In diesem Artikel wollen wir uns eine neue Gesellschaftsform anschauen, die eher selten in der Öffentlichkeit steht sondern eher im Verborgenen dabei hilft, Steuern zu sparen, eine steuerfreie Altersvorsorge aufzubauen oder auch Vermögenswerte steueroptimiert zu verschenken oder zu vererben.
Was ist ein Social Club?
Der amerikanische Social Club ist eine Mischform aus dem was wir im deutschsprachigen Bereich als Verein und Genossenschaft kennen, mit vereinzelten Einflüssen der Stiftung.
Im Gegensatz zu wohltätigen Organisationen wie Religionsgemeinschaften, Charities, etc. muss ein Social Club eben genau nicht gemeinnützig oder offen für alle sein sondern wendet sich an einen geschlossenen und fest definierten Personenkreis. Diesem Personenkreis stellt der Social Club Leistungen zur Verfügung, die zum Vergnügen, zur Entspannung oder für andere, nicht in erster Linie gewinnorientierte, Ziele dienen.
Der Social Club ist eine eigene Rechtspersönlichkeit und wird in der Regel erst einmal als normale Corporation gegründet. Die beliebte single member disregarded entity LLC kommt hingegen nicht als Unternehmensform in Frage (außer der einzige Member ist bereits selbst als social club eingestuft). Danach erfolgt die Beantragung der Steuerfreiheit als Social Club beim amerikanischen Finanzamt IRS (sog. IRC 501(c)(7) Status).
Was kann ein Social Club leisten?
Alle Tätigkeiten des Social Clubs müssen, damit er seine Steuerfreiheit behält traditionelle Aktivitäten sein, die zum Vergnügen, zur Entspannung oder für andere, nicht in erster Linie gewinnorientierten Ziele seiner Mitglieder dienen.
Ein wichtiges Wort ist hierbei der Begriff „traditionell“. Unter diesem versteht das Finanzamt Aktivitäten, die dem durchschnittlichen Bürger Vergnügen und Entspannung geben würden. So kann ein Social Club Ferienwohnungen besitzen, Autos, Boote, Freizeitparks, Golfplätze, Bibliotheken, Schwimmbäder,… weil hier klar erkennbar ist, dass hieraus Vergnügen oder Entspannung entsteht, er kann aber z.B. keine Tankstelle oder ein Take-Away Restaurant betreiben, weil man schwer argumentieren kann, dass Tanken oder Burger im Drive-In abholen Vergnügen oder Entspannung produziert. Solche „nicht traditionellen“ Aktivitäten dürfen maximal 5% des Jahresumsatzes des Social Clubs ausmachen.
Ebenfalls ist die Leistung des Social Clubs absichtlich (größtenteils) auf die Leistung an seine Mitglieder und deren direkte Gäste beschränkt. Ein Social Club kann also durchaus ein Coaching-Retreat für Mitglieder (und deren Gäste/Familie) betreiben, nicht aber z.B. Tickets für dieses Event an die Öffentlichkeit verkaufen. Gelder, die der Social Club aus Nutzungsgebühren seiner Infrastruktur durch Nichtmitglieder bekommt dürfen 15% des Jahresumsatzes nicht überschreiten.
Wie kommen Geld oder Assets in den Social Club?
Der Social Club bestreitet sein hauptsächliches Einkommen durch Mitgliedsbeiträge seiner Mitglieder und Gebühren die diese für seine Leistungen bezahlen. Jedoch kann der Social Club auch Spenden oder Schenkungen entgegen nehmen. Spenden oder Schenkungen von Nichtmitgliedern dürfen 35% der Jahreseinnahmen des Social Clubs nicht überschreiten. Dieser recht großzügige Anteil ermöglicht – eine entsprechende Liquidität um die anderen 65% aufzubringen vorausgesetzt – eine größere Menge an Vermögenswerten einfach und steueroptimiert an den Social Club zu übertragen ohne z.B. einer Schenkungssteuer unterworfen zu sein. Schenkungen oder Spenden von Mitgliedern sind hingegen keinerlei Grenzwerte gesetzt, so dass der Schenker oder Spender auch (kurzfristig) Mitglied im Club werden kann.
