Nicht jede Unternehmung kann komplett steuerfrei organisiert werden.

Hat man nicht das Glück, dass die eigene Unternehmung steuerfrei ist, gilt es alle legalen Methoden zur Reduzierung der Steuerlast ausgiebig zu nutzen.

Eine eher unscheinbare aber effektive Methode bietet hier der Kunstmarkt.

Auf den ersten Blick scheint das Thema Kunst nicht besonders steuerlich interessant. Zwar kann man von einem Betriebsvermögen ein teures Gemälde kaufen und dann prominent ins Konferenzzimmer hängen und seine Kunden zu begeistern, doch der Nachteil ist offensichtlich: Das Geld ist dann ja weg und beim Künstler.

Die folgende Steuergestaltung zeigt hingegen Wege auf, wie ein Großteil des Geldes verfügbar bleibt. Abhängig vom Land in dem diese Gestaltung eingesetzt wird kann es unterschiedliche Grenzwerte oder Fristen geben, über die man sich bevor man mit so einer Gestaltung beginnt im Detail informieren sollte. Da dieser Artikel nur grob den Weg aufzeigt, wie Kunst dir Steuern spart, beachte unsere Disclaimer für Rechts- und Finanzthemen.

Schritt 1: Finde einen noch eher unbekannten Künstler

Kunst von weltbekannten und für gut befundenen Künstlern ist meist teuer und auch nicht besonders leicht zu beschaffen. Man muss mühsam auf Auktionen gehen oder in Galerien um den Preis verhandeln, und am Ende ist das Geld wie bereits beschrieben ja „weg“, also beim Künstler oder Vorbesitzer.

Ziel ist es also einen Künstler zu finden, der noch nicht über regionale Grenzen hinweg bekannt ist, so dass die Preise für seine Kunstwerke erschwinglich sind. Entweder man findet im Bestand dieses Künstlers ein schönes Werk, oder man gibt einfach eines zu einem festen Budget – sagen wir für unser Beispiel einmal 10.000€ – in Auftrag.

Die 10.000€ zahlt man nach Vollendung des Kunstwerks an den Künstler und hängt sich das Bild für eine Zeit lang ins Büro, den Konferenzraum die Lobby. Jeden Geschäftskontak weist man darauf hin, wie toll und begabt dieser Künstler doch ist und auf diese Empfehlung bestellt vielleicht der ein oder andere Geschäftskontakt ebenfalls ein Werk.

Schritt 2: Bringe die Kunst in die Öffentlichkeit

Hat der Künstler ausreichend Werke „produziert“ ist es Zeit, diese in die Öffentlichkeit zu bringen. Hierzu veranstaltet man die ein oder andere Ausstellung, mietet eine Galerie oder überzeugt vielleicht sogar das ein oder andere Museum davon, ein oder mehrere Werke des Künstlers mal auszustellen. Hierauf werden jetzt die Medien angesetzt. Ob das jetzt ein Youtuber oder das (regionale) Fernsehen ist, ist erst einmal zweitrangig. Wichtig ist, dass die Kunst Öffentlichkeit bekommt und sich der Künstler einen Namen macht.

Schritt 3: Marktforschung

Das nächste Ziel ist, dass man von möglichst vielen Menschen positive Aussagen zum Künstler sammelt oder auch nur seine Bekanntheit nachweist. Je breiter der Name und die Werke des Künstlers in der Öffentlichkeit wiedererkannt werden, desto besser.

Schritt 4: Wiederhole Schritt 2 und 3 bis man es mindestens ins nationale TV oder länderübergreifendes Social Media geschafft hat.

Nehmen wir hier einmal pauschal an, dass uns die Bekanntmachung des Künstlers, incl. PR Kosten, Galeriemieten, Influencer-Bezahlung etc. ca 150.000-200.000€ Kosten.

Schritt 5: Preissteigerung

Der Künstler schafft nun Werke, die für Preise zwischen 100.000 und 500.000€ verkauft werden. Am besten werden diese Preise organisch erzielt, wenn es „eilt“ kann natürlich ein befreundeter Geschäftspartner hier unterstützen.

Schritt 6: Gutachter

Basierend auf der ganzen Marktforschung, dem Bekanntheitsgrad und den Preisen für aktuelle Werke, schätzen mehrere Gutachter das zuerst gekaufte Werk als „frühes Werk des Meisters“ auf 2,5  bis 3 Mio €.

Schätzen wir mal konservativ die Gutachterkosten auf ca 75.000€.

Doch was tun wenn das Kunstwerk auf einmal so viel im Wert gestiegen ist? Wenn wir es verkaufen hat das Unternehmen ja sogar noch Gewinn gemacht, was unserem Vorhaben Steuern zu sparen ja entgegen läuft. Der eigentliche Trick ist:

Schritt 7: Verschenken der Kunst an eine gemeinnützige Einrichtung

Spenden an gemeinnützige Organisationen sind voll steuerlich absetzbar. In manchen Ländern gibt es zwar Grenzwerte (so liegt dieser in Deutschland z.B. bei 20% der Einnahmen, der Rest lässt sich aber auf die Folgejahre anrechnen) aber generell kann man den aktuellen Wert – den man ja durch mehrere Gutachter hat seriös feststellen lassen – entsprechend absetzen. Um evtl. Diskussionen über den Wert der Kunst zuvorzukommen, kann man hier auch mit einem entsprechenden Abschlag operieren. In unserem Beispiel haben die Gutachter zwischen 2,5 und 3 Millionen Euro aufgerufen, also setzen wir 2,1 Mio als Wert an.

Ziehen wir von den 2,1 Mio die 10.000 für den Künstler, die 200.000 für die Bekanntmachung und die 75.000 für den Gutachter ab, bleibt ein Nettobetrag von ca 1,7 Mio den wir nun von unserer Steuerlast abziehen können, ohne dass das Geld wirklich verschwunden ist.

Funktioniert das wirklich?

Es funktioniert nicht nur, sondern es ist im Kunstmarkt inzwischen sogar eine recht häufig vorkommende Taktik. Auch weit bevor Kunst als NFT zu immer neuen Höchstpreisen den Besitzer gewechselt hat, haben Galerien und Auktionshäuser daran gut mit verdient, denn im letzten Schritt wird die gemeinnützige Organisation – nach einigen Jahren nachdem „Gras über die Sache gewachsen ist“ – das Kunstwerk bei einer solchen Galerie oder Auktion wieder zu Bargeld machen um seine Zwecke zu finanzieren, und hieran verdienen diese Dienstleister gut mit.

Mehr über die Kunst mit Kunst Steuern zu sparen gibt es in einem persönlichen Beratungsgespräch.