durch Aufträge, Rechnungen, etc.) und hat mindestens drei Vollzeitangestellte (mexikanische Staatsbürger), bekommt man ebenfalls die residencia temporal. Dieser Weg ist mit dem meisten Aufwand und „Papierkrieg“ verbunden, kann aber ein einfacher Weg sein, wenn man Geld bereits in Mexiko hat und für eine gewisse Zeit „parken“ will oder sogar wirklich auf dem mexikanischen Markt etwas unternehmen möchte.

Familiäre Zusammenführung

Ist man Elternteil Ehe-/Lebenspartner, oder Kind einer Person mit gültiger residencia temporal oder permanente und kann diese Person entweder 100 Mindestlöhne pro zusammenführender Person als Ersparnisse im letzten Jahr oder 100 Mindestlöhne als Gehalt pro Monat in den letzten 6 Monaten nachweisen, bekommt diese Person eine residencia temporal. Die Familienzugehörigkeit muss über Geburtsurkunden/Heiratsurkunden (übersetzt, beglaubigt, apostilliert) nachgewiesen werden.

Heiratet man eine Person mit mexikanischer Staatsbürgerschaft oder residencia permanente in Mexiko entfällt der Einkommensnachweis und der ausländische Ehepartner bekommt zuerst eine residencia temporal befristet auf 2 Jahre, die danach (sofern die Ehe noch besteht) in eine residencia permanente umgetauscht wird.

Sponsoring einer Arbeitsstelle durch ein mexikanisches Unternehmen

Findet man ein mexikanisches Unternehmen, dass einen für eine lokale Arbeit anstellen möchte, bekommt man unter Nachweis dieser Anstellungszusage und einem entsprechend vom zukünftigen Arbeitgeber beim lokalen Einwanderungsamt einzuholenden Dokument eine residencia temporal mit einer Arbeitsgenehmigung, die auf diesen einzigen Job beschränkt ist. Auf „gut Glück“ ist dieser Prozess sehr aufwändig, da man offiziell während seines Aufenthalts als Tourist nicht nach Arbeit suchen bzw. sich bewerben darf, und mexikanische Unternehmen einen Mexikaner mit gleicher Qualifikation bevorzugen müssen. Es gibt jedoch Unternehmen oder Anwaltskanzleien, die es sich zur Aufgabe gemacht haben gegen Vergütung „Scheinstellen“ anzubieten, die genau auf den Bewerber zugeschnitten sind. Dieses Vorgehen dürfte gegen mexikanische Gesetze sein und ist daher nicht empfohlen.

Darf ich als residente temporal arbeiten?

Abgesehen vom letzten Fall, in dem der Arbeitgeber ein Visum sponsort, beinhaltet die residencia temporal keine automatische Arbeitsgenehmigung. Remote arbeit wird in Mexiko zwar geduldet, aber weder das arbeiten in einem mexikanischen Unternehmen noch ein selbständiges Arbeiten für mexikanische Kunden ist ohne zusätzliche Genehmigung erlaubt.

Sich eine „Erlaubnis“ für eine selbständige lokale Tätigkeit zu holen ist beim lokalen Einwanderungsamt „INM“ zwar möglich, aber ein durchaus komplexer und zeitraubender Vorgang. Man sollte also nicht einplanen, direkt nach der Landung lokal arbeiten zu können.

Kosten der residencia temporal

Das Visum kostet derzeit 53 USD / 71 CAD, 49 EUR. (bzw lokales Equivalent in der Währung des Landes in dem das Konsulat sitzt). Der Vorgang bei INM in Mexico ca. 5.108 Pesos. Bei Ablehnung gibt es kein Geld zurück.

Dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung („residencia permanente“)

Die residencia permanente erlaubt einen beliebig langen Aufenthalt im Land, mit beliebig vielen Ein- und Ausreisen ohne Mindestaufenthalt im Land (die tatsächlichen Tage im Land können aber für einen späteren Antrag auf Staatsbürgerschaft relevant werden).