Spenden an einen Social Club sind hingegen nicht steuerlich abzugsfähig, so dass es oft nur begrenzt sinnvoll ist, Betriebsvermögen eines Unternehmens direkt in einen Social Club zu überführen. Hierzu nimmt man eher einen Umweg über z.B. EWIV und einen Social Club als deren assoziiertes Mitglied.
Wer kann Mitglied in einem Social Club werden?
Mitglieder können nur natürliche Personen sein. Andere Beschränkungen kennt das amerikanische Gesetz nicht. So kann also bereits ein Kind kurz nach seiner Geburt als Mitglied in den Social Club aufgenommen werden um vom Familienvermögen unterhalten zu werden. Einzig dürfen Aufnahmeanträge neuer Mitglieder nicht auf Basis von Rasse, Hautfarbe oder Religion diskriminiert werden (für Religion gibt es ein paar Ausnahmen) aber schon die Notwendigkeit einer familiären Zugehörigkeit oder der Beschluss einer Mehrheit für die Aufnahme neuer Mitglieder kann den Kreis exklusiv genug machen, ohne dass man Angst haben muss, dass der private Social Club von Dritten überrannt wird. Dies ist ein großer Vorteil z.B. gegenüber dem deutschen Vereinsrecht, dass recht großzügig mit der Aufnahme neuer Mitglieder ist.
Wie viele Mitglieder braucht ein Social Club?
Hierzu gibt es keine eindeutige Rechtsprechung. Die Definition des Wortes Club besagt jedoch, dass es sich um eine Gruppe von Menschen handelt. Nach der allgemeinen Regel „two are a couple, three are a group“ ist man auf der sicheren Seite drei oder mehr Mitglieder in seinem Club zu haben. Ein- oder Zweipersonenclubs werden oftmals vom IRS (US Finanzamt) nicht anerkannt.
Gehört den Mitgliedern der Social Club?
Nein, wie ein Verein gehört der Social Club sich selbst. Zwar ist der Social Club eine Corporation, jedoch gibt diese keine Aktien aus solange der steuerfreie Status bestehen bleibt. Damit kann sehr einfach der Grundsatz „Besitze nichts, kontrolliere alles“ umgesetzt werden.
Mögliche Steuergestaltungen mit dem Social Club
Business machen
Auch wenn sich ein Social Club nicht in erster Linie profitorientierten Tätigkeiten widmen darf, kann man ihn in beschränkten Rahmen dafür missbrauchen. So kann man die Erbringung seiner Dienstleistungen (z.B. Coaching, Beratung, …) an Clubmitgliedschaften koppeln. Die Kunden werden zu Mitgliedern und bezahlen statt einer Dienstleistung eine Mitgliedschaftsgebühr. In der Mitgliedschaft ist der Erhalt der Dienstleistung inklusive. Die Mitgliedschaft endet dann z.B. nach ein paar Tagen/Wochen nach Ende der Leistung entsprechend. Das eingenommen Geld steht dann dem Club für Ausgaben für die Erholung und das Vergnügen der verbleibenden Mitglieder zur Verfügung.
Gleiches lässt sich auch bei physischen Produkten umsetzen, z.B. die Vermietung von Autos, Booten kann im Zusammenhang mit einer Mitgliedschaft erfolgen. Oder auch digitale Inhalte können in Form einer Mitgliedschaft zur Nutzung der „digitalen Bibliothek“ in dem das eBook oder der Onlinekurs abrufbar ist verfügbar gemacht werden.
Einzig aufpassen muss man bei dieser Gestaltung dabei, dass generell jedem Mitglied alle Leistungen des Social Clubs gleichermaßen gerecht zur Verfügung stehen müssen. Theoretisch darf also jemand, der sich für die „digitale Bibliothek“ eine Mitgliedschaft kauft, auch während seiner Mitgliedschaft deine Yacht benutzen, wenn diese Teil des Clubs ist.
