In diesem Artikel betrachten wir das Thema Schenken und Schenkungssteuer mal aus einem neuen Blickwinkel.
Vielleicht ist dein erster Gedanke, dass Geld verschenken keine gute Idee ist, denn dann ist es ja weg, und das ist ja auch erst einmal richtig. Doch unser heutiges Ziel ist es, dass das Geld steuerfrei bei dir ankommt.
Dazu erst einmal ein paar gesetzliche Grundlagen um die wir nicht herum kommen.
Während Österreich seit 2008 die Schenkungssteuer (mit Ausnahme von Grundstücken) komplett abgeschafft hat wird diese in Deutschland im Erbschaftssteuergesetz geregelt, dass unterschiedliche Freibeträge je nach Verwandtschaftsgrad vorsieht. In der Schweiz regeln die Kantone die Schenkungen unterschiedlich.
Die Schenkungssteuer zahlt in Deutschland der beschenkte, sofern er einen Wohnsitz in Deutschland hat, oder innerhalb der letzten 5 Jahre hatte (§ 2 Abs. 1 Nr. 1b ErbStG), d.h. einfach mal schnell ins Ausland abmelden und sich dann schnell etwas schenken lassen funktioniert rein rechtlich nicht, auch wenn sich bei Bargeld das ganze üblicherweise nicht nachvollziehen lässt. Doch zu einer solchen Grauzone wollen wir hier nicht aufrufen.
Bist du schon länger als ortsunabhängiger Unternehmer unterwegs und hast entweder gar keinen Wohnsitz, oder deinen Wohnsitz in einem Land ohne Schenkungssteuer, kannst du bequem und steuerfrei Geld einnehmen, denn du unterliegst keinem Limit.
Doch auch wenn du noch deinen Wohnsitz in Deutschland hast, zeige ich dir gleich ein paar Wege, wie du in den Genuss steuerfreier Einnahmen kommen kannst.
Der erste spannende Punkt im deutschen Schenkungssteuerrecht ist, dass du von „Dritten“ bzw. sonstigen Personen alle 10 Jahre 20.000 geschenkt bekommen darfst, ohne dafür Schenkungssteuer zu bezahlen. Einzelne Beträge der gleichen Person sind einfach zu addieren. Auch wenn du keine Steuer zahlen musst, gehst du auf Nummer sicher, die Schenkung dem Finanzamt zu melden. Denn wenn du wider erwarten innerhalb der 10 Jahre doch über den Freibetrag kommst, könnte das im Nachhinein den Bestand der Steuerhinterziehung erfüllen.
Der zweite Punkt ist, dass das Schenkungssteuerrecht nicht zwischen natürlichen und juristischen Personen unterscheidet. Das bedeutet, dass auch ein Unternehmen einfach so sein Geld verschenken kann. Hier gilt es etwas um die Ecke zu denken um etwas daraus zu machen, denn es darf kein Indiz dafür geben, dass die Schenkung betrieblich veranlasst ist. Das bedeutet:
- Du solltest dir nichts aus deinem eigenen Unternehmen schenken, das wäre eine verdeckte Gewinnausschüttung
- Du solltest nicht für das Unternehmen als Angestellter arbeiten oder gearbeitet haben, das könnte als Gehaltszahlung eingestuft werden und es würden Sozialabgaben fällig
- Du solltest keine Gegenleistung für die Schenkung erbringen oder erbracht haben, das würde sonst eine gewerbliche Tätigkeit unterstellen, die Einkommenssteuer erzeugt.
- Du solltest dir keine Aktien/Anteile des Unternehmens schenken, was als Unternehmensverkauf gelten könnte, auch keine Immobilien, sondern nur „Bargeld“ vom Konto oder Sachvermögen des Unternehmens.
- Das Unternehmen sollte keinem Verwandten von dir gehören.
