Disclaimer: Religion ist für manche Menschen ein sensibles Thema. Lifestyle Solutions hat den Anspruch, neutral gegenüber allen Glaubensrichtungen oder auch dem expliziten Verneinen aller solcher Richtungen zu sein. Dieser Artikel widmet sich nur der weltlichen Organisation einer Kirche, nicht denen, die außerhalb dieser liegen und soll keine bestimmte Glaubens- oder Verneinensrichtung hier als die richtige aufzeigen oder sich durch Verwendung ihrer Begriffe zur Veranschaulichung über diese in irgend einer Art und Weise lustig machen.
Eine eigene Kirche bzw. Religionsgemeinschaft zu haben klingt erst einmal befremdlich, entweder, weil man selbst weit entfernt jeglicher Glaubensrichtung ist, oder sich in seinem persönlichen Weltbild schon bei einer anderen Gemeinschaft gut aufgehoben fühlt und sich an deren Werten orientiert.
Doch in vielen Ländern genießen Kirchen ein sehr hohes Level an Autonomie vom Staat, sei es in der Durchführung ihrer inneren Angelegenheiten oder auch durch Steuervergünstigungen.
Besonders große Freiheiten gibt es, verfassungsmäßig garantiert, in den Vereinigten Staaten von Amerika. Hier sagt schon der erste Verfassungszusatz („first Amendment“):
Congress shall make no law respecting an establishment of religion, or prohibiting the free exercise thereof.
(Der Kongress soll keine Gesetze machen, die das Begründen einer Religion oder deren freie Ausübung verbietet.)
Diesen Satz nimmt man in den USA sehr ernst, und so kommt es, dass sich dort nicht nur alle großen Weltreligionen (relativ) friedlich nebenher verbreitet haben, sondern auch viele originellere Ansichtsweisen frei entfalten ohne von der Politik gemaßregelt zu werden.
Generell hat man im Kapitalismus der USA zwei Möglichkeiten, seine Religionsgemeinschaft zu verwalten. Zum einen, wie man erst einmal auch erwarten würde, als non-profit Organisation, zum anderen aber auch, und das überrascht auf den ersten Blick, als profitorientiertes religiöses Unternehmen.
Zu unterscheiden ist der Begriff „non-profit“ von seiner oftmals falsch übersetzten Bedeutung „gemeinnützig“. Eine non-profit Religionsgemeinschaft in den USA muss nicht gemeinnützig sein. Sie kann auch nur ihren Mitgliedern dienen, und die Mitgliedschaft kann sich an strenge Auflagen binden. Für non-profit ist nur wichtig, dass die erwirtschafteten Gelder keiner einzelnen Person oder herausgenommenen Gruppe zufließen, sondern immer wieder in die religiöse Gemeinschaft reinvestiert werden.
Generell hat man bei der Ausgestaltung der religiösen Lehren, deren Umsetzung und der Bedingungen für die Mitgliedschaft in der Gemeinschaft sehr große Freiheiten und der Staat bewertet (in den meisten Fällen) nicht den Inhalt der Lehren.
Gegründet wird eine Kirche in den USA entweder als Corporation (häufigste Variante), LLC (in manchen Staaten möglich aber nicht ratsam) oder Trust.
Schauen wir uns einmal die Gestaltungsmöglichkeiten beider Formen und deren Vorteile an.
1. Die non-profit Religionsgemeinschaft
Diese Form der Kirche ist dann besonders interessant, wenn es nicht in erster Linie um den großen Profit, sondern mehr um die Gestaltung der persönlichen Lebensgestaltung und Vermögensmanagement geht.
A) Die non-profit Corporation gehört niemandem außer sich selbst.
Vergleichbar mit einem deutschen Verein, gehört eine gemeinnützige Religionsgemeinschaft nicht ihren Mitgliedern, sondern sich selbst. So kann eine solche Religionsgemeinschaft nicht wie eine normale Corporation Aktien ausgeben, es gibt keine kontrollierenden Inhaber oder Dividendenempfänger. Einige wenige Bundesstaaten (u.a. Kansas, Michigan, Wisconsin und Pennsylvania) erlauben zwar die Ausgabe von Aktien, jedoch wird diese legale Gestaltungsmöglichkeit sehr wenig genutzt, um Probleme mit dem non-profit Status zu vermeiden. Wenn Aktien genutzt werden, dann in der Regel nur um die Leitung der Gesellschaft zu steuern, wobei dies durch die eigenen Lehren und Bylaws der Corporation oft effektiver und außerhalb des staatlichen Radars geregelt werden kann.
