EWIV ist die Abkürzung für Europäische Wirtschaftsvereinigung und diese ist ein relativ unbekanntes Konstrukt zur länderübergreifenden Zusammenarbeit von Unternehmen innerhalb der EU und EEA.

Obwohl die EWIV bereits seit 1989 die Möglichkeit ein staatenübergreifendes Rechtssubjekt zu gründen, waren Anfang 2020 bisher nur ca. 2.500 EWIV europaweit registriert, was, wenn man die vielfältigen Möglichkeiten der EWIV betrachtet, erstaunlich wenig ist.

In diesem Beitrag schauen wir uns einmal im Detail an, was die EWIV ist, wie du eine gründen kannst, welche Vorteile sich für einen ortsunabhängigen Unternehmer bieten und welche Anwendungsmöglichkeiten sich hier in den Bereichen Vermögensschutz und Verlagerung nutzbar sind.

Zur Gründung einer EWIV bedarf es mindestens zweier Mitglieder, die ihren Sitz in unterschiedlichen EU/EEA Staaten haben müssen. Dabei kann sowohl jede unternehmerisch tätige natürliche Person, als auch jede juristische Person, die in einem anderen Mitgliedsstaat anerkannt ist auch Mitglied einer EWIV sein.

Als Ausnahme gilt nur, dass eine EWIV nicht Mitglied einer anderen EWIV sein darf – man kann diese also nicht verschachteln – und für den Fall dass ein Mitglied die Tochtergesellschaft eines anderen Mitglieds ist, diese schon zwei Jahre bestehen muss.

Bevor wir uns anschauen, was eine EWIV alles kann, eine kurze Aufstellung dessen, was die EU als Verwendungszweck ausgeschlossen hat:

  • Die EWIV darf keine unmittelbare noch mittelbare Leitungs- oder Kontrollmacht über die eigenen Tätigkeiten ihrer Mitglieder oder die Tätigkeiten eines anderen Unternehmens, insbesondere auf den Gebieten des Personal-, Finanz- und Investitionswesens, ausüben und damit
  • Keinerlei Anteile an den Mitgliedsunternehmen halten
  • Die EWIV darf nicht mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen (für unsere Anwendungszwecke aber eher ein theoretisches Limit).
  • von einer Gesellschaft nicht dazu benutzt werden, einem Leiter einer Gesellschaft oder einer mit ihm verbundenen Person ein Darlehen zu gewähren
  • Die EWIV darf nicht nicht für die Übertragung eines Vermögensgegenstandes zwischen einer Gesellschaft und einem Leiter oder einer mit ihm verbundenen Person benutzt werden
  • Die EWIV darf Aktien oder andere Finanzinstrumente von Nichtmitgliedern nur dann halten, wenn es für den wirtschaftlichen Zweck der Vereinigung direkt nötig ist.
  • In einigen Mitgliedsstaaten ist die maximale Mitgliederzahl auf 20 begrenzt.

Damit is eine EWIV nicht für Themen wie Holdingstrukturen geeignet.

Auch ist die EWIV nicht darauf angelegt Gewinne zu erwirtschaften und alle Gewinne, die trotzdem realisiert werden, muss nicht die EWIV versteuern sondern geht an ihre Mitglieder über. Gleichzeitig müssen die Mitglieder eventuelle Verluste der EWIV aus ihrem Vermögen begleichen.

Durch diese Regelung zahlen EWIV in der Regel keine Steuern, mit Ausnahme von Lohnsteuer – sofern angestellte vorhanden sind – und Umsatzsteuer. Die EWIV sollte ich hierzu auf jeden Fall auch eine EU Umsatzsteuernummer ausstellen lassen.

Da EWIV keine Steuern zahlen, sind sie aus Sicht der CFC/ATAD Gesetzgebung unauffällig, da keine Steuern in einen anderen Staat verschoben werden. Eine Briefkasten-EWIV ist also durchaus machbar.

