§25 StAG wird aufgehoben

ist die unscheinbare Änderung, die wir in Artikel 1 Nummer 17 des verabschiedeten StARModG vom 19.01.2024 finden.

Damit wird der Weg frei für deutsche Staatsbürger, sich eine neue, zusätzliche Staatsbürgerschaft zuzulegen, ohne dafür ihre bisherige deutsche Staatsbürgerschaft automatisch zu verlieren, oder durch eine mühsame und zeitaufwändige Beibehaltungsgenehmigung zu sichern.

Das war bisher nur für Staatsbürgerschaften der EU, der Schweiz sowie Ländern mit denen ein besonders Abkommen galt möglich.

Am 26.03.2024 wurde das neue Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und wird zum 26.06.2024 wirksam.

Anträge die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes gestellt wurden müssen noch nach den alten Regelungen bearbeitet werden, daher muss man sich noch etwas in Geduld üben.

Warum es eine gute Idee sein kann, sich eine oder mehrere zusätzliche Staatsangehörigkeiten zuzulegen hat dieser Artikel schon einmal beleuchtet.

Schauen wir uns jetzt einmal die unterschiedlichen Möglichkeiten an, wie man an eine neue Staatsangehörigkeit kommt. Keine dieser Methoden ist neu, jedoch wird insbesondere die „Staatsbürgerschaft durch Investment“ (CBI) erst durch das neue Gesetz wirklich nutzbar, da vorher Beibehaltungsgenehmigungen für solche Verfahren grundsätzlich versagt wurden.

Staatsbürgerschaft durch Geburt

Während man für sich selbst im Nachhinein natürlich den Geburtsort nicht mehr ändern kann, ist dies für geplante Kinder durchaus möglich. Den Ort der Geburt nach der Vergabe der Staatsangehörigkeit zu wählen ist auch unter dem Stichwort Geburtstourismus bekannt. Dies ist insbesondere für Länder, die ihre Staatsangehörigkeit nach dem Geburtsort (jus soli) und nicht nach dem Verwandschaftsgrad mit den Eltern (ius sanguinis) vergeben interessant. So können z.B. eine Deutsche und ein Italiener, die das Kind in Brasilien zur Welt bringen dem Kind gleich drei Staatsangehörigkeiten mit auf den Weg geben, da Deutschland und Italien die Staatsbürgerschaft nach dem Verwandschaftsgrad regeln und Brasilien nach dem Geburtsort. Manche Länder geben den Eltern eines dort geborenen Kindes auch gleich (oder nach kurzer Zeit) die Staatsangehörigkeit mit, andere „nur“ eine permanente Aufenthaltsgenehmigung.

Doch auch wenn es für einen selbst „zu spät“ ist den Geburtsort zu bestimmen, kann sich durch die neue gesetzliche Regelung die Möglichkeit ergeben, nachträglich die Staatsangehörigkeit des Geburtslandes anzunehmen ohne die deutsche Staatsangehörigkeit zu verlieren, wenn das z.B. bei Geburt versäumt wurde.

Staatsangehörigkeit durch Heirat

Die meisten Länder kennen eine Regelung, bei der Ausländer die einen ihrer Staatsbürger heiraten entweder sofort oder nach stark verkürzter Wartezeit die Staatsangehörigkeit ihres Ehepartners annehmen können. Bisher war das für Deutsche keine gute Idee und die Auswahl des Paares wo es gemeinsam leben möchte wurde durch zusätzliche Bürokratie erschwert. Auch wenn viele Länder explizit Gesetze gegen Ehen haben, die nur zur Erlangung von Einwanderungsvorteilen geschlossen wurden, wäre ein solches Modell nun einfacher möglich.

Staatsangehörigkeit durch Abstammung

Wenn die eigenen Eltern (oder teils auch Großeltern) die Staatsbürgerschaft eines Landes innehatten, kann man oft auch selbst nachträglich davon profitieren. Die größte Herausforderung ist hier, insbesondere bei schon verstorbenen Vorfahren, alle Dokumente, die deren Staatsbürgerschaften nachweisen, aufzubringen. Hat man dies allerdings geschafft, ist es ein sehr preiswerter Weg zum neuen Pass.

Staatsangehörigkeit durch Aufenthalt

Dies ist der klassische Weg zum Erhalt einer weiteren Staatsbürgerschaft. Man wandert in ein anderes Land aus, lebt dort für eine gewisse Zeit im Rahmen einer temporären oder permanenten Aufenthaltsgenehmigung und kann dann, oft nach einem Test zur Sprache und einem über die Eigenheiten des Landes, die Staatsangehörigkeit beantragen.

