Über den Corporate Transparency Act (CTA), der seit dem 1.1.2024 gültig ist und Besitzer US Firmen zu mehr Transparenz und der Offenlegung der wirtschaftlich berechtigten verpflichtet haben wir an anderer Stelle schon einmal berichtet.

Nun wurde am 01.03.2024 im Verfahren 5:22-cv-01448 des ND Courts in Alabama geurteilt, dass das Gesetz verfassungswidrig ist. Doch was bedeutet das im Detail?

Zu kurz gegriffen ist die Schlussfolgerung nichts mehr machen zu müssen, denn zum einen gilt das Urteil wohl nur für den Kläger Isaac Winkles und die ihn unterstützende Vereinigung National Small Business Association (NSBA), und zum anderen dürften die vom Gericht monierten Themen für die meisten Leser nicht anwendbar sein

Für den Kläger und Mitglieder dieser Vereinigung hingegen setzt FinCEN hingegen die Vollstreckung von Strafen erst einmal aus und diese müssen die Angaben nicht machen.

Hat man sehr großes Interesse seine Reportingpflichten zumindest aufzuschieben kann man nun der NSBA beitreten, im kleinsten Tarif für Einzelkämpfer oder bis zu vier Mitarbeitern schon ab USD 350 und sich dann entspannt zurück lehnen, bis das Urteil entweder in sicherlich durch FinCEN angestrengten Berufungsverfahren bis zum Supreme Court bestätigt oder wieder aufgehoben wird.

Zur Erinnerung: US Unternehmen, die schon vor dem 1.1.2024 bestanden haben sowieso bis Ende des Jahres 2024 Zeit die Unterlagen einzureichen, erst ab dem 1.1.2024 gegündete Unternehmen müssen das Reporting innerhalb von 90 Tagen nach Gründung erledigen, ab 2025 wird diese Frist dann auf 30 Tage verkürzt.

Selbst wenn ein Beitritt zur NSBA eine längere Pause als Ende 2024 ermöglichen könnte wenn sich die Gerichte auf dem Weg durch die Instanzen lange genug Zeit lassen, dürfte für die meisten Leser die Vermeidung des CTA nur von kurzer Freude sein. Warum finden wir in der Urteilsbegründung.

Hier heißt es, dass der CTA die Grenzen überschreitet, die die US Verfassung dem amerikanischen Kongress gesetzt hat.

Welche Grenzen im Detail?

Nun, der US Kongress hat das Recht den Handel und dessen Instrumente zu regulieren, aber das Gericht kam zu dem Schluss, dass das CTA weder die Kanäle und Instrumente des Handels regelt noch deren Nutzung für einen bestimmten Zweck verhindert.

Das bedeutet also im konkreten Fall, dass wenn ein bestimmtes Unternehmen nicht am Handel teilnimmt, kann man (der Kongress) es auch nicht regulieren. Das Gericht sagt an anderer Stelle sogar selbst:

„Nichts würde den Kongress daran hindern, die Offenlegungspflichten des CTA […] anzuwenden, sobald diese im Handel tätig sind [und …] vielleicht war das Weglassen eines einer solchen Verknüpfung im CTA durch den Kongress einfach eine ungeschickte Formulierung.“

Damit hat der US Kongress sozusagen seine Hausaufgabe bekommen, wie er das Gesetz wieder konform machen kann.

Der Kläger sagte, dass der CTA gegen Artikel I der Verfassung und den ersten, vierten, fünften, neunten und zehnten Verfassungszusatz verstoße (was vom Gericht nicht bestätigt wurde) und das Gesetz sich nicht konkret auf eine dem Kongress zugestandene Kompetenz bezieht.

Ebenso reichen die Kompetenzen des Kongresses für internationale Angelegenheiten nicht aus, da die Gründung von Gesellschaften ganz klar im Innenverhältnis der USA anfallen und zudem durch die Bundesstaaten geregelt wird.

Zwar darf der Kongress den Handel zwischen den Bundesstaaten und über die Landesgrenzen hinweg regeln, nicht jedoch den Handel innerhalb eines Bundesstaates oder gar Gesellschaften, die gar nicht handeln. Keiner dieser beiden Fälle dürfte hingegen für einen international handelnden ausländischen Unternehmer greifen, so dass man sich nicht darauf berufen könnte, deshalb keinen CTA auszufüllen. Lediglich eine komplett inaktive Vorratsgesellschaft könnte dieser Ausnahme genügen. Nach der Argumentation von FinCEN (dem das Gericht zwar nicht folgte aber eine höhere Instanz folgen könnte) nutzt jedes Unternehmen die Infrastruktur des Handels, sei es die Straße auf dem die Post befördert wird oder selbst das Telekommunikationsnetzwerk (Internet) über dass die Gründung erfolgt. Würde man der Argumentation folgen wäre selbst ein einziges Datenpaket, dass den Bundesstaat verlässt ja „Handel zwischen den Bundesstaaten“.

Mittelfristig dürfte der CTA also vermutlich bestehen bleiben, ggf. mit angepassten Formulierungen um sich an die Kompetenzen des Kongresses anzulehnen und eventuellen Ausnahmen für die „nicht handelnden“ Unternehmen. Das Thema Transparenzregister ist zu wichtig, als dass es wegen einer solchen Formalie von der Bildfläche verschwindet.

Bis zur endgültigen Klärung sollten neue US Unternehmen weiterhin ihre Berichtspflichten erfüllen, oder, wenn es dringliche Gründe gibt eine solche Berichtspflicht so lange wie möglich zu verzögern erwägen der NSBA beizutreten.

Unterstützung beim Einreichen des Berichtes und Schaffung der notwendigen Compliance bieten wir hier an.

Bei weiteren aktuellen Entwicklungen zum Thema wird dieser Artikel aktualisiert.