B) Die non-profit Religionsgemeinschaft kann Sponsor für ein US Visum sein
Ein relativ unbekannter Weg in die USA einzuwandern ist über ein Visum einer Religionsgemeinschaft, die einen für den Dienst in ihren Reihen benötigt. Nun kann man als potenzieller Einwanderer entweder die unterschiedlichen Kirchen abfragen, ob sie das machen würden, oder eben seine eigene Religionsgemeinschaft dazu nutzen um sich selbst ein Sponsorship zu geben.
Dazu muss die Gemeinschaft aber schon einige Zeit bestehen und „Personal“ und „Follower“ vor Ort haben. Einfach eine leere Hülle zu gründen und sich als den neuen Leiter der Gemeinschaft einsetzen und ein Visum auszustellen funktioniert nicht. Aber da an Personal und Follower keine zahlenmäßigen Mindestgrenzen gesteckt sind, kann eine kleine Gemeinschaft von ein paar Personen genauso erfolgreich mit ihrem Antrag sein, als Schwergewichte im Markt wie die römisch-katholische Kirche.
C) Die non-profit Gemeinschaft kann Mitgliedszertifikate ausgeben
Ein Mitgliedszertifikat ist erst einmal nur ein Stück Papier, dass bestätigt, dass eine Person Teil dieser Religionsgemeinschaft ist. Hierfür kann die Kirche ein Entgelt verlangen. Oftmals kommen diese Zertifikate in unterschiedlichen Farben, Formen und Mitgliedschaftsgraden vor, so dass besonders zahlungsfreudige Mitglieder z.B. ein „Gold Mitglied“ oder ein „Very blessed member“ der Kirche sind. So kann die non-profit Gemeinschaft neben ihren üblichen Ausgaben auch größere Projekte finanzieren. So hat z.B. das non-profit NFL Team der Green Bay Packers allein durch den Verkauf solcher Zertifikate eine Stadionrenovierung finanziert. Gleiches geht z.B. für den Bau eines Anbetungshauses, die Ausbildung der Priester, etc. Der Kreativität sind hier kaum Grenzen gesetzt, so lange es keine einzelnen Personen übervorteilt.
D) Non-profits existieren auf Ewigkeit
In den meisten Bundesstaaten gilt für bestehende non-profit Religionsgemeinschaften eine Ewigkeitsgarantie, d.h. sie sind unabhängig davon, ob ihre Begründer noch am Leben oder Teil der Gemeinschaft sind.
E) Vermeidung von Erbschaftssteuern
Eine ewig existierende Religionsgemeinschaft muss natürlich ihren Besitz nicht weitergeben, es wechseln über die Jahrzehnte und Jahrhunderte einfach nur die Mitglieder, die diesen Besitz im Geiste der Gemeinschaft nutzen. So eignet sich eine Religionsgemeinschaft sehr gut, Eigentum von einer Generation zur nächsten weiterzugeben, ohne den Eigentümer de-facto zu verändern.
F) Vermeidung der Einkommenssteuer
Alles Einkommen, dass das non-profit aus seinem Hauptbetrieb als religöse Organisation erwirtschaftet und das nicht auf Profit ausgerichtet ist, unterliegt in den USA keiner Einkommenssteuer auf Bundesebene („federal tax“). Auf Bundesstaats- und lokaler Ebene müssen oftmals gesonderte Anträge gestellt werden und es fallen Audits an, weswegen sich ein Bundesstaat anbietet, der sowieso keine solchen Steuern erhebt. Eine Liste dieser Staaten folgt am Ende dieses Artikels, wo wir uns anschauen, wo genau man seine non-profit Kirche gründen sollte.
G) Umgehung von Steuern auf Investments
Solange die Kirche Einnahmen, die sie aus Investmentgeschäften, wie z.B. Aktienhandel, verdient völlig für ihre religiösen Zwecke ausgibt, sind diese Gewinne in der Regel steuerbefreit. Besonderheiten ergeben sich, wenn die non-profit Corporation mehr als geringfügig an börsennotierten Unternehmen beteiligt ist (1% Regel) oder mehr als 50% ihrer Einnahmen aus Dividenden bezieht.
