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Die Europäische Union – Eine Einführung

Was ist eigentlich die Europäische Union, und wie funktioniert sie? Das wollen wir uns heute einmal etwas genauer anschauen.

Fangen wir mal mit der Frage an, wo eigentlich genau die Europäische Union ist.

Nun, vereinfacht könnte man sagen: Auf einem Großteil des europäischen Kontinents.

Doch – genauso wie der europäische Kontinent an sich – hat auch die Europäische Union ein paar „unscharfe“ Grenzen.

Daher betrachten wir zuerst einmal alle Mitglieder der Europäischen Union. Diese wären, absteigend sortiert nach Bevölkerung:

  • Deutschland
  • Frankreich
  • Großbritannien (bis ca. 31.10.2019)
  • Italien
  • Spanien
  • Polen
  • Rumänien
  • Die Niederlande
  • Griechenland
  • Belgien
  • Portugal
  • Tschechien
  • Ungarn
  • Schweden
  • Österreich
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Slowakei
  • Finnland
  • Irland
  • Kroatien
  • Litauen
  • Lettland
  • Slowenien
  • Estland
  • Zypern
  • Luxemburg
  • Malta

Die Grenzen der EU werden sich vermutlich in den kommenden Jahren noch erweitern, da einige Länder potenzielle Beitrittskandidaten sind.

Wie EU funktioniert ist sehr komplex – und ein gutes Thema für einen anderen Beitrag – doch für diese Einführung musst du nur drei Dinge wissen:

  1. Länder zahlen Mitgliedsbeiträge*
  2. Länder stimmen über Gesetze ab*
  3. Bürger von EU Ländern sind automatisch auch gleichzeitig EU Bürger*

Letzteres bedeutet, dass wenn du Bürger eines der oben aufgelisteten Länder bist, hast du das Recht dich in jedem anderen Land niederzulassen, was besonders dann schön ist, wenn du denkst dein Land sei zu groß oder zu klein oder zu heiß oder zu kalt. Die EU liefert eine breite Auswahl.

Falls du beim Lesen gemerkt hast, dass die obigen drei Dinge jeweils mit * versehen sind: Daran musst du dich gewöhnen. Die EU liebt es komplizierte Verträge zu schließen und diese dann wieder mit Ausnahmen zu versehen.

Da ist zum Beispiel die erste „Unschärfe“ in den Grenzen mit Norwegen, Island und Liechtenstein. Keines dieser drei Länder ist in der EU, aber, wenn du EU Bürger bist, kannst du dich in jedem dieser drei Länder niederlassen und Norweger, Isländer und Liechtensteiner können sich dafür in jedem EU Land niederlassen.

Warum das? Nun, im Gegenzug zur Niederlassungsfreiheit zahlen diese Länder Mitgliedschaftsgebühren an die EU, obwohl sie kein Teil der EU sind, und bekommen dafür kein Mitbestimmungsrecht bei den EU Gesetzen obwohl sie diese trotzdem zu befolgen haben*.

Diese Vereinbarung ist die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EEA) und das hört sich erst einmal nach einem schlechten Deal an, doch auch hier gibt es wieder ein Sternchen, dass diesen Ländern eine Ausnahmeregel zu bestimmten Gesetzen wie Fischerei, Steuern, Justiz und Außenpolitik zugesteht.

Mit dem Zusammenschluss der Europäischen Union und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ist der Kontinent fast abgedeckt, mit der Ausnahme der Schweiz, die nicht Teil der EU sondern neutral ist, abgesehen von ihrer Mitgliedschaft in der Schengen Zone.

Die Schengen Zone ist kurz gesagt ein Ansatz, der auf Grenzkontrollen zwischen den Mitgliedsstaaten verzichtet*.

Du kannst also von Tallinn nach Lissabon fahren ohne deinen Ausweis zeigen zu müssen oder die Frage Business oder Tourist zu beantworten. Für die Schweiz, die nicht Teil der EU aber Teil von Schengen ist, bedeutet dies, dass nicht-Schweizer jederzeit einreisen, aber nicht dauerhaft bleiben dürfen.

Doch nicht jeder in der EU nimmt an Schengen Teil. Insbesondere Großbritannien und Irland, die ihre eigene interne Reisefreiheit haben, Bulgarien, Rumänien und Kroatien, die jedoch verpflichtet sind beizutreten und Zypern, das erst beitreten kann, wenn der Konflikt mit Nordzypern gelöst ist.

Die Ausnahmen, dass eine Länder nicht an Schengen teilnehmen, bringt uns zu der nächsten Ausnahmeregelung.

Die EU hat ihre eigene Währung: Den Euro, der von der Mehrheit, aber nicht allen Ländern genutzt wird. Diese Wirtschaftsgemeinschaft wird die Eurozone genannt. Zur Teilnahme muss ein Land erst bestimmte wirtschaftliche Kriterien erfüllen.