Die Aufenthaltsgenehmigung selbst hat kein Ablaufdatum, jedoch kann die Plastikkarte selbst ein solches haben oder Gesetze sehen vor, dass man regelmäßig seine biometrischen Daten (Fotos, Fingerabdrücke) bei INM aktualisiert.

Wege zur residencia permanente

4 Jahre residencia temporal ohne Unterbrechung

Hat man die letzten vier Jahre eine gültige residencia temporal besessen, kann man diese bei Ablauf (ab 30 Tage vorher) in eine residencia permanente umschreiben lassen. Dieser Prozess kostet eine einmalige Gebühr bei INM, es werden aber keine weiteren Überprüfungen der persönlichen finanziellen Situation vorgenommen. Man kann diesen Prozess nur in Mexiko vor Ort machen, nicht aus dem Ausland und sich auch nicht durch einen Anwalt vertreten lassen.

Nachweis von Ersparnissen

Der einfachste Nachweis für solvente Unternehmer ist auch hier hier der Nachweis einer im Ausland angesparten Summe.

Hierzu benötigt man einen Betrag der dem fünfundzwanzigausendfachen (25000)Wert des Mindestlohns in der Hauptstadt beträgt. Da sich sowohl der Mindestlohn jährlich als auch der Wechselkurs zum mexikanischen Peso täglich ändert, kann man hier keinen festen Betrag in ausländischer Währung angeben. Das Konsulat in Miami USA rechnet diese 25.000 Tageslöhne z.B. in 366.000 USD um, die mexikanische Botschaft in Deutschland in 332.000 Euro. Man hat also eine gewisse Freiheit, welchem Umrechnungskurs man folgen möchte.

Ansonsten gelten die gleichen Abläufe wie bei der residencia temporal. Manche Konsulate vergeben die residencia permanente nur an Senioren auch wenn es dafür keine ausreichende gesetzliche Grundlage gibt. Hier hilft es nur so lange zu suchen, bis sich ein passendes Konsulat gefunden hat.

Regelmäßiges Einkommen aus dem Ausland

Hat man nicht die erforderliche Summe an Ersparnissen auf dem Konto, kann man hingegen einen regelmäßigen Geldeingang aus dem Ausland nachweisen. Dieser liegt derzeit bei ca. 8.200 USD im Konsulat Miami oder 7.500 Euro bei der mexikanischen Botschaft in Deutschland entspricht. Der Nachweis funktioniert wie bei den Ersparnissen.

Auch hier ist der Rest identisch zur residencia temporal.

Heiraten

Heiratet man eine Person mit mexikanischer Staatsbürgerschaft oder residencia permanente in Mexiko entfällt der Einkommensnachweis und der ausländische Ehepartner bekommt zuerst eine residencia temporal befristet auf 2 Jahre, die danach (sofern die Ehe noch besteht) in eine residencia permanente umgetauscht wird.

Kind auf mexikanischem Boden gebären (lassen)

Bringt man ein Kind auf mexikanischem Boden zur Welt erhalten die Eltern direkt eine permanente Aufenthaltsgenehmigung und das Kind die mexikanische Staatsbürgerschaft.

Darf ich als residente permanente arbeiten?

Im Gegensatz zur residencia temporal darf man mit einer residencia permanente arbeiten, muss jedoch INM innerhalb von 90 Tagen nach Aufnahme, Wechsel oder Ende der Beschäftigung informieren.

Kosten der residencia permanente

Das Visum kostet derzeit 53 USD / 71 CAD, 49 EUR. (bzw lokales Equivalent in der Währung des Landes in dem das Konsulat sitzt). Bei Ablehnung gibt es kein Geld zurück.

Der Prozess in Mexico (s. später): kostet ca. 6.300 pesos.

Wegen der erhöhten Anforderungen und strengerer Kontrolle der Konsulate, gehen die meisten den Weg zuerst eine temporäre Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen und diese dann automatisch in einer permanente umtauschen zu lassen.