Vermögen verschieben
Als familiärer Social Club kann man Vermögen dem Club spenden/schenken und damit oftmals lokale Schenkungs- oder Erbschaftssteuern umgehen. Solange z.B. Eltern und Kinder gemeinsam im Club sind, steht das Familienvermögen allen Parteien gleichermaßen zur Verfügung. Nach dem Tod der Eltern bleiben die Kinder zurück, der Eigentümer des Vermögens (der Club) hat sich jedoch nicht geändert. Zu gegebener Zeit nehmen die Kinder dann die nächste Generation neu in den Club auf.
Manche Länder kennen z.B. für Immobilien eine Art Erbersatzsteuer. Hierzu müsste man dann z.B. Assets zwischen mehreren Clubs innerhalb von Fristen hin und her verschieben.
Vermögen schützen
Da der Social Club eine eigene Rechtspersönlichkeit ist, die sich selbst gehört, greifen Versuche an das Clubvermögen zu kommen meist ins Leere, wenn nur Forderungen gegen die Mitglieder bestehen. Deshalb sollte man aufpassen, dass der Club selbst keine „riskanten Geschäfte“ tätigt, da bei einer Klage gegen den Club natürlich dessen komplette Assets zur Disposition stehen. Da der Club ja keine Vermögenswerte an seine Mitglieder ausschüttet, greifen auch Charging Orders ins Leere. Während Mitgliedschaften selbst nicht pfändbar (und am besten nach Satzung auch nicht übertragbar) sind, gibt es für den Club auch keine Verpflichtung seine Leistungen an die Gläubiger als Nichtmitglieder zu erbringen.
Wegzugsbesteuerung umgehen
Da ein Social Club keine Anteilseigner hat, gibt es auch keine Geschäftsanteile an denen ein Land wie Deutschland sein Besteuerungsrecht verlieren könnte. Solange der Auswanderer vorher kein Geschäftsführer oder Vorstand des Clubs war und keine Geschäfte oder einen Ort der Geschäftsleitung des Clubs in DE produziert hat, bestehen keine Anknüpfungspunkte. Auch ist eine Mitgliedschaft in einem Social Club nicht meldepflichtig, da man ja eben keine Anteile an ihm bekommt.
Was ein Social Club nicht leisten kann
Über die Jahre haben sich viele Gerichtsurteile rund um die (missbräuchliche) Nutzung von Social Clubs gebildet und damit ergeben sich einige Anwendungen, für die ein Social Club nicht (mehr) geeignet ist:
Ein Social Club kann nicht die Hauptwohnung der Mitglieder bereitstellen
Während der Aufenthalt z.B. in einer Ferienwohnung Erholung oder Vergnügen ist, ist „wohnen“ ein Grundbedürfnis. So kann ein Social Club seinen Mitgliedern keine Wohnungen oder Apartments zur „dauerhaften, exklusiven“ Nutzung bereitstellen.
Hat ein Social Club also z.B. mehrere Immobilien, kann zwar jedes Mitglied immer mal wieder in einer der Immobilien wohnen, aber nicht ein festes Mitglied dauerhaft in der selben. Solange der Club hierfür jedoch keine Mieten oder sonstige Kosten (Strom, Reinigung) von seinen Mitgliedern dafür erhebt, dürfte ein Nachweis welches Mitglied wann welche Wohnung nutzt schwer zu beweisen sein.
Kein Mitglied hat mehr Anrecht auf etwas als ein anderes
Hat ein Social Club z.B. mehrere Autos, Boote, Golfsets,… hat jedes Mitglied das gleiche Recht jedes dieser Autos, Boote, Golfsets,… zu benutzen. Es ist dem Club nicht erlaubt, bestimmte Assets nur ausgewählten Mitgliedern zur Verfügung zu stellen. Eine „inoffizielle Absprache“ wäre hingegen möglich, aber auch nicht zu empfehlen.
