Seit Anfang des Jahres macht – hauptsächlich in den US Medien – eine neue Regulierung des US Finanzamts (IRS) Schlagzeilen, bei der Zahlungsanbieter wie PayPal, Venmo, CashApp, etc. verpflichtet sind, geschäftliche Transaktionen im Gesamtwert von über 600 US Dollar im gesamten Kalenderjahr als Kontrollmitteilung (1099-K) zu übermitteln. Damit soll es, so in der Sprache des Finanzamts, den Bürgern „vereinfacht werden, freiwillig korrekte Steuererklärungen einzureichen“.

Manche Medien sprechen von einer neuen Steuerpflicht, andere von staatlicher Überwachung von Transaktionen und wieder andere davon, dass damit die Steuerfreiheit der US LLC für gewisse Setups ausländischer Unternehmer enden würde.

In diesem Artikel schauen wir uns im Detail an, was die neue Meldepflicht für deine LLC bedeutet und ob und wie du reagieren musst. Wir gehen davon aus, dass du für die Betrachtung in diesem Artikel keine US-Person (steuerpflichtig in den USA) bist. Bist du US-Person können andere Dinge gelten.

Sind Zahlungen die ich per PayPal, Venmo, CashApp, etc. empfange jetzt in den USA steuerpflichtig?

Nicht automatisch. Die Meldung 1099-K verpflichtet den Zahlungsanbieter erst einmal nur dazu, diese Informationen an den IRS weiterzuleiten. Wenn du in den USA steuerpflichtig wärst, würde der IRS dann abgleichen, ob der Zahlungsanbieter und du die gleichen Zahlen melden und auf eventuelle Differenzen hinweisen.

Ich bin aber nicht in den USA steuerpflichtig, warum muss der Anbieter das dann trotzdem melden?

Bisher haben viele Zahlungsanbieter das einfach nicht unterschieden, bzw. diese Information bei Unternehmen nicht im Detail abgefragt. Dass eine US LLC ausschließlich von Steuerausländern besessen wird ist in den USA die komplette Ausnahme, so dass viele Zahlungsdienstleister erst einmal grundsätzlich annehmen, dass deine LLC in den USA steuerpflichtig ist, bis du ihnen das Gegenteil mitteilst. Dass eine Steuerpflicht in den USA besteht, nehmen die Zahlungsanbieter u.a. auch schon dann an, wenn du eine Adresse in den USA beim Zahlungsanbieter hinterlegt hast und die EIN Nummer deiner LLC (oder deine ITIN, sofern du diese benutzt hat) an eine US Adresse ausgestellt wurden.

Wie kann ich dem Zahlungsanbieter mitteilen, dass ich nicht steuerpflichtig bin (und deshalb nichts gemeldet werden muss)?

Gelder, die an nicht-US Personen fließen, sind von den 1099 Formularen in der Regel ausgeschlossen. Viele Zahlungsanbieter werden in den kommenden Monaten ihre Nutzer kontaktieren um ihren Steuerstatus zu bestätigen. Hierbei ist es wichtig, dass du kein Formular W9 ausfüllst, womit du aktiv bestätigst, US Steuerbürger zu sein, sondern ein Formular aus der Familie W8-XXX (z.B. W8-BEN, W8-ECI, etc). Welches Formular auf dein Business zutrifft kommt auf die Art und Weise deiner Einkünfte an.

Wenn du nicht aufgefordert wirst, deinen Steuerstatus zu erklären, kann es sinnvoll sein, gegen Ende, aber vor Ablauf, des Jahres, den Zahlungsanbieter zu kontaktieren um das zu klären.

Kann es sein, dass der Zahlungsanbieter mein Konto schließt oder einschränkt?

Während das eher unwahrscheinlich ist, ist aber nicht auszuschließen, dass ein Zahlungsdienster aus Compliancegründen seine Dienste nur US Steuerbürgern zur Verfügung stellt. Hier könnte eine aktive Meldung als Steuerausländer dafür sorgen, dass man dir diesen Service nicht mehr anbieten kann.

Venmo gibt z.B. an, dass Gelder eingefroren werden können, bis man sich zur Steuersituation geäußert hat.

Ab wann gilt das?

Die neue Regelung gilt ab dem Jahr 2022, also für die in 2023 einzureichenden Steuererklärungen. Bisher galten Grenzwerte von 20.000 US Dollar und mindestens 200 Transaktionen.

