Einfach schnell auf einer tropischen Insel deine Firma registrieren und nie wieder Steuern zahlen? Geht das wirklich so einfach?

Das wollen wir uns in diesem Artikel einmal genauer anschauen.

Natürlich ist die Auswahl an möglichen Ländern, die dir niedrige oder gar keine Steuern versprechen riesig, so dass wir hier noch nicht auf alle Länder eingehen können, in Zukunft folgen aber detaillierte Informationen zu einzelnen Ländern, die ich dann auch von diesem Artikel aus verlinken werde.

Doch genug der Vorrede, schauen wir uns mal an, wie das mit dem Unternehmen in der Steueroase so funktioniert.

Eine solche ist in den Zeiten des Internet schnell gegründet. In den meisten Fällen musst du dafür gar nicht einmal ins Flugzeug steigen und dein Steuerparadies persönlich besuchen. Würdest du das wirklich machen und vor Ort auftauchen, wärst du wohl ein exotischer Besucher.

In den meisten Fällen wirst du also einen Dienstleister im Internet beauftragen, legst deine Wunschunternehmen in den Warenkorb, tippst deine Kreditkartendaten ein, und ein paar Tage später bekommst du per FedEx, UPS oder DHL einen Umschlag mit den Gründungsdokumenten deiner Firma.

So weit so gut. Bisher ist das ganze auch noch völlig legal. Denn keines der deutschsprachigen Länder verbietet dir erst einmal im Ausland ein Unternehmen zu eröffnen.

Hast du jetzt aber noch deinen festen Wohnsitz in einem europäischen Land (sowie den USA, Kanada, Australien und vergleichbaren „westlichen Ländern“) hört jetzt schon langsam der Spaß auf.

Denn alle EU Länder sowie viele andere Staaten der Welt haben sogenannte Außensteuergesetze (engl. CFC rules oder auch BEPS legislation genannt). Zu diesem Thema gibt es noch einen separaten Artikel. Hier fasse ich das kurz so zusammen, dass du, wenn du irgendwo eine Briefkastenfirma eröffnest, diese genauso besteuert wird, wie eine Kapitalgesellschaft (GmbH, UG, AG, etc.) in deinem Wohnsitzland.

Schon ist dein Steuervorteil wieder dahin, und du wirst für deine Limited auf den British Virgin Islands wird beim Finanzamt des Landes in dem du deinen Wohnsitz hast, eine Steuererklärung einreichen müssen und dort brav den lokalen Steuersatz zahlen. Außer einer Firmenadresse unter Palmen und jährlichen Zusatzkosten für jemanden, der den Briefkasten bewacht, leert und dir eventuelle Post zusendet hast du nichts gewonnen. Eher im Gegenteil.

Gerade in westlichen Ländern stoßen Rechnungen aus Steueroasen bei Unternehmen nicht wirklich auf Gegenliebe, da diese erst einmal befürchten, dass sie diese beim Finanzamt nicht anerkannt werden. Arbeitest du nur mit Privatkunden, die sowieso keine Rechnung wollen oder absetzen können, ist das natürlich egal.

Wann macht eine solche Auslandsgesellschaft in einer Steueroase denn dann Sinn?

Nun, so lange du in deinem Heimatland noch angemeldet bist, nicht wirklich.

Eine solche Gesellschaft kann dann höchstens für passives halten z.B. von Urheber- oder Markenrechten, Beteiligungsgesellschaft oder Betreiber einer Webseite dienen, um sich vor Abmahnungen etc. zu schützen.

Spannender ist ein solches Auslandskonstrukt erst dann, wenn du deinen persönlichen Aufenthalt und Steuerwohnsitz nicht mehr in einem Land hat, das CFC/BEPS Gesetze anwendet. Dann profitierst du auch vom niedrigeren Steuersatz, hast allerdings noch immer die Herausforderung der Anerkennung von Rechnungen, wenn deine Kunden sich in den Ländern befinden, die es damit etwas strenger sehen.

Wenn du also dein Auslandsunternehmen gründest, kläre vorab, ob deine Bestandskunden mit dem Gründungsort ein Problem haben. Nicht immer ist also die preiswerteste oder exotischste Jurisdiktion die beste Wahl, wenn du mit dem Unternehmen Geschäfte in USA/Kanada oder der EU tätigen willst.

Passend zum Sitz deines Unternehmens, solltest du auch überlegen, deinen persönlichen (Steuer-)Wohnsitz zu optimieren. Das Thema behandeln wir aber in einem anderen Artikel.

Wenn du noch Fragen zur Gründung einer Auslandsgesellschaft hast, oder konkrete Unterstützung bei den Formalitäten benötigst, melde dich gerne bei mir, und wir vereinbaren einen individuellen Beratungstermin.