Bei Neuseeland denkt man erst einmal nicht an eine Steueroase. Doch bei genauerem Hinsehen, entpuppt sich das Land „down under“ als interessante Option für ortsunabhängige Unternehmer. Neben der Steuersparstrategie des Foreign Trust Mismatch (die aber wohl in Kürze auf Drängen der OECD aus dem Gesetz verschwinden wird), hat sich bereits 2011 die Unternehmensform der LTC (look-through-company) etabliert. Die LTC funktioniert dabei im allgemeinen wie eine US LLC oder ein limited partnership in Kanada oder Großbritannien, d.h. die Steuerlast wird nicht auf der Ebene des Unternehmens, sondern seiner Besitzer (shareholder) erhoben. Die LTC bietet die folgenden Vorteile:
- Eine LTC kann zu 100% im Besitz von Ausländern sein
- Das Risiko der Besitzer ist auf das Stammkapital beschränkt
- Shareholder, die keine Steuerresidenten von Neuseeland sind, zahlen keine Steuern in Neuseeland, solange kein Business innerhalb des Landes erfolgt ist. Die Versteuerung geschieht im Land des persönlichen Steuerwohnsitzes (sofern vorhanden)
- Es gibt keinen Mindestbetrag für ein Stammkapital, Unterkapitalisierung sollte man jedoch vermeiden.
- Die LTC selbst ist immer ein Steuerresident von Neuseeland und kann – sofern nötig – Vorteile aus Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Neuseeland und anderen Ländern in Anspruch nehmen.
Im Gegensatz zur US LLC, deren Status als Disregarded Entity (Durchleiten der Besteuerung an den Inhaber) in der Regel nur für Einpersonengesellschaften sicherstellt – bei mehreren Mitgliedern kann die Besteuerung als Partnership greifen – erlaubt eine LTC zwischen einem und maximal fünf natürlichen Personen, LTCs, oder Trustees eines Trusts, nicht jedoch andere ausländische Personen- oder Kapitalgesellschaften.
Ein zusätzlich interessantes Feature der LTC im Bezug auf die Gestaltung von Vermögensnachfolge (z.B. Vererben) mehrere Familienmitglieder zu einem LTC Shareholder zusammengefasst werden können. Selbst wenn dann ein Teil dieses Shareholders wegfällt (z.B. Tod eines Familienmitglieds) besteht der Anteil dieses Shareholders unverändert fort.
Die LTC kann fast allen Geschäftstätigkeiten nachgehen, mit der Ausnahme einer sogenannten „residential property owing company“ also einem Unternehmen, dass Wohnimmobilien in Form einer Eigentümergemeinschaft (auch wenn diese Gemeinschaft nur ein Mitglied hat) hält. Damit eignet sich die LTC in der Praxis nicht für Immobiliengeschäfte.
Die staatlichen Gründungskosten sind mit aktuell 150 NZD recht überschaubar, hinzu kommen allerdings ein verpflichtender registered agent im Land (kein Postfach), der Behördenpost entgegennimmt sowie Formalitäten für die Registrierung beim neuseeländischen Finanzamt.
Ebenso muss mindestens ein Geschäftsführer Resident von Neuseeland (oder Australien) sein. Diese Aufgabe wird in der Regel, in Form eines Nominee Geschäftsführers, vom Registered Agent mit übernommen.
Solange keine Umsätze in Neuseeland anfallen (also Rechnungen an Kunden in NZ) oder einer der Shareholder NZ Resident ist, besteht keine Pflicht zum Einreichen einer Steuererklärung, jedoch eine Buchhaltungspflicht (Aufbewahrung, muss nicht eingereicht werden). Wird diese nicht beachtet, drohen Strafen von 10.000 NZD.
Die Liste aller Shareholder der LTC ist öffentlich einsehbar, für anonyme Strukturen ist eine LTC damit nicht geeignet. Bankkonten für eine LTC sind in der Regel einfach zu bekommen, jedoch ist hier der Besuch (meist) aller Geschäftsführer der LTC vor Ort bei der Bank in Neuseeland nötig, so dass man eine Reise auf die Südhalbkugel in die Gründungskosten mit einkalkulieren sollte. Bei jeder Änderung der Geschäftsführung ist auch stets der Besuch des neuen Geschäftsführers bei der Bank nötig, so dass man hier die Struktur vorab genau planen sollte um unnötige Reisen zu verhindern.
Zusammengefasst kann die Neuseeland LTC eine interessante Alternative zur US LLC sein, wenn diese z.B. wegen US Nexus nicht genutzt werden kann und man einfacheren Zugang zum Banking als bei Kanada LPs benötigt. Wenn du dich für die Gründung einer LTC in Neuseeland interessierst, buche noch heute dein individuelles Beratungsgespräch.