Was passiert, wenn ich beim Zahlungsdienstleister nicht Bescheid gebe und der meine Umsätze an den IRS meldet?

Wenn der IRS den Status deiner LLC (und dir) als Steuerausländer kennt, z.B. weil du für das jeweilige Steuerjahr (und ggf. vorherige Steuerjahre) das Formular 5472 eingereicht hast (bzw. als Multi-Member LLC einen Partnership Return), mit dem du die ausländische Beteiligung offenlegst, dürfte nichts weiter passieren und die 1099-K Meldung des Zahlungsdienstleisters verworfen werden.

Ist dem IRS dieser Status nicht bekannt (weil du z.B. kein Formular eingereicht hast oder über deine EIN/ITIN andere Steuern deklariert hast, oder einfach der technische Abgleich nicht einwandfrei funktioniert hat), kann es sein, dass deine LLC einen Brief bekommt, mit der Aufforderung, die Differenz der Meldungen (bzw. das Fehlen deiner Meldung) zu erklären. Bestenfalls lässt sich dies mit einer einfachen Antwort aus der Welt schaffen, im ungünstigen Fall öffnet man damit eine Büchse der Pandora, wenn dadurch z.B. auffällt, dass z.B. ein 5472 nicht eingereicht wurde oder andere Erklärungen oder Fristen versäumt wurden. Selbst wenn dann hier keine Steuern zum tragen kommen, sind Bußgelder nicht ausgeschlossen.

Gerade im ersten Jahr kann man annehmen, dass auch hier der Prozess beim IRS nicht auf die Sonderform US LLC mit ausländischem Inhaber optimiert ist, so dass man sich gut stellt, die sonstige Compliance fehlerfrei zu erfüllen.

Gibt es Transaktionen, die nicht betroffen sind?

Persönliche Transaktionen, wie Rückerstattung von Auslagen, das Aufteilen einer Restaurantrechnung oder Geschenke (unter Schenkungsfreibetrag), sowie Transaktionen, bei denen etwas mit Verlust verkauft wurde (z.B. dein Unternehmen kauft einen Laptop für 1000 Dollar und verkauft ihn für 900 Dollar weiter).

Ob das Konto beim Zahlungsanbieter als privat oder geschäftlich geführt wird ist hingegen für das Reporting nicht relevant.

Gilt das auch für ausländische (non-US) Zahlungsdienstleister?

Generell ja, zumindest hätten die USA das gerne so. Inwieweit diese aber alle von ihrer neuen Verpflichtung wissen oder sich an diese Regulierung halten ist noch nicht absehbar. Theoretisch wäre auch ein in Europa geführter Account bei Digistore, Klarna, GoCardless oder Paysafe-Karten betroffen wenn dieser für die LLC genutzt wird und nicht als Steuerausländer (W8 Formular) gekennzeichnet ist.

Sieht der IRS einzelne Transaktionen?

Nein, das Formular 1099-K beinhaltet nur die Gesamtsumme pro Jahr und aufgeschlüsselt auf einzelne Monate (zur Abgrenzung von Wirtschaftsjahren), nicht jede einzelne Transaktion.

Sind Bankkonten betroffen?

Klassische Bankkonten sind nicht betroffen. Für diese (ausländische) gilt jedoch weiterhin das FBAR Reporting an FinCEN. Zahlungsdienstleister wie Transferwise könnten unter die Regelung fallen, wenn Kunden das nutzen um deine Rechnungen auf andere weise wie eine klassische Überweisung zu bezahlen.

Fazit? Was muss ich jetzt machen?

Erst einmal nichts, die Meldungen werden erst 2023 für 2022 verfasst (zum 31.01.2023 für 2022).

  • Wenn du bei Zahlungsdienstleistern keine (oder falsche) Angaben zur steuerlichen Ansässigkeit gemacht hast, korrigiere diese Angaben oder warte ob sich der Anbieter in den kommenden Wochen von selbst bei dir meldet. Spätestens im vierten Quartal solltest du alle Daten korrekt hinterlegt haben.
  • Prüfe ob du in Compliance für das Formular 5472 bist (Für das Jahr 2021 ist die Abgabefrist der 18. April 2022). Das erleichtert den Nachweis als Steuerausländer, bei Rückfragen (z.B. bei fehlendem automatischen Abgleich).

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