H) Verminderte Reportingpflichten
Alle vom Bundesfinanzamt IRS als non-profit Religionsgemeinschaft anerkannten Corporations oder Trusts haben verminderte Anforderungen beim jährlichen Reporting. Das geht soweit, dass non-profits die weniger als $50.000 pro Jahr einnehmen nur eine „elektronische Postkarte“ ans Finanzamt senden müssen, um ihre Compliance zu behalten. In der Regel empfiehlt es sich aber trotzdem einmal im Jahr ein Formular 1023 einzureichen, dass ein paar Auskünfte über die finanziellen Gegebenheiten in der Kirche gibt. So vermeidet man, dass nach vielen Jahren bei einem Audit rückwirkend etwas moniert wird und schafft jeweils zum Jahr der Einreichung Rechtssicherheit, wenn keine Beanstandungen vom IRS gemeldet werden.
Als non profit zu operieren hat für die Religionsgemeinschaft oder auch seinen „Gründer oder Anführer“ ein paar nicht zu unterschätzende Nachteile:
- Die non-profit Corporation ist sehr beschränkt außerhalb ihres religiösen Geschäftsfelds tätig zu werden. Mischformen aus non-profit und auf Profit angelegten Tätigkeiten erzeugen viele Audits und Ärger. Man sollte hier besser separate Unternehmen gründen.
- Die Bezahlung von Gehältern oder die Erstattung von Auslagen ist recht beschränkt. In der Regel bekommen die „geistigen Führer“ der Religionsgemeinschaft kein fürstliches Gehalt (es kann aber für die Grundbedürfnisse gesorgt werden) und die weltlichen Führer (Boardmember) bekommen ebenfalls in der Regel nur bescheidene Aufwandsentschädigungen. Barmittel aus dem non-profit in die eigene Tasche zu wirtschaften ist also nur sehr begrenzt machbar.
- Fast alle Bundesstaaten verlangen bei Gründung drei oder mehr Boardmember, um von Beginn an auszuschließen, dass es sich um eine „one man“ oder „one woman“ show handelt. Zwar kann man das später auch umorganisieren, aber non-profits mit nur einem Boardmember werden von den Behörden recht kritisch beäugt, ob hier keine Gelder abfließen. Man sollte also zwei vertrauenswürdige Mitstreiter aufbringen können (bei Gründung über Lifestlye Solutions können diese ggf. gestellt werden).
- Das non-profit darf keine (oder fast keine) politische Betätigung ausüben.
- Öffentliche Buchhaltung. Bundesgesetzgebung ermöglicht jedem Interessenten, die komplette Buchhaltung des non-profits einzusehen. Taucht man irgendwo auf dem Radar auf oder hat ein paar nicht so wohlwollende Zeitgenossen, können diese einem schnell Kopfzerbrechen bereiten.
Um als non-profit Religionsgemeinschaft anerkannt zu werden, muss die Kirche folgendes vorweisen können:
- eindeutige rechtliche Existenz (also bestehende Corporation oder Trust)
- anerkanntes Glaubensbekenntnis und Form der Anbetung
- bestimmte und eindeutige geistige Führer
- Formaler Kodex für Lehre und Disziplin
- ausgeprägte Religionsgeschichte
- Mitgliedschaft, die keiner anderen Kirche oder Konfession zugeordnet ist
- Organisation ordinierter Geistliche
- Ordinierte Geistliche, die nach Abschluss der vorgeschriebenen Studiengänge ausgewählt wurden
- eigene Literatur (z.B. heilige Schrift, Auslegungen der Lehre, etc.)
- etablierte Kultstätten (z.B. Tempel, Kirche, Meditationsraum)
- reguläre Gemeinden oder Gruppierungen
- regelmäßige Gottesdienste oder religiöse Rituale.
- Sonntagsschulen für den Religionsunterricht der Jugend und
- Schulen zur Vorbereitung seiner Geistlichen.
Vor der Gründung der non-profit Religionsgemeinschaft, ist also einiges an Zeit und Vorbereitung in das Setup der Glaubensrichtung und seiner Ausgestaltung zu investieren.
Kommen wir nun zur zweiten Variante.
2. Die profitorientierte Religionsgemeinschaft.
Eine profitorientierte Religionsgemeinschaft ist in den USA nicht ungewöhnliches, während es für europäisches Verständnis eher seltsam klingt. Der Kapitalismus in den Vereinigen Staaten ist der Auffassung, dass man mit (fast) allem Geld verdienen können sollte, einschließlich Gott, dem Universum oder den Erdschwingungen.