Bis auf ein paar Ausnahmen liegen diese Aufenthaltszeiten irgendwo zwischen 2 und 10 Jahren, mit verkürzten Fristen für Familienangehörige oder Ehegatten oder besonderen bilateralen Abkommen.

Staatsangehörigkeit durch Investment (CBI)

Eine Staatsbürgerschaft einfach zu „kaufen“ kennt man hauptsächlich von Inseln in der Karibik, aber auch andere Länder haben solche Programme aufgelegt, manche werben dafür auch sehr aktiv, bei anderen ist es eher dezent. Das hierzu nötige Investment kommt in der Regel als Kauf von Immobilien, Staatsanleihen oder einfach einer „Spende“ an die Staatskasse des jeweiligen Landes zum tragen und liegt in der Regel im niedrigeren bis mittleren sechsstelligen Bereich für eine Einzelperson, meist mit überschaubaren Zusatzkosten für weitere Familienmitglieder. CBI wird in der Regel innerhalb weniger Monate, manchmal schon nach ein paar Wochen gewährt.

Leider wird mit diesen Programmen auch viel Betrug betrieben. So bieten manche „Agenturen“ im Internet Staatsbürgerschaften von Ländern an, die gar kein solches Programm haben oder dieses schon längst beendet haben. Es ist also immer angeraten, sich auf offiziellen Seiten der Regierungen der Länder über die Existenz der Programme und die aktuellen Konditionen zu informieren.

Staatsbürgerschaft für „besondere Verdienste“

Diese Kategorie ist die Hintertür, mit der Länder einer prominenten Person oder jemandem, der sich wirklich für das Land in besonderer Weise eingesetzt hat eine Staatsbürgerschaft verleihen können. Dies ist klar zu unterscheiden vom korrupten Beamten der dir für „besondere Verdienste für seine Brieftasche“ einen Pass ausstellt oder einen Antrag durchwinkt. Von solchen Versuchen gilt es Abstand zu nehmen, denn wenn irgendwann in der Zukunft dieser Beamte einmal überprüft wird, kann dir nicht nur dein Pass rückwirkend entzogen werden und du auf einmal irgendwo auf der Welt an einem Flughafen festsitzen, sondern eine juristische Verfolgung wird auch nicht wirklich erfreulich.

Für welche Länder kann ich trotzdem keine mehrfache Staatsangehörigkeit haben?

Einige Länder sehen in ihren Gesetzen keine doppelte Staatsbürgerschaft vor. Dies kann unterschiedlich starke Ausprägungen haben, die von der einfachen Unterschrift, dass man seine anderen Staatsbürgerschaften abgeben wird ohne dies näher zu kontrollieren, über die Einbehaltung von Reisepässen (international rechtlich umstritten) bis hin zur Pflicht eine Entlassungbescheinigung aus der ehemaligen Staatsbürgerschaft vorzulegen. Für solche Länder wurde von Deutschland bisher auch keine Beibehaltungsgenehmigung ausgestellt.

In Ländern, die das eher „entspannt“ handhaben sollte man jedoch immer ausschließlich die Reisedokumente und Staatsbürgerschaftsangaben ebendieses Landes verwenden.

Kann ich meine neue ausländische Staatsbürgerschaft wieder verlieren?

Ja, einige Länder haben hierzu gesetzliche Regelungen. Unter anderem kann die ausländische Staatsbürgerschaft verloren gehen, wenn man danach noch eine weitere ausländische Staatsbürgerschaft annimmt. Hier kommt es also ggf. auf die richtige Reihenfolge der Anträge an, wenn man plant mehrere ausländische Staatsbürgerschaften zu besitzen. Andere Länder erwarten einen Mindestaufenthalt im Land, entziehen die Staatsbürgerschaft bei längerer Abwesenheit oder wenn man die Staatsbürgerschaft für mehrere Jahre nicht „nutzt“ (z.B. die lokale ID Karte nicht verlängert, nicht an Wahlen teilnimmt, etc.). Jede Staatsbürgerschaft beinhaltet Rechte und Pflichten und über beides sollte man sich vorab genau informieren.

Wie man die deutsche Staatsbürgerschaft doch noch verlieren kann

Der sogenannte Verzicht auf die deutsche Staatsbürgerschaft ist weiterhin möglich, jedoch nur dann, wenn man dadurch nicht staatenlos würde. Mit dem neuen Gesetz entfällt auch die Gebühr hierfür. Das Verfahren ist offiziell auch online möglich, in der Praxis werden aber meist Papiere nochmals beglaubigt und mit Apostille angefordert, so dass das Onlineverfahren keine zeitlichen Vorteile mit sich bringt.