Eingetragen wird die EWIV in einem beliebigen Mitgliedsstaat. Dies muss nicht der Staat sein, in dem ein oder mehrere Mitglieder ihren Sitz haben, sondern der Zusammenschluss einer spanischen SL und einer niederländischen BV kann auch als Sitz der gemeinsamen EWIV Polen wählen.

Die EWIV wird durch einen einfachen Vertrag geschlossen, der – in der  nicht zu empfehlenden Minimalversion – auf eine A4 Seite passt. Je nach Gründungsland sind unterschiedliche Formalitäten zur Eintragung notwendig, die in der Regel identisch sind mit den Maßnahmen, die zur Eintragung einer inländischen Kapitalgesellschaft nötig sind.

Neben der Eintragung müssen auch alle Veränderungen am Vertrag und der Mitgliederzusammensetzung ans jeweilige Register gemeldet werden, so dass es sich anbietet, den Vertrag so detailliert wie möglich (damit nicht aus versehen gesetzliche Regelungen greifen) und gleichzeitig so allgemein wie möglich (damit nicht jede Kleinigkeit wieder einen Weg zum Notar bedeutet) zu halten.

Ein Großteil der Dinge wie eine EWIV geführt wird, kann in internen Vereinbarungen geschlossen werden und muss nicht zwingend in den im Register hinterlegten Vertrag. 

Die EWIV wird immer für einen ganz bestimmten Zweck gegründet, der auch im Detail im Vertrag formuliert werden muss, damit muss man genau überlegen, für was man die EWIV nutzen will, um später eventuellen Diskussionen mit Behörden aus dem Weg zu gehen.

Ein interessantes Feature der EWIV ist, dass sie die Möglichkeit hat, ohne Veränderung oder Aufgabe ihrer Rechtspersönlichkeit ihren Sitz von einem in den anderen Mitgliedsstaat zu verlagern, damit können auch nach der Gründung sich eventuell ändernde Rahmenbedingungen in den Mitgliedsstaaten immer „mitgenommen“ werden.

Vertreten wird die EWIV durch einen oder mehrere Geschäftsführer. Der Geschäftsführer muss keine vertretungsberechtigte Person aus dem Kreis der Mitglieder sein, ja nicht einmal EU/EEA Bürger. Einige Mitgliedsstaaten erlauben zudem auch, eine juristische Person als Geschäftsführer einzusetzen, so dass man theoretisch auch seine US LLC oder Panama Stiftung als Geschäftsführer einsetzen könnte. In der Praxis tun sich die Behörden allerdings mit solchen Konstrukten recht schwer, man sollte die Gründe dafür also im Detail darlegen können.

Für die EWIV selbst haften die Mitglieder mit ihrem Vermögen, was auf den ersten Blick nicht optimal scheint, jedoch der EWIV z.B. gegenüber Banken oder Geschäftspartner zu höherem Ansehen verhilft. In der Praxis sind die Mitglieder der EWIV meist juristische Personen mit beschränkter Haftung, so dass hier am Ende die Haftungskette endet. Für juristische Personen als Geschäftsführer hat die Gesetzgebung jedoch explizit die Durchgriffshaftung auf die Personen eingeführt, die die juristische Person vertreten. Grober Unfug des Geschäftsführers kann also immer einer konkreten Person angelastet werden.

Da die EWIV nicht dazu gemacht ist, selbst am wirtschaftlichen Verkehr teilzunehmen gibt es in der Regel auch keine nennenswerten externen Klagen und die meisten Unstimmigkeiten zwischen Mitgliedern lassen sich intern regeln, so dass EWIV eher selten in juristische Konflikte verwickelt sind.

Wie bereits erwähnt, ist die EWIV nicht auf Gewinn ausgerichtet. Das bedeutet aber nicht, dass sie keine Rücklagen bilden darf um zum Beispiel ihren Zweck auch in der Zukunft noch erfüllen zu können. Rückstellungen hingegen sind nur in sehr eingeschränktem Maße erlaubt.