Gelder können nicht an Mitglieder ausgeschüttet werden
Ein Social Club kann kein Bargeld an seine Mitglieder auszahlen um diese zu unterstützen, mit Ausnahme der Erstattung von Auslagen (z.B. wenn ein Mitglied das Auto des Clubs mit privatem Geld betankt hat, kann man ihm die Tankquittung erstatten). Alle Einnahmen des Clubs müssen vollständig in den in der Satzung verabschiedeten Zweck fließen.
Mitglieder die Leistungen für den Verein erbringen (z.B. Vorstand) dürfen maximal eine marktübliche Aufwandsentschädigung erhalten. Hat der Club Angestellte (z.B. Reinigungspersonal) sollten diese bestenfalls keine Clubmitglieder sein um dem Vorwurf verdeckter Zuwendungen zuvorzukommen.
Beispiele von Unternehmungen/Leistungen, die das Finanzamt nicht zu Erholung und Vergnügen zählt:
- Betrieb eines Friseurs für Clubmitglieder
- Betrieb einer Tankstelle
- Betrieb eines Getränkemarktes
- Betrieb einer Apotheke (ein Krankenhaus hingegen wäre OK)
- Bereitstellung vom Eigenheim oder dauerhaftem Arbeitsplatz
- Haushaltsnahe Dienstleisungen fürs Eigenheim (Reinigungskraft, Gärtner,…)
- Zahlung von Grundbedürfnissen (Strom, Wasser, Gas, Telefon, Internet)
- Vermietung von Timeshares
Eine Sonderrolle spielen Investments.
Das Ziel des Social Clubs darf nicht die Geldanlage und Vermehrung des Vermögens seiner Mitglieder sein. Zwar darf der Social Club kurzfristig auch Einnahmen aus Investments erhalten, solange diese nicht die 35% der Einnahmen von Nichtmitgliedern überschreiten, jedoch müssen alle Einnahmen hieraus wieder direkt für den Satzungszweck verwendet werden. Ausnahme von dieser 35% Regel sind einmalige Einnahmen z.B. durch den Verkauf von Clubinventar, wenn von den eingenommenen Geldern innerhalb von drei Jahren wieder vergleichbares Inventar angeschafft wird (z.B. ein Clubhaus wird durch ein anderes ersetzt). In diesem Fall zählt nur die Differenz (falls ein Gewinn übrig bleibt) auf die 35% Grenze.
Was kostet die Gründung und der Betrieb eines Social Clubs?
Ein Social Club ist erst einmal eine „normale“ US Corporation, so dass dafür die Gebühren des jeweiligen Bundesstaates fällig werden. Das sind in der Regel wenige 100 USD.
Für die Prüfung der Dokumente erhebt das Bundesfinanzamt IRS eine nicht-erstattbare Gebühr von ca 300 USD.
Macht man also alles selbst, kommt man schon für unter 1000 USD an seinen eigenen Social Club.
Die laufenden Kosten sind neben dem Annual Report des Bundesstaates evtl. die für einen CPA (Steuerberater) für Buchhaltung und jährliche Meldungen des Clubs ans Finanzamt, da der Status als steuerfreies Konstrukt jährlich verlängert werden muss.
Wenn man wenig Erfahrung mit dem amerikanischen Gepflogenheiten und dem Aufbau von Statuten von Corporations und einer Satzung hat, die vom Finanzamt anerkannt wird, ist es jedoch empfehlenswert, die Gründung oder zumindest diese Dokumente von einem Anwalt oder Experten in diesem Gebiet aufsetzen zu lassen. Da jede Ablehnung und Änderung der Satzung erneut die ca 300 USD Gebühr fällig werden lassen, kann sich „trial and error“ hier schnell zu einem teureren Ansatz entwickeln.
Lifestyle Solutions kann bei der Gründung und den Betrieb eines Social Clubs unterstützen. Ob der Social Club das richtige Instrument für dich ist, erklärt dir ein persönliches Beratungsgespräch.