Neben dem Verzicht verliert man seine deutsche Staatsangehörigkeit auch beim Eintritt in eine ausländische Armee oder vergleichbare Einheit (§17 StAG) oder bei der Teilnahme an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung, auch hier nur dann, wenn man dadurch nicht staatenlos würde.

Hat man sich jedoch eine zusätzliche Staatsangehörigkeit auf einem der beschriebenen Wege gesichert, die z.B. einen verpflichtenden Militärdienst einschließt, kann dieser Militärdienst für den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit sorgen. Mit einigen Ländern bestehen hierfür aber besondere Abkommen, die man vorher konsultieren sollte.

Gibt es Nachteile mehrere Staatsbürgerschaften zu besitzen?

Ja. Die größten drei Nachteile sind

  • Vervielfältigung der Bürokratie
  • Logistik bei Reisen
  • Verlust der konsularischen Betreuung
  • Terrorverdacht

Mit mehreren Staatsbürgerschaften vermehrt sich auch die Bürokratie, so muss man in mehreren Ländern Pässe verlängern, sich um Steuererklärungen und Sozialversicherungen kümmern, ggf. an Wahlen teilnehmen (Länder mit Wahlpflicht), Mindestaufenthalte einhalten, usw.

Reist man mit mehreren Pässen gilt es darauf zu achten, im entsprechenden Land immer mit dem richtigen Pass ein- und auszureisen, bei Fluggesellschaften die passenden Angaben zu machen, etc. Insbesondere wenn man direkt zwischen zwei Ländern reist in denen man Staatsbürger ist, kann es leicht verwirrend werden, welcher Pass wo am Flughafen vorzuzeigen ist. Die falsche Reihenfolge kann bestenfalls nur zu einer Belehrung durch Polizei oder Flughafenmitarbeiter führen, schlimmstenfalls zum Verlust der Staatsbürgerschaft, wenn man z.B. unterschrieben hat die bisherige Staatsbürgerschaft aufzugeben und das nicht gemacht hat. Als Faustregel gilt hier, niemals zu versuchen als Tourist in ein Land einzureisen, dessen Staatsangehöriger man ist. Auch sind z.B. auch oft Aufenthaltsgenehmigungen an einen Pass gebunden. Bin ich z.B. Deutscher mit einer Aufenthaltsgenehmigung für Mexiko und erwerbe dann die französische Staatsangehörigkeit, würde eine Einreise mit dem französischen Pass und der mexikanischen Residenzkarte nach Mexiko zu Schwierigkeiten an der Grenze führen.

Nicht zuletzt ist der Verlust der konsularischen Betreuung ein oft unterschätzter Punkt, gerade in Ländern mit eher fragwürdigem Rechtssystem, von denen es zunehmend mehr gibt. Würde man als deutscher Staatsbürger als Tourist in Land A wegen eines Gesetzesverstoßes verhaftet, stünde einem das deutsche Konsulat dort bei der Kommunikation mit den Behörden (Dolmetscher, Antrag auf Hafterlassung, etc.) zur Verfügung. Wird man jedoch Staatsbürger von Land A, kann man sich in Land A nicht mehr darauf berufen Deutscher zu sein, sondern wird dort immer als Staatsbürger von Land A behandelt. Auch umgekehrt könnte man sich, wenn man in Deutschland ins Visier der Behörden gerät nicht einfach ins Konsulat von Land A flüchten.

Abschließend ist es immer noch die Ausnahme, dass Menschen mehrere Staatsangehörigkeiten und Pässe haben. Bei einer zufälligen Personenkontrolle mit drei oder mehr Reisepässen im Gepäck erwischt zu werden kann seine ganz eigenen Verhöre nach sich ziehen, da im Zeitalter globaler Unsicherheit hier gleich der Verdacht auf Kriminalität oder Terrorismus erfolgt. Wer sonst braucht schon so viele Pässe?

Was passiert mit aktuellen Anträgen auf Beibehaltungsgenehmigung?

Sobald das Gesetz Gültigkeit bekommt braucht man nicht mehr auf die Ausstellung der Beibehaltungsgenehmigung zu warten und bestehende Anträge werden wohl nicht weiter bearbeitet. Hat man jedoch schon seine Beibehaltungsgenehmigung erhalten bleibt diese weiter gültig, solange die Behörde hier keine Rücknahme von Verwaltungsakten vornehmen, was aber eher unwahrscheinlich ist.

Welche neue Staatsbürgerschaft für dich die richtige ist oder wie du eine solche korrekt beantragst kannst du in einem persönlichen Beratungsgespräch herausfinden.