Antragsprozess zur residencia temporal oder permanente

Zuerst nimmt man Kontakt mit dem gewünschten Konsulat auf und erfragt hierzu per Email im Detail alle gewünschten Unterlagen. Die Anweisungen sollte man sehr penibel lesen, denn der Teufel steckt manchmal im Detail und eine falsche Interpretation kann den Termin beim Konsulat torpedieren.

Nach der Beschaffung der Unterlagen und der Vereinbarung nimmt man den Termin beim Konsulat wahr, der hauptsächlich eine Prüfung dieser Unterlagen ist, weniger ein Interview über die persönlichen Umstände. Nichtsdestotrotz sollte man sich vorher seine „Geschichte“ zurecht legen, um klare Antworten parat zu haben. Komplizierte Situationen wie „ohne festen Wohnsitz“ sollte man vermeiden, das sind die Beamten nicht gewohnt.

Meist kann man sein Visum am gleichen oder Folgetag abholen.

Mit diesem hat man dann 180 Tage Zeit nach Mexiko einzureisen und ab dem Einreisetag 30 Tage Zeit, dieses Visum und sein „FMM“ (Einreiseformular) in eine Residenzkarte umzutauschen. In dieser Zeit kann man Mexiko nicht verlassen (nur mit einem sehr aufwändigen Ausnahmeantrag). Verpasst man das Umtauschen innerhalb der 30 Tage muss man Ausreisen und von vorne beginnen (neuer Termin beim Konsulat, neues Visum).

Den Umtausch nimmt man bei der Behörde INM oder INAMI (Instituto Nacional de Migración) vor. Je nach Stadt in der man vorstellig wird, muss man vorher einen Termin vereinbaren oder sich einfach morgens früh in die Schlange stellen. Hierzu benötigt man seinen Reisepass mit dem Visum, sein FMM, einen Adressnachweis in Mexiko (Strom-/Wasserrechnung), ein Dokument in dem man versichert ausreichend Geld im Ausland zu haben und ein Antragsformular, sowie viel Zeit.

Mexikanische Staatsbürgerschaft

Für die mexikanische Staatsbürgerschaft als Ausländer muss man mindestens die residencia permanente haben und sich in den letzten 5 Jahren mindestens die Hälfte der Zeit auf mexikanischem Territorium aufgehalten haben.

Zur Beantragung der mexikanischen Staatsbürgerschaft muss man einen Sprachtest für Spanisch ablegen (sofern man nicht aus eine anderen spanisch-sprachigen Land stammt) und einen Test zur Kultur und politischem System des Landes.

Mexiko erkennt keine doppelte Staatsbürgerschaft an, aus diesem Grund können Deutsche und Österreicher keine Beibehaltungsgenehmigung beantragen und verlieren bei Annahme der mexikanischen Staatsbürgerschaft automatisch die ihres Heimatlandes.

Der mexikanische Pass ist bei genauerem Hinblick besser als sein Ruf, so hat man visafreies Reisen in die EU (Schengen 90 in 180), UK, Russland (e-Visa), Kanada und fast den kompletten südamerikanischen Kontinent. Im Vergleich zu einem EU Pass verliert man hingegen Zugang zu den USA, Australien und Neuseeland.

Die größten Vorteile des mexikanischen Passes liegen neben der Möglichkeit zu Wählen und gewählt zu werden in einfacherem Zugang zum lokalen Arbeitsmarkt und keinerlei Beschränkungen beim Erwerb von Immobilien in der sogenannten „restricted zone“ (100km von jeder Landgrenze und 50km von jeder Küste), in der Ausländer Eigentum nur mit Einschränkungen erwerben können. Ebenso entfallen alle Meldungen bei Umzug, Arbeitsaufnahme und Reisen.

Im Land neu geborene Kinder erhalten – unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Eltern – die mexikanische Staatsbürgerschaft und können sich ggf. für eine doppelte Staatsbürgerschaft qualifizieren. Mexiko erkennt aber immer nur die mexikanische Staatsbürgerschaft an, d.h. man reist als Doppelstaatler immer mit mexikanischem Pass nach Mexiko ein.