Die Reinform der profitorientierten Religionsgemeinschaft ist eine einfache reguläre C-Corporation (oder LLC, wenngleich auch weniger geeignet), die sich als Unternehmenszweck in ihren Statuen und gegenüber den Finanzämtern als solche ausweist.
Sie hat keinerlei steuerliche Vergünstigungen, aber ist dafür auch keinen Beschränkungen ihrer Tätigkeiten ausgesetzt.
Hilfreich ist hier jedoch trotzdem, wenn man sich die Arbeit macht und alle Voraussetzungen für einen non-profit Kirche erfüllt, falls man zukünftig einmal einen Wechsel von einer Form in die andere plant und dann schon einen entsprechend langen Track Record vorweisen kann.
Profitorientierte Religionsgemeinschaften können keine Visasponsoren sein, haben Aktionäre/Gesellschafter wie normale Corporations und unterliegen sonst allen anderen steuerlichen Regelungen wie eine nicht-religiöse Corporation, mit der Ausnahme, dass steuerliche Audits schwieriger sind und man im im Gegensatz zu einer Corporation, die keine Kirche ist, unter gewissen Bedingungen losziehen kann um Spenden zu sammeln.
Schließlich gibt es noch eine spannende „Hybridform“ der profitorientierten Religionsgemeinschaft.
Diese sehr selten genutzte und auch nicht jedem Steuerberater bekannte Mischform besteht darin, die Religionsgemeinschaft auf Ebene des Bundesstaates als non-profit Gesellschaft eintragen zu lassen (mit allen entsprechend oben genannten Anforderungen wie Bylaws, drei Boardmember, keine Aktien) aber diese dann auf Bundesebene nicht als non-profit Gemeinschaft zu deklarieren. Dies macht insbesondere in den Bundesstaaten Sinn, die sowieso keine Unternehmenssteuern auf Bundesstaatsebene erheben und relativ lax im Umgang mit dem Abgleich der Daten sind.
Der Vorteil dieser Hybridform liegt weniger auf der Seite der Besteuerung, da die vollen US Bundessteuern (federal taxes) auf den Gewinn der Religionsgemeinschaft fällig werden, sondern mehr im Bereich des Vermögensmanagements, da man durch diese Kombination eine Kapitalgesellschaft, die sich selbst gehört, bekommt, die nicht den Beschränkungen für non-profit Organisationen unterliegt.
Beispiele für Anwendungen sind zum Beispiel die Lagerung von Immobilien und anderen Vermögenswerten zur Vermeidung der Erbschaftssteuern (da ja kein Besitzerwechsel der Corporation stattfindet) oder der reguläre Handel mit Produkten und Dienstleistungen aller Art.
Da das Recht der Bundesstaaten wie es seine Unternehmen organisiert völlig unabhängig von den Besteuerungsregeln der Bundesregierung (Federal Government) ist, kann man hier voll vom Föderalismus profitieren.
Die einzigen Einschränkungen, die man beim Betrieb dieser Hybridform beachten sollte, sind Unternehmungen im Bundesstaat der Registrierung zu minimieren, da hier ggf. Sales Tax oder andere lokale Steuern anfallen, und – wenn diese eine für lokale non-profits ungewöhnliche Höhe erreichen – der Bundesstaat einen auffordern kann, sich doch bitte in eine for-profit Corporation umzuwandeln, was zum Verlust aller bisherigen Vorteile führt.
Wo man seine Religionsgemeinschaft registrieren sollte
Für non-profit Religionsgemeinschaften die auch erfolgreich eine Einstufung als solche vom Bundesfinanzamt bekommen haben, sind fast alle Bundesstaaten geeignet. Nur ein paar wenige verlangen trotz Freistellung auf die Bundessteuern (federal tax) lokale Steuern von non-profits. Um diese sollte man dann einen Bogen machen.
Profitorientierte Kirchen registrieren sich am besten entweder in Bundesstaaten ohne Sales Tax (derzeit Alaska, Delaware, Montana, New Hampshire und Oregon) oder ohne Unternehmenssteuern auf Bundesstaatsebene (Nevada, Ohio, South Dakota, Texas, Washington, Wyoming). Ob man einen Staat ohne Sales Tax oder einen ohne lokale Unternehmenssteuern wählt, kommt darauf an, ob man plant, auch innerhalb des Bundesstaates der Registrierung Geschäfte zu machen und wie hoch der Anteil lokalen Einkommens sein wird. Hier kann eine vorherige Kalkulation die Wahl erleichtern.
