Stell dir vor, du hast dich im Internet informiert, Foren, Google und Facebook Gruppen durchsucht, und bist jetzt so weit, dir schnell und kostengünstig ein Offshoreunternehmen auf den Cayman Islands zuzulegen.
Doch nachdem du deine Firmenunterlagen erhalten hast, und ein Briefkasten auf Grand Cayman hängt, kommt am Jahresende das Finanzamt deines Wohnsitzlandes auf die Idee, auf die Gewinne deines Cayman Unternehmens Steuern erheben zu wollen.
Du bist fest überzeugt, dass du doch 0% zahlst, weil der Sitz deiner Firma im Ausland ist, doch dann kommt die Erklärung des Finanzamtes, dass es das sogenannte Außensteuergesetz gibt, dass dafür sorgt, dass auch deine Einnahmen aus dem Unternehmen in der Karibik zu Hause in Europa besteuert werden.
Was hast du falsch gemacht?
Nun, erst einmal hast du richtig angenommen, dass dein Unternehmen auf den Cayman Islands keine Steuern zahlt.
Doch haben sehr viele Länder (darunter alle Länder der EU, sowie USA, Kanada, Australien, etc.) inzwischen eine Gesetzgebung erlassen, die als CFC Rules bekannt sind.
CFC steht für controlled foreign companies also Firmen, die aus der Ferne gesteuert werden.
Vereinfacht gesagt wird eine CFC so behandelt, als wäre es eine lokale Firma in dem Land, in dem das Management seinen Sitz hat.
Lebst du also in Deutschland oder Österreich und hast ein Unternehmen auf den Cayman Islands, wird dieses wie eine deutsche bzw. österreichische GmbH besteuert, wenn es auf den Cayman Islands keine Substanz gibt und/oder das Management in Deutschland bzw. Österreich erfolgt.
Der etwas sperrige Begriff Substanz bedeutet hierbei, dass es mehr als einen Briefkasten oder einen Postdienstleister auf den Cayman Islands braucht, um als lokales Unternehmen klassifiziert zu werden.
Als Substanz wird z.B. der Nachweis eines ausgestatteten Büros gefordert (sowie dessen Verbrauchsrechnungen wie Wasser, Strom, Internet), fest angestellte Mitarbeiter (keine Freelancer), eine lokale Telefonnummer an der ein Mitarbeiter abnimmt und in Landessprache erreichbar ist, eine lokale Steuernummer oder eine Ansässigkeitsbestätigung des lokalen Finanzamts (selbst wenn dort 0% Steuern fällig wären).
Neben dem Test der Substanz, wird genau angeschaut, von wo das Management der Firma stattfindet, also wo die unternehmerischen Entscheidungen getroffen werden.
Machst du das bequem aus deinem Büro in Berlin oder Wien, bist du erneut in die CFC Falle getappt und du hast Besteuerung in deinem Wohnsitzland ausgelöst.
Kannst du wiederum nachweisen, dass du mehrfach im Jahr auf die Cayman Islands fliegst, dich vor Ort mit deinen Mitarbeitern triffst, Verhandlungen mit Kunden führst, etc. wird dein Unternehmen als wirklich in der Karibik ansässig eingestuft.
Wie du siehst, ist es nicht damit getan, auf die schnelle eine Firma im Internet zu bestellen und keine Steuern mehr zahlen zu müssen, sondern es gehört viel mehr dazu.
Gerade für Startups ist es durch die CFC Rules oftmals uninteressant geworden, eine Gesellschaft im Ausland zu gründen, da das nötige Budget für den Aufbau und Betrieb der Substanz (Büromiete, Strom-, Wasser-, Internetrechnung, Gehälter und Sozialabgaben für Angestellte) und Geschäftsführung vor Ort (regelmäßige Flüge und Hotelaufenthalte im Ausland) die erhofften Steuereinsparungen weit übersteigt.
Neben dem Aufbau von Substanz und der Geschäftsführung vor Ort gibt es natürlich immer die Option, dass du deinen persönlichen Steuerwohnsitz in ein Land verlagerst, dass keine CFC Rules in seinen Gesetzen hat.
Hast du Fragen rund um die CFC Rules oder eine Unternehmensgründung im Ausland? Dann melde dich gerne bei mir zu einer persönlichen Beratung.