Als ortsunabhängiger Unternehmer verabschiedet man sich von vielen alltäglichen Dingen, wie dem Heimatland, oftmals einem festen Wohnsitz oder einem Schreibtisch in einem Bürogebäude, einer Garage für das Auto und dem Auto selbst und vielem mehr. Doch sollte man sich auch von seiner Staatsangehörigkeit trennen, und geht das überhaupt so einfach?

In diesem Artikel beleuchten wir die Möglichkeiten, wie du deine Staatsbürgerschaft aufgeben kannst, eine andere annimmst oder sogar staatenlos wirst.

Im Allgemeinen kann man zwei Sorten von Ländern unterscheiden. Die einen entlassen einen nur aus der Staatsbürgerschaft, wenn man nachweisen kann, dass man eine andere angenommen hat (und absichtlich keine Beibehaltungsgenehmigung beantragt hat), die anderen interessiert es nicht wirklich, ob du eine andere Staatsbürgerschaft als Backup hast oder planst zu wechseln, oder ob du in die Staatenlosigkeit abrutschst.

Bevor wir uns im folgenden die Details den Wechsel oder die Aufgabe einer Staatsangehörigkeit anschauen, sei noch die Ausnahme erwähnt, dass man als EU Bürger nicht mehr automatisch seine vorherige Staatsbürgerschaft verliert, wenn man eine neue EU Staatsbürgerschaft annimmt. Das muss man – sofern gewünscht – separat beantragen.

Doch nun zum allgemeinen Ablauf.

Deutschland und Österreich sehen vor, dass – sofern man keine Beibehaltungsgenehmigung beantragt hat – die jeweilige Staatsbürgerschaft verloren geht, sobald man eine neue Staatsbürgerschaft annimmt. Jedoch auch nur dann. Das heißt, man kann nicht ohne weiteres von der deutschen oder österreichischen Staatsbürgerschaft in die Staatenlosigkeit abrutschen.

Die Schweiz wiederum erlaubt seit 1992 die doppelte Staatsbürgerschaft, so lange das andere Land in seinen Gesetzen nichts dagegen hat, d.h. man verliert die Staatsbürgerschaft der Eidgenossenschaft nur dann, wenn das andere Land das so vorsieht, oder man es beantragt.

Die Schweiz entlässt one weiteres auch nicht in die Staatenlosigkeit, jedoch kann das im Einzelfall wohl möglich sein.

Gegenbeispiel sind z.B. die USA und Kanada. Hier ist es ohne weiteres möglich, seine Staatsangehörigkeit (nach einer ausgiebigen Beratung über die Risiken der Staatenlosigkeit und einer sportlichen Gebühr) abzugeben, ohne eine andere in Aussicht zu haben.

Doch ist eine Staatenlosigkeit überhaupt erstrebenswert?

In den meisten Fällen erzeugt eine Staatenlosigkeit mehr Probleme als sie Nutzen bringt. So braucht man für die Reise zwischen Ländern fast immer ein spezielles Visum, statt eines Reisepasses gibt es ein spezielles Reisedokument, die Aufenthaltsrechte sind oft eingeschränkt und in Ländern, die Ius Sanguinis für die Staatsbürgerschaft von neu geborenen Kindern anwenden, kann es im ungünstigen Fall dazu führen, dass auch das Kind keine Staatsbürgerschaft seiner Eltern bekommt.

Im Einzelfall kann eine Staatenlosigkeit nützlich sein, um von gewissen Einwanderungsprogrammen zu profitieren, den Militärdienst oder Steuerpflichten zu umgehen.

Doch mal abgesehen von der Variante komplett staatenlos zu werden: Kann es sinnvoll sein, seine deutsche/österreichische/schweizerische Staatsbürgerschaft gegen eine andere einzutauschen?

Hier lautet die Antwort ganz klar: Es kommt darauf an.

Generell bieten diese Staatsbürgerschaften einen Reisepass mit sehr gutem Ranking in Sachen visafreises Reisen und Zugang zu relativ guten Systemen der sozialen Sicherung – auf Kosten hoher Steuern, Gebühren und Abgaben.

Diesem Nachteil lässt sich aktuell noch entkommen, indem man seinen Wohnsitz in ein anderes Land verlegt, doch könnte es in Zukunft so kommen, dass sich die europäischen Länder ein Beispiel an den USA nehmen, und ihre Bürger nach ihrer Staatsbürgerschaft besteuern, unabhängig von deren Aufenthaltsort. Für diesen Fall – oder auch für das Aufkommen eines bewaffneten Konflikts, in dem Staatsbürger ins Milität eingezogen werden – ist es von Vorteil, einen „Plan B“ in der Tasche zu haben.

Dieser Plan B kann eine Dauerhaufentaltsgenehmigung, eine andere EU Staatsbürgerschaft (insbesondere in nicht NATO-Ländern wie Österreich, Finnland, Irland, Malta und Sweden) oder eine übergangsweise doppelte Staatsbürgerschaft (mit Beibehaltungsgenehmigung) in einem nicht-EU Land sein.

Staatsbürgerschaften diverser Karibikstaaten, die man gegen Spende oder Investment erhalten kann eigenen sich hierfür übrigens nicht besonders gut, da hier meist die Begründung für die Beibehaltungsgenehmigung zu gering ausfällt.

Da sich die Flagge der Staatsbürgerschaft in den meisten Fällen nicht so schnell setzen lässt, wie die eines Wohnsitzes, eines Bankkontos oder eines Unternehmensstandortes, sollte man hier frühzeitig aktiv werden, um nicht vom Lauf der Geschichte eingeholt zu werden.

Wenn du dich für den Erwerb einer zweiten Staatsbürgerschaft oder die Aufgabe deiner aktuellen interessierst, berate ich dich dazu gerne.