Es gibt Bereiche in einem Land, in denen einige oder alle Gesetze dieses Landes nicht, oder nur eingeschränkt gelten.
Das bekannteste Beispiel dafür sind Botschaften und Konsulate.
So gilt zum Beispiel in der deutschen Botschaft in Washington, DC USA nicht US Amerikanisches, sondern Deutsches Recht, und die US Polizei oder andere Vertreter der USA haben keine Möglichkeiten, deren Gesetze auf dem Botschaftsgelände durchzusetzen. Mit der kleinen Ausnahme, dass das Gebiet immer noch Staatsgebiet der USA ist, und die USA Deutschland den Mietvertrag kündigen könnten und das Personal ausweisen, wenn dieses zu viele Strafzettel ansammelt oder anderweitig negativ auffällt.
Ein anderes Beispiel sind die Vereinten Nationen in New York. Hier ist das Gebiet auf dem die Gebäude stehen kein Territorium der USA, aber die Gesetze der USA gelten – solange bis die UN für einen spezifischen Fall ein eigenes Gesetz macht.
Ein weniger bekanntes Beispiel sind diverse Lagerhallen, oftmals auf Geländen von Flughäfen oder Häfen, aber manchmal auch in unscheinbaren Bürogebäuden oder in Industriegebieten. Dieser Lagerhallen sind sogenannte „Free Ports“.
Ein Free Port ist ein Gebiet in einem Land, dass nicht den Zoll- und Mehrwertsteuervorschriften (und einigen anderen Regelungen) des Landes unterliegt. Kurz gesagt, wenn also jemand einen Container mit Waren in den Free Port von Odessa, Ukraine, der aktuell noch bis 2025 Bestand hat, aber vermutlich verlängert wird, einschifft, fallen in diesem Moment noch keine Zollgebühren oder (Einfuhr-)Umsatzsteuer an, bis die Ware den Hafen in die Ukraine verlässt.
Das hatte ursprünglich und historisch den Sinn, dass Güter, die in einem Hafen oder einem Flughafen nur umgeladen werden, nicht durch den Zoll gehen müssen und damit der internationale Handel schneller und billiger wird. Statt Zoll und Umsatzsteuer zahlt der Händler nur eine Lagergebühr, die sich nach der Zeit bemisst, die die Ware im jeweiligen Free Port lagert.
In der Vergangenheit waren Free Ports für Staaten keine großen Probleme, da es sich beim Handel meist um verderbliche Waren handelte, die sowieso recht schnell ins Land weiter transportiert wurden, und ein paar Tage oder vielleicht Wochen länger auf den Zoll und die Steuer für eingeführte Lebensmittel zu warten, konnte sich die Staatskasse erlauben.
Mit der Zeit entdeckten aber findige Händler und Geschäftsleute die Free Ports auch dafür, nicht verderbliche und besonders wertvolle Güter auf unbestimmte Zeit dort zu lagern. Damit können Steuern, sowohl der besprochene Zoll und die (Einfuhr-)Umsatzsteuer, als auch langfristig Erbschaftssteuern auf den Sankt-Nimmerleins-Tag hinausgezögert werden.
So lagern in vielen Free Ports kaum noch Gewürze oder Früchte, sondern teure Kunstwerke, Goldbarren, Koffer mit Bargeld, Inhaberaktien von Unternehmen, und vieles andere mehr.
Das hat zur abstrusen Situation geführt, dass einige der größten Kunstsammlungen der Welt unzugänglich für die Öffentlichkeit in den Lagerhallen des Genfer Free Ports oder in den Hangars der Flughäfen der Vereinigten Arabischen Emirate zu finden.
In der Mehrheit der Free Ports müssen Nutzer dem Betreiber zudem nicht mitteilen, was sich genau in deren Lagern befindet, solange sie den Inhalt nicht versichern wollen, und an einigen Orten kann sogar der Eigentümer der gelagerten Güter komplett anonym bleiben, solange eine Kontaktperson benannt wird, die Auskunft geben kann, ob und wer Zugang zum Lager bekommt.
Einige der Free Ports haben diese Regeln inzwischen aufgeweicht, so erwartet einer der berühmtesten Free Ports in Genf inzwischen eine Inventarliste und die Herausgabe der Information, wer der endgültig wirtschaftlich berechtigte ist.
