Hast du schon einmal überlegt einen Verein zu gründen?

Wenn nicht, wirst du vielleicht nach diesem Artikel anders darüber denken.

Zu allererst solltest du den Glaubenssatz abwerfen, dass ein Verein immer etwas gemeinnütziges tun muss (auch wenn die Mehrheit der Vereine das ist). Zwar kann es durchaus (nicht nur finanziell, sondern auch fürs Karma) vorteilhaft sein, wenn dein Verein (zeitweise) gemeinnützig tätig ist, doch zwingend nötig ist das nicht.

Ein entscheidender Vorteil eines Vereins ist jedoch nicht, dass er einfach und ohne großes Kapital gegründet werden kann, sondern, dass es im Gegensatz zu Unternehmen wie einer UG, GmbH, AG, Limited, etc. keine Eigentümer des Vereins gibt, sondern nur Mitglieder.

Das hat schon einmal den unglaublich großen Vorteil, dass das, was dir nicht gehört, dir auch nicht weggenommen werden kann.

Während neben deinem persönlichen privaten Besitz auch alle deine Anteile an Firmen z.B. eine Insolvenzmasse oder den Topf der bei Scheidungen verteilt wird fallen, gehört dir der Verein nicht, und kann demnach auch nicht gepfändet werden oder deinem Ex-Partner vor Gericht zugeschlagen werden.

Zwar gehört der Verein nun nicht dir, aber dem Verein können wiederum Dinge gehören, so auch z.B. Anteile an Unternehmen, Patente, Marken, Urheberrechte, Immobilien, usw.

Und ein Verein überdauert – im Gegensatz zu seinen Mitgliedern – alle Zeiten, bis sich die Mitglieder dazu entschließen, ihn wieder aufzulösen.

Spielen wir einmal zwei Beispiele durch, an denen sich der Verein gegenüber persönlichem Besitz als vorteilhaft darstellt: Immobilien und Unternehmen.

Beginnen wir mit den Immobilien:

Nehmen wir einmal an, du erwirbst ein Eigenheim, bewohnst es dein ganzes Leben selbst und vererbst es dann an deine Nachkommen.

Bei Privatbesitz wird bei der Übertragung der Immobilie an deine Nachfahren (nach Abzug des Freibetrages) Erbschaftssteuer fällig, oder – falls du schon zu Lebzeiten mit der Übertragung beginnst – Schenkungssteuer.

Ist die Immobilie Eigentum eines Vereins, ändert sich daran auch für deine Nachkommen nichts, einzig allein, dass die „Erben“ als Mitglieder in den Verein eintreten (und irgendwann zum Vorstand gewählt werden) und du aus dem Verein austrittst.

Natürlich kann man dieses Beispiel noch weiter verschachteln, dass der Verein ein Unternehmen besitzt, dem die Immobilie gehört, etc. doch das würde den Fokus dieses Artikels sprengen.

Zweites Beispiel: Unternehmen

Sagen wir du gründest ein erfolgreiches Unternehmen, und hältst daran alle Anteile. Es kommt anders wie du denkst, und die Scheidung von deinem Partner steht an. Sofern kein guter Ehevertrag besteht geht das Unternehmen mit in den großen Topf der Güter, die aufgeteilt werden, und du hast entweder deinen Ex-Partner als Anteilseigner mit im Boot, der dir in die Geschäfte reinreden kann, oder musst das Unternehmen gar verkaufen um es in zu verteilendes Bargeld umzuwandeln. Das kann dich im schlimmsten Fall ruinieren.

Nehmen wir nun an, das Unternehmen gehört nicht dir privat, sondern einem Verein, und du bist nur angestellter Geschäftsführer. In diesem Fall überdauert das Unternehmen den Prozess der Scheidung unbeschadet.

Noch ein zweiter Vorteil, wenn das Unternehmen einem Verein gehört, liegt darin, dass du selbst nicht wirtschaftlich berechtigte Person oder PSC (person of significant control) bist, und dadurch im Einzelfall auch CFC Gesetzgebungen umgehen kannst. Dieses Thema ist jedoch komplex und ich empfehle eine ausführliche Beratung bevor du dich daran versuchst.

Doch wie gründest du eigentlich einen Verein?

In Deutschland benötigst du für einen eingetragenen Verein sieben Mitglieder. Das können sowohl natürliche als auch juristische Personen im In- und Ausland sein. Um den Verein später aufrecht zu erhalten, darf die Anzahl der Mitglieder nicht unter drei fallen.

In der Schweiz reichen zwei, in der Praxis jedoch besser drei, Mitglieder.

Du brauchst in der Praxis nur eine Gründungsversammlung deiner Mitglieder, die die Satzung des Vereins, in dem sein Zweck bestimmt wird, verabschieden. Mit dieser Satzung und einem Protokoll geht es zum Notar, der dann eine Eintragung ins Vereinsregister veranlasst.

In der Satzung hast du sehr große Gestaltungsfreiheit, von der Art und Weise wie der Vorstand bestimmt wird, über die Verwendung von Einkünften, bis hin zu erlaubten Aktivitäten und Ausschlusskriterien von Mitgliedern.

Kommen wir zum Schluss des Artikels noch zu einem kleinen Bonus Fact, dass dir den Kopf verdrehen darf: Sowohl das deutsche, als auch das schweizerische Vereinsrecht sehen vor, dass auch eine juristische Person Vorstand eines Vereins sein darf. Damit kannst du noch ein zusätzliches Level an Komplexität einbauen und dich vom Verein „distanzieren“, denn mit etwas hin- und her steht am Eine Struktur, in dem der Verein ein Unternehmen besitzt, dessen Anteilseigner der Verein ist, das Mitglied des Vereins ist und zum Vorstand gewählt wird. Damit besitzt am Ende das Unternehmen auch „sich selbst“, und der Geschäftsführer des Unternehmens ist gleichzeitig auch vertretungsberechtigte Person des Vereins, ohne selbst Mitglied des Vereins sein zu müssen. Somit bestimmt der Verein den Geschäftsführer der Firmen, die den Vorstand des Vereins bestimmen. (Das hat ggf. zwar noch Auswirkungen auf das Transparenzregister in Deutschland, doch das muss man im Einzelfall betrachten).

Doch bevor ich jetzt noch mehr deine Gedanken im Kreis drehen lasse, verweise ich für weitere Details wie üblich auf eine persönliche Beratung, in der wir erarbeiten können, wie du einen Verein am besten für deine persönlichen Lebensumstände nutzen kannst. Zusätzlich biete ich dir auch Unterstützung bei der Gründung an, wenn du z.B. keine Ahnung hast, woher du die sieben Gründungsmitglieder nehmen sollst, oder wie du die Vereinssatzung am besten aufbaust.

Du interessierst dich für das Thema Vereine? Die Kollegen vom Global Citizen Explorer haben hierzu eine sehr gute Ausgabe verfasst.