Die meisten EU Länder, die noch eine lokale Währung haben, werden diese, sobald die Kriterien erreicht sind, aufgeben, doch drei Länder: Dänemark, Schweden und Großbritannien haben ein Opt-Out auf diese Regelung. Und überraschender Weise haben vier kleine europäische Länder, die wiederum nicht Mitglieder der EU sind genau das Gegenteil. Andorra, San Marino, Monaco und Vatikanstadt haben das Recht Euroscheine und Münzen in Verkehr zu bringen und zu benutzen. Von diesen vier Staaten ist allein Andorra nicht Teil der Schengenzone, während die anderen drei de-facto dazugehören, da keine Grenzkontrollen zu Schengen stattfinden.

Das ist also die Gesamtübersicht der EU, unterteilt in EU, EEA, Schengen- und Eurozone.

Doch wir sind noch lange nicht fertig mit komplexen Ausnahmeregelungen. Was jetzt kommt, sind alles Relikte aus der Kolonialzeit.

Also:

Spanien und Portugal haben ein paar Inseln im Atlantik aus diesen Zeiten behalten, das sind Madeira und die Kanarischen Inseln vor der Küste Afrikas und die Azoren in der Mitte des Ozeans.

Weil diese Inseln Teil von Spanien und Portugal sind, sind sie auch Teil der Europäischen Union.

Ein paar Inseln der EU hinzuzufügen ist an sich keine große Sache, bis wir uns Frankreich anschauen. Frankreich hat immer noch ein paar Inseln in der Karibik (Guadeloupe, Martinique, Saint-Martin), Reunion vor der Küste Madagascars und Französisch Guyana in Südamerika. Soweit es Frankreich angeht, sind auch diese Landstriche ein Teil Frankreichs, was auf einmal die Grenzen der Europäischen Union auf ein Drittel es Erdumfangs vergrößert.

Diese Gebiete nennt man die „Regionen in äußerster Randlage“ (Outermost Regions).

Dann gibt es noch Großbritannien, die unzählige Territorien aus Kolonialzeiten behalten haben, sowie auch die Niederlande und Dänemark. Diese Länder – zusammen mit Frankreich – haben das, was die EU „Überseegebiete“ (Overseas Territories) nennt.

Diese sind nicht Teil der Europäischen Union, sondern haben eine unendliche Anzahl von Ausnahmeregelungen mit vielen Sternchen, die eine komplizierte Verbindung zur EU herstellen.

Da jedes Territorium anders ist, kann man es schlecht zusammenfassen, aber

  • Grundsätzlich gilt EU Recht nicht an diesen Orten*
  • Grundsätzlich sind die Menschen die dort Leben aber EU Bürger*, denn sie haben grundsätzlich die Staatsbürgerschaft des Landes zu dem das Territorium gehört
  • Grundsätzlich haben die Bürger dieser Territorien Niederlassungsfreiheit in der EU
  • Aber Grundsätzlich haben EU Bürger keine Niederlassungsfreiheit in diesen Territorien

Das macht die Grenzen dieser Territorien quasi halb durchlässig.

Und damit beschließen wir für diesen Artikel die Bereiche, die wir uns im Detail anschauen, obwohl es noch unzählige weitere Sonderregelungen gibt, wie z.B.

  • die Isle of Man.
  • die beiden spanischen Städte in Nordafrika, die zwar Spanien, aber nicht Schengen sind.
  • Gibraltar, dass manchmal als Teil Südenglands deklariert wird.
  • Mount Athos in Griechenland, zu dem Frauen keinen Zutritt haben.
  • St. Eustatius, Saba und Bonaire, die Teil der Niederlande sind, damit Teil der EU sein sollten, es aber trotzdem nicht sind.
  • Die Färöer Inseln, auf denen Dänische Staatsbürger, wenn sie dort leben, Ihren Status als EU Bürger verlieren.
  • Svalbard, dass zwar Teil Norwegens und der Schengenzone ist, doch wo man auch ohne Schengenvisum leben kann.
  • Capione d Italia, das Teil von Italien ist aber den Schweizer Franken als Währung hat
  • Die Fasaneninsel, die halbjährlich zwischen Spanien und Frankreich hin und her wechselt und gleichzeitig nicht bewohnt werden darf.
  • usw. usw.

Die Liste dieser Sonderregelungen ist fast unendlich, doch für diesen Artikel ist es erst einmal genug.

Wenn du noch mehr rund über das Thema EU und die Gestaltung deines Unternehmens in der EU wissen möchtest, melde dich gerne für eine persönliche Beratung bei mir. 

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Wenn wir herausfinden, dass wir uns geografisch nahe sind, können wir dies arrangieren.

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