Ein weiterer interessanter Nutzungszweck für Free Ports ist der umsatzsteuerfreie Verkauf von Inventar, solange es das Lager nicht verlässt. In der Regel wird dazu einfach nur der wirtschaftlich Berechtigte beim Betreiber des Free Ports aktualisiert.
Doch für wen eignen sich Free Ports in der Praxis?
Gerade wenn man Sammler von Kunstwerken, Uhren, Edelmetallen oder anderen Gütern ist, die sich langfristig lagern lassen und im Wert meist steigen, kann es sich anbieten, diese Güter nach dem Erwerb direkt einen Free Port liefern zu lassen und dort zu lagern.
Die Lagerkosten beginnen übrigens bei ca. $1000 für ein einzelnes Kunstwerk oder $7.500-$15.000 für einen kleinen Raum („Abstellkammer“) pro Jahr, eine einzelne Rolex im Free Port aufzubewahren dürfe sich daher nicht rechnen.
In einigen Jurisdiktionen gibt es übrigens auch – eher versteckt – die Möglichkeit, seinen Firmensitz direkt auf dem Gelände eines Free Ports zu registrieren. Dadurch werden (oft) alle Lieferungen und Dienstleistungen, die nicht in das Sitzland gehen, Zoll- und umsatzsteuerfrei.
Ein bekanntes Beispiel dafür sind übrigens die Tochterfirmen von Fluggesellschaften, die Wartungen durchführen und die oft ihre ganzen (teuren) Ersatzteile in Free Ports auf Flughäfen lagern.
Generationsübergreifend eignen sich, wie bereits angesprochen auch für das unbegrenzte verschieben der Erbschaftssteuer. Wird bestehendes Vermögen in den Free Ports über eine – bestenfalls anonyme – Offshoregesellschaft gehalten, lässt sich ein Erbe theoretisch sogar komplett verbergen, wobei dies in einigen Ländern eine Grauzone oder gar nicht erlaubt ist.
In vielen Ländern gilt jedoch die Regelung, dass Kapitalertrags- oder Erbschaftssteuern nicht fällig werden, solange das Erbgut dem Erben nicht zugeflossen ist, was bei der Lagerung in einem ausländischen Free Port oft bejaht werden kann.
Während das deutsche Steuerrecht hier nicht besonders zuvorkommend ist, kann man als Erbe mit Wohnsitz in Kanada aber in der Regel Vermögen aus Free Ports steuerfrei vereinnahmen, da in Kanada keine klassische Erbschaftssteuer existiert, sondern der Vermögensübergang zwischen Erblasser und Erbe als fiktiver Verkauf angesetzt wird und auf den Gewinn eine Kapitalertragssteuer zu zahlen wäre – aber: in Free Ports sind Kapitalertragssteuern in der Regel nicht anwendbar.
Ähnliches gilt auch für die chinesische Sonderzone Macau, die keinerlei Erbschafts-, Schenkungs-, oder Kapitalertragssteuer auf Auslandsvermögen kennt. Und Erbgut in einem Free Port, inclusive dem Free Port von Macau selbst, gelten als steuerliches Ausland.
Auch Portugal hat seit einiger Zeit keine Erbschaftsteuer für direkte Familienmitglieder und bietet über das NHR Programm auch viele andere Steuervorteile.
Natürlich gibt es auch noch ganz viele Nullsteuerländer und Steueroasen, doch oftmals werden hier die Finanzbehörden des Landes in dem der Erbe seine Staatsbürgerschaft hat genauer hinschauen, ob der Erbe dort wirklich seinen Wohnsitz hat.
Viele Länder, auch Deutschland, erheben Erbschaftssteuer oft auch „rückwirkend“, d.h. wenn der Erbe in den letzten X Jahren dort steueransässig war. Eine last-minute Wohnsitzverlegung ist hier nicht möglich, man sollte hier rechtzeitig vorsorgen, wenn man glaubt, dass „bald“ ein Erb- oder Schenkungsfall ansteht.
Wie du siehst, sind Free Ports ein sehr interessantes Mittel zum Vermögensschutz und -weitergabe bei phyischen Wirtschaftsgütern.
Wenn du ich für mehr Details interessierst oder selbst an der Nutzung von Free Ports interessiert bist, helfe ich dir gerne in einer Beratung den passenden Ansatz zu finden.