Das eine US LLC mit nur einem Mitglied eine sogenannte disregarded entity ist, und damit, sofern kein Nexus in den USA vorliegt, am Wohnsitz seines Mitglieds Steuern zahlt, war bereits Thema in mehreren Artikeln.
Doch oftmals möchten sich mehrere ortsunabhängige Unternehmer für ein bestimmtes Business zusammenschließen. Hier reicht es leider nicht aus, einfach eine LLC mit zwei oder mehreren Mitgliedern zu gründen.
Hat eine LLC mehr als ein Mitglied, und alle Mitglieder sind natürliche Personen, wird diese nämlich nicht mehr als disregarded entity behandelt, sondern vom US Finanzamt IRS als sogenanntes Partnership versteuert.
Während man ein US Partnership mit ausschließlich non-US Partnern theoretisch auch (fast) steuerfrei betreiben kann, wenn man keine US Transaktionen (ECI -effectively connected income) im Partnership hat, machen die vielfältigen Reportingpflichten eines US Partnerships mit non-US Partnern den Betrieb eines solchen recht unattraktiv.
Hat eine LLC nur ein Mitglied, aber dieses ist keine natürliche Person, wird die LLC als Zweigstelle der juristischen Person in den USA versteuert, und der Steuervorteil ist komplett aufgehoben.
Lösen lässt sich die Herausforderung – zumindest für natürliche Personen – durch die Strukturierung als disregarded multi member LLC (DEMMLLC).
Dieses Konstrukt wurde zwar bereits 2004 vom US Finanzamt als gültige Möglichkeit anerkannt, wird aber aufgrund der Komplexität recht selten eingesetzt.
Ein DEMMLLC wird erstellt, indem eine LLC so strukturiert wird, dass, obwohl sie mehr als ein Mitglied hat, die gesamte zugrunde liegende Steuerschuld bei einer einzelnen Person liegt. Dazu verwendet man eine andere single member LLC als zusätzliches Mitglied. (Als Alternative kann man hier auch einen Trust nutzen, das sprengt aber den Rahmen dieses Artikels).
Bei der Gründung der zweiten LLC sollte das Mitglied dieser zweiten LLC dieselbe Person sein wie das erste Mitglied der ersten LLC, und im Idealfall sollte diese zweite LLC einen anderen Manager als ihr Mitglied haben. Dieser Manager könnte daher auch darüber abstimmen, wie die erste LLC geführt wird. Die Kontrolle der ersten LLC ist damit also auf die beiden Geschäftspartner aufgeteilt, während die Steuerschuld nur beim ersten Mitglied liegt. Als Manager kann hier dann auch eine Gesellschaft eingesetzt werden. Die „Gewinnentnahme“ erfolgt in der nachgelagerten LLC, aus der der Manager eine Aufwandsvergütung erhält, das besitzende Mitglied den Rest zum persönlichen Steuersatz als Einnahmen kassiert.
Für mehr als 2 Mitglieder schaltet man dieses Konstrukt einfach entsprechend häufiger hintereinander.
Zusätzlich zu Steuereinsparungen und reduzierten Berichtspflichten bietet die DEMMLLC zusätzliche Planungsmöglichkeiten, die der single member LLC, als disregarded entitiy, nicht zur Verfügung stehen. Beispielsweise verfügt eine DEMMLLC über den für LLCs mit mehreren Mitgliedern typischen erweiterten Schutz bezüglich charging orders, wenn diese ordnungsgemäß strukturiert ist. Darüber hinaus könnte eine sorgfältig strukturierter DEMMLLC die Übertragung des Stimmrechts eines Schuldner-Abtretungsempfängers auf einen Gläubiger-Abtretungsempfänger mit Interessen eines Mitglieds ermöglichen und gleichzeitig sicherstellen, dass das Management der LLC nicht durch die Ausübung seiner neu erworbenen Befugnisse durch den Gläubiger-Abtretungsempfänger ersetzt werden kann.
Dies würde es einem klugen Planer ermöglichen, jedem Gläubiger, der eine charging order vorweisen kann, eine schmerzhafte Falle zu stellen. Im Wesentlichen könnte man die Dinge so so strukturieren, dass der Besitzer der Charging Order kein Geld von der LLC erhält, sondern für den Anteil des Schuldners an den LLC-Steuern haftet.
Aufgrund der Unklarheit des zugrunde liegenden Gesetzes, das das Aufstellen einer solchen Falle ermöglicht, wird der Gläubiger eine solche Falle mit ziemlicher Sicherheit erst vermuten, wenn es zu spät ist. Zu diesem Zeitpunkt wird der Gläubiger wahrscheinlich sehr darauf bedacht sein einen außergerichtlichen Vergleich zu schließen.
Schließlich kann eine DEMMLLC auch als Ersatzkonstrukt in Bundesstaaten benutzt werden, die das System der Serial-LLC nicht kennen.(Hauptsächlich für Immobiliengeschäfte interessant).
Abschließend zu beachten ist, dass das Thema Nexus zwischen den LLCs hier als „ansteckend“ betrachtet wird, also wenn eine der LLCs einen Nexus in einem Staat auslöst, bis zum erfolgreichen Widerspruch angenommen wird, dass die andere LLC den Nexus teilt.
Die DEMMLCC kann also sowohl für dich interessant sein, wenn du mit mehreren Partnern das gleiche Geschäft betreiben willst, als auch, wenn du für dich alleine den Vermögensschutz erhöhen willst indem du weitere Komplexität schaffst.
Gerne setzen wir für dich eine DEMMLLC auf. Um zu schauen, ob das für dich die besten Gesellschaftsform ist, buche eine individuelle Beratung.