Gerade über das Thema Rücklagen lassen sich interessante Steuergestaltungen umsetzen. So lassen sich Gewinne verspätet an die Mitglieder auszahlen (z.B. um Gewinne des Mitglieds zu senken oder Verlustvorträge optimal auszunutzen), die EWIV kann große Investitionen tätigen (Cost Center) und damit den Bilanzwert des Mitgliedsunternehmens senken oder durch Mitgliederwechsel können Rücklagen, die eigentlich Gewinne eines Unternehmens A wären an ein Unternehmen C, dass zum Zeitpunkt der Transaktion noch kein Mitglied der EWIV war geschoben werden, nachdem sich die Mitgliedschaftsstruktur geändert hat.

In diesem Zusammenhang ist auch interessant, dass die Mitgliedschaft in einer natürlichen Person an einer EWIV nicht vererbbar ist und neue Mitglieder nur einstimmig durch die bestehenden Mitglieder aufgenommen werden können. Damit können Einzelunternehmer, die Mitglied einer EWIV sind, Vermögensteile in die Rücklagen der EWIV verschieben und somit z.B. eine gesetzliche Erbfolge beeinflussen (z.B. Pflichtteilsforderungen ins Leere laufen lassen). Die anderen Mitglieder der EWIV sind in diesem Fall Vertrauenspersonen, die nach Abschluss der Testamentsvollstreckung die gewünschte Person, die erben soll, als neues Mitglied aufnehmen. Zwar fallen hierdurch eventuelle Freibeträge der Erbschaftssteuer weg und die Einnahmen unterliegen der Unternehmensbesteuerung, jedoch kann dies durch die vorherige Optimierung der privaten Wohnsitzsituation optimiert werden. Dieser ist zwar auf Länder der EU/EEA beschränkt um Mitglied werden zu können, doch auch innerhalb des Blocks unterscheidet sich die Besteuerung erheblich.

Die Gewinnverteilung muss übrigens auch nicht gleichmäßig an die Mitglieder erfolgen sondern kann flexibel gestaltet werden, solange jedes Mitglied von der EWIV profitiert (ein Mitglied ganz von der Gewinnverteilung auszuschließen funktioniert in der Regel nicht). Das gleiche gilt für die zu zahlenden Beiträge der Mitglieder an die EWIV. Diese können auch unterschiedlich hoch ausfallen, so dass man durch ein geschicktes festsetzen von Mitgliedskosten vs. Ausschüttungen zwischen den Mitgliedern verschieben kann.

Einzig bei der Stimmverteilung der EWIV muss darauf geachtet werden, dass niemals ein Mitglied beherrschend wird. Zwar darf man vom gesetzlichen Grundsatz „Ein Mitglied, eine Stimme“ abweichen, jedoch dürfte bei einer EWIV mit drei Mitgliedern ein Mitglied maximal 49% der Stimmen besitzen, so dass die anderen beiden es immer noch überstimmen können. Dadurch sind auch Mitglieder ohne Stimmrecht in der Praxis ausgeschlossen.

Praktische Anwendungsbeispiele einer EWIV:

Nachdem wir nun ein grundlegendes Gerüst haben, was eine EWIV alles kann und (nicht) darf, schauen wir uns ein paar Beispiele an, wie eine EWIV in der Praxis genutzt wird, einmal abgesehen von den eigentlich nicht beabsichtigen Möglichkeiten aus dem Bereich Vermögensverschiebung und Erbfolge:

Kundenakquise

Eine EWIV macht für ein gemeinsam erstelltes Produkt oder eine gemeinsam durch die Mitglieder ausgeführte Dienstleistung Werbung und vermittelt Kunden. Da die EWIV nicht selbst am Markt Leistungen erbringt, fakturieren später die Mitglieder selbst an den Kunden und entschädigen die EWIV für ihre Vermittlungsaufgaben.

Einkaufsverbund

Die EWIV vertritt alle Mitglieder gegenüber Lieferanten und kann daher, da sie größere Mengen abnimmt bessere Konditionen bekommen als die einzelnen Mitglieder. Die Produkte werden dann zum Einkaufspreis (da keine Gewinnabsicht) an die Mitglieder weitergegeben.

Urheberrechte

Die EWIV vermarktet und verwertet Rechte der Mitglieder. So ist z.B. der deutsch-französische TV Sender ARTE eine EWIV.