Sind alle diese Bedingungen erfüllt, ist es eine privat veranlasste Schenkung aus dem Unternehmensvermögen. Das hat zwar den (scheinbaren) Nachteil, dass das Unternehmen dieses Geschenk nicht von der Steuer absetzen kann (nicht gewinnmindernd), aber du das Geld als Empfänger nicht versteuern musst. Das kann – je nach deine persönlichen Steuersatz – schon eine deutliche Ersparnis bedeuten.
Jetzt brauchst du also nur noch ein fremdes Unternehmen oder einen Fremden Menschen, dass dir bis zu 20.000 Euro alle 10 Jahre schenkt. Wer könnte das sein? Nun, wozu hat man Freunde.
Denn, wie der Volksmund schon sagt, kleine Geschenke erhalten die Freundschaft.
Damit jetzt du und dein Freund etwas davon haben, nutzen wir eine Spitzfindigkeit des Schenkungsrechts, die Kettenschenkung. Hier verschenkt jemand nach kurzer Zeit das erhaltene Geschenk einfach weiter, wofür dann wieder neue Freibeträge gelten.
Dazu gibt es ein interessantes Urteil (18.07.2013, Aktenzeichen II R 37/11), dass keinen Gestaltungsmissbrauch sieht, wenn der erste Beschenkte keinerlei Pflicht hat, das Geschenk auch weiter zu geben, sondern es komplett zur freien Verfügung hat. Die zeitliche Abfolge ist auch nicht Missbräuchlich, es macht also keinen Unterschied, ob die Weiterschenkung am nächsten Tag, im nächsten Jahr, oder erst im nächsten Jahrzehnt stattfindet, solange sie freiwillig erfolgte.
Das bedeutet, dass du und dein Freund natürlich keinen solchen Vertrag macht, sondern das immer zu gegebenem Zeitpunkt spontan entscheidet und auch die Beträge willkürlich wählt.
Um einen eventuellen Vorwurf verdeckter Gewinnausschüttung an deinen Freund zu entkräften, kann es sinnvoll sein unter Freunden mehrere Schenkungen im Dreieck oder Viereck zu verketten, also eine Art Schenkungszirkel zu bilden in dem jeder völlig frei ist, jemand beliebigen anderen nach Gutdünken etwas zu schenken (oder auch nicht).
Die Kette wäre also z.B.: GmbH deines Freundes schenkt dir 19.000€, du schenkst 12.000 deiner Freundin und 5.000€ deinem anderen Freund (die Differenz ist für dich). Dann schenken deine Freundin und dein anderer Freund dem ursprünglichen Freund z.B. 11.000€ und 4.000€ (es soll sich ja jeder an seinem Geschenk erfreuen und auch was behalten). Dann ist der nächste mit seinem Unternehmen an der Reihe. Bei dem ganzen hin- und her Schenken müsst ihr nur gut Buch führen, dass niemand über seinen 20.000 Freibetrag kommt. (Wenn du also deiner Freundin schon mal 12.000 geschenkt hast, kannst du ihr in der nächsten Runde maximal 7.9999€ schenken).
Bonuspunkte gibt es dann, wenn du einen Perpetual Traveller/Digitalen Nomaden ohne Wohnsitz (und nach Ablauf der 5 Jahresgrenze) oder ein ausländisches Unternehmen in einem Land ohne Schenkungssteuer mit im Schenkungszirkel hast. Der PT/das Auslandsunternehmen kann sich letztlich in unbegrenztem Maße Geld aus euren Unternehmen schenken lassen, und dann wiederum im Rahmen der Freibeträge an mehrere Personen weiterschenken, die es dann wiederum dir schenken. (Selbstverständlich ohne vorherige Absprachen und spontan). Damit wird effektiv der Freibetrag von 20.000 bequem umschifft.
Ich hoffe ich konnte dich mit diesem Artikel etwas rund um das Thema Schenken inspirieren. Wenn du noch mehr Informationen rund ums Schenken benötigst, stehe ich dir gerne für eine Beratung zur Verfügung.
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