Zu beachten ist, dass Bürger die nicht von Geburt an die mexikanische Staatsbürgerschaft haben, diese nach 5 Jahren automatisch wieder verlieren, wenn sie in diesen 5 Jahren keine Wohnung in Mexico hatten oder sich kontinuierlich außerhalb des Staatsgebiets aufgehalten haben.

Es gibt noch ein paar andere Sonderformen für eine Genehmigung (Forschungsauftrag, Einladung, etc, diese sind aber für den „normalen“ ortsunabhängigen Unternehmer ohne Belang, daher gehen wir hier nicht näher darauf ein).

Nachdem wir uns nun die Möglichkeiten wie man sich in Mexiko aufhalten kann angeschaut haben, betrachten wir uns Mexiko als Standort für Business und Banking.

Business in Mexiko

Für eine klassische Unternehmensgründung ist der Steuersatz von 30% für Unternehmen eher abschreckend und nur dann zu empfehlen, wenn man auch wirklich im Land Geschäfte macht.

Auch die CFC Regeln Mexikos schieben zu kreativer Gestaltung erst einmal einen Riegel vor. Während das Steuersystem Mexikos für Ausländer etwas wieder „wilde Westen“ aussieht, hat der mexikanische Staat seine eigenen Einwohner und Unternehmen durchaus gut im Griff.

Steuern (Spitzensteuersatz von 35% ab ca. 4 mio MXN) zahlt man auf persönlicher Ebene in Mexiko wenn man in Mexiko ein „zuhause“ hat. Das kann gemietet oder Eigentum sein. Hat man hingegen auch außerhalb Mexikos ein „zuhause“ gilt der Ort als Steuerwohnsitz, an dem das Zentrum der wirtschaftlichen Interessen liegt. Spätestens wenn mehr als 50% des Einkommens aus mexikanischen Quellen stammen, wird man in Mexiko voll steuerpflichtig.

Auch wenn Einkommen aus dem Ausland theoretisch der mexikanischen Steuerpflicht unterliegen würde, ist hier die Nachverfolgung von Zahlungsströmen im Ausland nahezu nicht existent, so dass es meist an der eigenen Steuerehrlichkeit des Bürgers liegt, diese offen zu legen.

Zwar passiert es ziemlich selten, jedoch kan das mexikanische Finanzamt (SAT) jederzeit die finanziellen Verhältnisse prüfen um zu sehen, „wovon man denn so lebt“. Durch ein neues Gesetz, dass nun jeder Staatsbürger und Resident, egal ob er Geld verdient oder nicht, eine mexikanische Steuernummer (RFC) besitzen muss, rücken ggf. wieder mehr ausländische Residenten, die es mit der Steuer nicht so genau nehmen auf das Radar von SAT.

Als Staatsbürger hingegen bleibt man selbst bei Auswanderung für das aktuelle Jahr und die folgenden 5 Jahre Steuerbürger in Mexiko, sofern es kein Doppelbesteuerungsabkommen gibt, das etwas abweichendes regelt oder das neue Land Steuerdaten mit Mexiko austauscht.

Banking in Mexiko

War es früher noch möglich als Tourist einfach ein Konto in Mexiko zu eröffnen, ist dies durch das neue Gesetz zur RFC nahezu unmöglich geworden, da Banken die RFC des Kunden erfragen müssen und Touristen keine RFC beantragen können.

Zwar hat man als Tourist ggf. noch Zugriff auf diverse Prepaidkarten oder Fintechs, deren Zuverlässigkeit ist jedoch eher überschaubar.

