Ende Juli hat das litauische Parlament ein e-Residency Programm für das Land beschlossen und sich damit an Länder wie Estland und Azerbaijan angeschlossen.

Dies ist ein guter Anlass sich mit dem Standort Litauen für das eigene ortsunabhängige Unternehmen einmal etwas näher zu beschäftigen.

Während ein Unternehmen in Litauen standardmäßig 15% Unternehmenssteuern bezahlt, gibt es ein besonderes Programm, dass diese Steuern für kleine Unternehmen auf 5%, sowie in gewissen Fällen sogar 0% Steuern im ersten Jahr erlauben.

Schauen wir uns diese Kriterien einmal genauer an:

1.     Im Durchschnitt dürfen nicht mehr als 10 Mitarbeiter angestellt sein

2.     Das jährliche Einkommen darf 300.000€ nicht überschreiten

3.     Die Gesellschafter des Unternehmens dürfen nur natürliche Personen sein

4.     Die Aktivität des Unternehmens darf in den ersten drei Steuerperioden (incl. des Gründungsjahres) nicht gestoppt werden

5. Das Unternehmen darf in den ersten drei Jahren nicht liquidiert werden.

6. Die Anteile des Unternehmens dürfen in den ersten drei Jahren nicht an andere Personen oder Unternehmen übertragen werden.

7. Die Reduktion auf 0% (wohl aber auf 5%) gilt nicht für Lizenzeinnahmen sowie die Verwertung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen.

Während das erste Kriterium für einen ortsunabhängigen digitalen Einzelunternehmer in der Regel kein Problem darstellt, ist der zweite Punkt ein theoretisches Hemmnis mehr Geld zu verdienen, wobei sich hier natürlich im Zweifelfall auch mehrere Firmen gründen lassen, und man dem Umsatz entsprechend verteilen kann.

Die Beschränkung auf natürliche Besitzer der Gesellschaft schränkt natürlich etwas den Vermögensschutz ein, d.h. Holding-Strukturen oder der Besitz des Unternehmens durch einen Verein oder eine Stiftung ist nicht möglich, solange die Steuervergünstigung in Anspruch genommen werden soll.

Sich auf mindestens drei Jahre zu verpflichten das Unternehmen aktiv zu halten und die Aktivität nicht zu beenden sorgt dafür, dass dann im zweiten und dritten Jahr zumindest ein kleiner Betrag zu 5% versteuert werden muss. Die restlichen Aktivitäten könnte man immer noch separat in einem anderen Setup aufsetzen, wenn sich zu dem Zeitpunkt günstigere Konditionen bieten.

Zwar lässt sich das 0% Steuerjahr nicht für Lizenzeinnahmen nutzen, jedoch sind auch 5% hier durchaus eine akzeptable Quote.

Einnahmen aus Dividenden werden mit den normalen 15% besteuert, so dass sich das Unternehmen nicht als steuerfreies Trading-/Investmentvehikel eignet.

Gründung einer litauischen UAB

Das Stammkapital liegt bei EUR 2.500€ die auch zu Beginn der Gründung auf ein Bankkonto eingezahlt werden müssen. Das lässt sich im Vergleich zur OÜ in Estland nicht nach hinten verschieben.

Die Gebühren beim Staat liegen je nach Ausgestaltung der Firma zwischen 100 und 250€ und dauert ca 2-3 Tage ohne e-Residency.

Kosten für die Gründung über Lifestyle Solutions und seine Partner liegen bei ca. 800€

Mit dem e-Residency Programm, was laut unserer Information von der litauischen Migrationsbehörde ab dem 01.01.2021 (ggf. früher) nutzbar sein wird, soll sich die Gründung direkt Online innerhalb des gleichen Tages abwickeln lassen. Sobald die litauische e-Residency Karte verfügbar ist, wird Lifestyle Solutions diesen Prozess testen und im Detail berichten.

Auch wenn die e-Residency Karte selbst erst 2021 verfügbar ist, kann das 0% Steuermodell bereits jetzt in Anspruch genommen werden.

Da die Steuererleichterung auf 0% auf das jeweilige Kalenderjahr beschränkt ist, kann es sinnvoll sein, die Gründung auf den Jahresanfang zu legen, um möglichst viel davon zu profitieren, sofern nicht bereits andere Strukturen bestehen, aus denen sich Gewinne verschieben lassen.

Konten in Litauen sind für Unternehmen leicht und oftmals remote zu eröffnen (wenn der/die Gesellschafter alle EU/EEA Bürger sind).

Als Fazit eignet sich die litauische UAB gerade als Einstiegsunternehmen wenn man gerade mit seinem digitalen Business startet und im ersten Jahr nicht damit rechnet mehr als 300.000€ zu verdienen. Auch kann es zur Vermeidung der deutschen Wegzugsbesteuerung für Unternehmer mit wenig Gewinn geeignet sein, die z.B. in Deutschland schon eine UG oder GmbH haben, denn auch 5% ab dem zweiten Jahr ist durchaus noch ein erträglicher Steuersatz.

Wenn du dich für die Gründung eines Unternehmens in Litauen interessierst, kontaktiere mich gerne für eine persönliche Beratung.