Für die Hybrid-Variante eignen sich besonders, wenn nicht ausschließlich, South Dakota und Wyoming, da dies die einzigen Bundesstaaten sind, die keine lokalen Unternehmenssteuern haben, und bei denen sich – wenn man sich nicht lokal engagiert – auch keine Sales Tax zu erwarten hat.
Warum sollte ich keine LLC als non-profit oder Hybrid Religionsgemeinschaft nutzen
Während es für US Steuerbürger in seltenen Fällen durchaus noch sinnvoll sein kann, eine LLC zu nutzen, entfallen für non-US Bürger alle Vorteile, die eine US LLC für ortsunabhängige Unternehmer bietet.
Durch die Anforderung von mindestens drei Mitgliedern – was alle Bundesstaaten unseres Wissensstand nach immer als Member, nicht als Manager begreifen – ist es schon einmal nicht möglich, eine non-profit oder Hybrid Kirche als single member disregarded entity aufzusetzen, und so die Steuerfreiheit auf die Person umzulenken, sondern es wäre immer die Versteuerung (und sei es die Nullversteuerung) entweder als Partnership oder als „elected Corporation“ anzusetzen. Bei Partnerships ginge die Steuerfreiheit dahingehend verloren, dass diese ja nur auf die USA erteilt wird und ein non-US Partner seinen Anteil am non-US Einkommen ja im Land des persönlichen Steuerwohnsitzes versteuern muss. Als elected Corporation hat man die Versteuerung wie eine Corporation, aber die Reportingpflichten aus beiden Formen, so dass es einen unnötigen Mehraufwand erfordert.
Einzig als for profit Religionsgemeinschaft, kann es sinnvoll sein, eine single member disregarded entity zu nutzen, wenn sich der Tätigkeitsschwerpunkt außerhalb der USA befindet. Ist er das nicht – und löst man durch seine Tätigkeiten Nexus oder ETBUS aus – schwindet auch hier der Vorteil.
Was kostet eine Religionsgemeinschaft und wie schnell geht das?
Am schnellsten und günstigsten geht die for profit Kirche, da diese in ihren Grundzügen wie eine reguläre C Corporation funktioniert. Zusätzlich sind in einigen Bundesstaaten Eintragung in lokal geführte Register über Religionsgemeinschaften nötig (oder erwünscht). Die Kosten für eine solche Registrierung beginnen bei ca. 3.000 USD, für komplexere Konstrukte ca. 5.000 – 7.000 USD und eine realistische Dauer von 4-8 Wochen sollte einkalkuliert werden. Laufende Kosten ab dem zweiten Jahre liegen bei ca. USD 1.500 bis 2.000 (wenn Lifestyle Solutions die Compliance übernimmt) zzgl. den Kosten für einen US Steuerberater.
Für eine reine non-profit Gemeinschaft sollte man auch hier 4-8 Wochen für die Gründung und die Eintragung bei staatlichen Stellen einkalkulieren, jedoch kommt danach noch eine Wartezeit von ca. 6 Monaten für die Bearbeitung der Steuerfreiheit auf Bundesebene hinzu. In dieser Zeit kann man zwar schon mit der religiösen Tätigkeit beginnen, alle Einnahmen sind jedoch schwebend steuerpflichtig, bis die Bestätigung des IRS eintrifft.
Neben diesen behördlichen Fristen, sollte man ausgiebig Zeit einkalkulieren um alle oben erwähnten Kriterien (Schriften, Tempel, Priester, usw) zu organisieren.
Die Kosten zur einmaligen Einrichtung einer non-profit Kirche liegen bei ca. USD 4.500 bis USD 7.000 (je nach Bundesstaat, geplanten Tätigkeiten und Ausgestaltung der Bylaws) sowie im Folgejahr für die Compliance ca. $2.500 – $3.500 (Lifestyle Solutions Paket) zzgl. den Kosten für den Steuerberater/Buchhalter.
Das Hybrid-Modell liegt bei der Einrichtung ebenfalls beginnend bei ca. 3.000 USD, für komplexere Konstrukte ca. USD 5.000 – 7.000 und im laufenden Betrieb bei ca. USD 2.000 – 3.500 (Lifestyle Solutions Paket) zzgl. Kosten für den Accountant.
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