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Wie du die vier Grundfreiheiten der EU für dein Unternehmen nutzt

Nachdem wir uns im ersten Beitrag zum Thema EU damit beschäftigt haben, was eigentlich genau die Europäische Union ist, kommen wir heute zu den vier Grundfreiheiten, die die Basis der EU bilden und betrachten, wie du diese für dich in deinem ortsunabhängigen Unternehmen nutzen kannst.

Zuerst einmal, was sind eigentlich die vier Grundfreiheiten:

  • Freier Verkehr von Waren
  • Freier Verkehr von Dienstleistungen
  • Freier Verkehr von Personen
  • Freier Verkehr von Kapital

Das bedeutet im Detail:

Du kannst ohne Zollkontrolle innerhalb der EU deine Produkte von einem Land in alle anderen verkaufen.

Du kannst (weitgehend) ohne einschränkende Lizenzen oder Genehmigungen deine Leistungen aus einem Land heraus auch in allen anderen EU Ländern anbieten.

Du kannst (weitgehend) ohne Grenzkontrolle zwischen den EU Ländern, die das Schengener Abkommen hin und her reisen. Für EU Länder, die nicht Teil des Abkommens sind, benötigst du kein Visum und kannst deinen Personalausweis verwenden.

Du kannst dein Geld beliebig in der EU zirkulieren lassen und anlegen. Das ist insbesondere als Banking-Flagge spannend.

Die Kombination dieser Freiheiten ermöglicht dir auch, in allen EU Ländern ein Unternehmen zu eröffnen, und dies (sofern gewünscht) auch in deinem Wohnsitzland ins Handelsregister eintragen zu lassen. Eines der prominentesten Beispiele hierfür ist seit vielen Jahren die englische Limited, die in Deutschland genutzt wird um sich die 25.000€ Stammkapital für eine deutsche GmbH zu sparen. Seit Deutschland die UG eingeführt hat und der Brexit vor der Tür steht, geht die Nachfrage danach jedoch stark zurück, doch auch andere Kombinationen von Ländern sind interessant.

Zwar erlaubt dir die Niederlassungsfreiheit, überall in der EU ein Unternehmen zu gründen, doch reicht ein Briefkasten in Estland, Irland oder Rumänien inzwischen nicht mehr aus, um der Steuer deines Heimatlandes zu entrinnen (sofern du noch dort gemeldet bist). Eine solche Firma im EU Ausland (und übrigens auch außerhalb der EU) benötigt immer ausreichend Substanz um von der lokalen Besteuerung profitieren zu können.

Gerade die Freizügigkeit innerhalb der EU gibt dir auch eine ganz einfache Möglichkeit, aus deiner Heimat auszuwandern, ohne dich um Visa, Arbeits- oder Aufenthaltsgenehmigungen kümmern zu müssen. Du packst einfach deine Koffer, meldest dich aus der Heimat ab und ziehst in ein anderes EU Land um dort zu Leben und zu Arbeiten. Den Schritt in die komplette Ortsunabhängigkeit kannst du dann von dort aus immer noch gehen.

Gerade wenn du am Anfang deines (ortsunabhängigen) Unternehmertums stehst, ist die EU ein guter Spielplatz, um einfach die ersten Flaggen zu setzen, da dort die Türen einfach weiter offen stehen und vieles auch noch sehr ähnlich funktioniert wie im Heimatland.

So kannst du dein Unternehmen z.B. in EU Land A anmelden, dein Konto in EU Land B und dein Warenlager in EU Land C haben.

Wenn du dich für Details interessiert, wie du die Möglichkeiten der EU für dich und dein Business optimal nutzen kannst, berate ich dich gerne.

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