Mexikanische Konten eignen sich eher weniger zur Vermögensanlage durch vergleichsweise hohe Gebühren oder man bekommt zur Umgehung dieser Gebühren Versicherungen oder sonstige Produkte der Bank verkauft, die man nicht braucht. Der mexikanische Peso ist zwar nicht die stabilste Währung, aber kann in gewissen Mengen durchaus ein Gegengewicht zu den derzeit (2022) von der Inflation gebeutelten Währungen USD und EUR darstellen, Auch kann es bei längeren Aufenthalten im Land sinnvoll sein, einmalig an einem Tag mit guten Wechselkurs größere Beträge aus dem Ausland zu überweisen und dann vor Ort aufzubrauchen, um so nicht bei jeder Transaktion Gebühren seiner Bank im Ausland zahlen zu müssen.

Ein Brokeragekonto in Mexiko gibt Zugriff auf den lokalen Aktienmarkt, der einige interessante Unternehmen unterhält.

Als Ausländer eine mexikanische Kreditkarte (mit Limit, keine Debitkarte) zu bekommen ist ein anstrengendes Unterfangen, da man in der Regel keinen mexikanischen Credit Score hat. Am ehesten funktioniert dies über besicherte Kreditkarten der Hausbank oder von größeren Shoppingmalls (Liverpool, Coppel, Costco).

Hypotheken und Finanzierungen in Mexiko haben im internationalen Vergleich sehr hohe Zinsen, so dass man besser beraten ist, die Finanzierung in einem anderen Land abzuschließen und den Betrag dann nach Mexiko zu transferieren.

Werfen wir zum Abschluss noch auf die Möglichkeiten, unser Vermögen in Mexiko in Sicherheit zu bringen.

Vermögensschutz in Mexiko

Das übliche Mittel zum Vermögensschutz ist in Mexiko die Stiftung „fundación“ und der Verein „asociación“. Der Verein benötigt mindestens 3 volljährige und in Mexiko rechtsfähige Personen und kann eine eigene Rechtspersönlichkeit sein (durch Eintrag ins öffentliche Register) muss aber nicht. Für eine Stiftung braucht man hingegen nur eine Person.

Während eine Stiftung zweckgebunden ist, kann der Verein seinen Zweck ständig dem Tagesbedarf anpassen.

In beiden Fällen findet eine Trennung des Eigentums vom Stifter bzw. Vereinsmitglied statt, so dass dieses nicht unter der Gefahr steht, von Dritten durch Ansprüche gefährdet zu werden. Insbesondere wertvolle mexikanische Immobilien sollte man in einer Stiftung oder einem Verein halten.

Mexiko hat auf Ebene der öffentlichen Verwaltung ein höheres Level an Korruption, die sich aber zumeist auf den „einfachen Bürger“ bezieht. Während man recht schnell dem Bürger etwas mehr „abknöpft“ ist es unwahrscheinlicher, dass Gerichte diese Konstruktionen auseinander nehmen.

Verzicht auf Wertgegenstände:

Mexiko ist eher weniger das Land, in dem man mit seinem teuren Lamborghini zum Walmart einkaufen fährt oder nach außen groß seinen Wohlstand präsentiert. Am besten schützt man auch in diesem Land sein Vermögen, wenn im ersten Schritt niemand das Wissen hat, dass man dieses überhaupt besitzt.

Seit wir 2022 die Aufenthaltsgenehmigungen und Chancen in Mexiko untersuchten, haben sich die Anforderungen an die wirtschaftliche Zahlungsfähigkeit fast verdoppelt.
Musste man 2022 „nur“ ein Einkommen von ca 2.600 Dollar im Monat oder Ersparnisse von 43.000 Dollar nachweisen, sind es 2024 schon 4.394 Dollar Einkommen bzw. 73.235 Dollar Ersparnisse.
Nur ca 1,5% der mexikanischen Bevölkerung liegen in dieser Einkommensklasse, was klar zeigt welche Einwanderer Mexiko anziehen möchte.
Wer Mexiko als Residenzland in Betracht zieht sollte besser früher als später tätig werden, da diese Einkommensschwellen in den kommenden Jahren nur einen Weg kennen werden: nach oben.

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