Grenzüberschreitende Kreditprojekte

Während eine EWIV den Mitgliedern keine Darlehen verschaffen darf, ist es durchaus erlaubt, dass die EWIV (entsprechende lokale Lizenzen vorausgesetzt) internationale Kreditprojekte steuert. So könnte z.B. eine deutsche UG von der Einfachheit profitieren in Litauen eine e-Banking Lizenz zu bekommen.

Immobilien

Eine EWIV kann in allen EU/EEA Ländern Inhaber von Immobilien sein (muss aber dann im jeweiligen Land entsprechende Steuern wie Grundsteuern zahlen). So kann eine EWIV z.B. dadurch europaweit einheitlich ein AirBnB Business betreiben und die Einnahmen an die Mitglieder nach gewünschtem Verteilungsschlüssel weiterleiten, ohne dass sich einzelne Mitglieder separat jedem Land registrieren müssen und deren eigene Geschäftsstruktur verkompliziert wird. Zum Betrieb von Wohneinheiten in unterschiedlichen Ländern eignet sich in einigen Fällen das exotische Konstrukt der EWIV & Co. KG zur Haftungsoptimierung.

Freelancerpool

Die EWIV bündelt im Marketing den Zusammenschluss von Grafikern, Webdesignern, Programmierern, Bürokräften, etc unter einem einheitlichen Label und reduziert damit die Werbeaufwendungen der einzelnen beteiligten.

Was tun mit non-EU/EEA Mitgliedern?

Aus Angst vor Kapitalabfluss hat sich die EU damals gegen eine Öffnung der EWIV für non-EU/EEA Mitglieder entschieden. Es bietet sich aber über interne Entscheidungen der Mitglieder die Möglichkeit, sogenannte „assoziierte Mitglieder“ zu bestellen, die nahezu identisch zu den regulär im Register eingetragenen Mitgliedern einsetzbar sind. Einzig in den Beschlussfassungen, die zu Änderungen am Vertragswerk der EWIV führen, können diese Mitglieder nicht umfassend beteiligt werden.

Man kann also seine US LLC oder Hong Kong Limited durchaus als assoziiertes Mitglied aufnehmen und z.B. eine Auslandsvertretung der EWIV im nicht-EU/EEA Ausland betreiben.

Was kostet die EWIV?

Für die Erstellung eines individuell passenden EWIV Vertrages sollte man ca. 3.500-5.000€ im Auge haben. Keinesfalls eignen sich hier irgendwelche Vorlagen aus dem Internet, da es viele Regeln gibt, die als „default“ angewendet werden, wenn eine bestimmte Sache im Vertrag nicht explizit abweichend geregelt ist. Damit man sicher gehen kann, alle Eventualitäten bedacht zu haben, ist auf jeden Fall eine Experte hinzuzuziehen.

Zusätzlich kommen – wenn die EWIV ohne eigenes Kapital gegründet wird – ca. 50-100€ Notarkosten hinzu, wenn man in Deutschland gründet. In den europäischen Nachbarländern variieren die Kosten zwischen 50 und 500€ je nach Land.

An laufenden Kosten fallen in der Regel nur die Kosten für einen Buchhalter bzw. Steuerberater (Umsatzsteuer) an. Die EWIV muss (in der Regel) nicht bilanzieren, auch wenn das von manchen Ämtern nicht immer auf den ersten Blick so gesehen wird, lohnt es sich hier hartnäckig zu sein.

Fazit:

Für einen ortsunabhängigen Einzelunternehmer ist ein EWIV eher zu groß dimensioniert um darüber nur die eigenen Dienstleistungen abzuwickeln. Ab einer gewissen Größe, die Niederlassungen in mehreren Ländern wirtschaftlich macht, kann sich die EWIV allerdings sowohl für viele Geschäftsmodelle, noch mehr aber zur Vermögens- und Nachlassplanung als nützlich erweisen.

Wenn du dich für mehr Details zur EWIV interessierst oder an einer Gründung interessiert bist melde dich gerne zu einer individuellen Beratung.